Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Sprachen
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

OLG Frankfurt a.M.: Keine Irreführung, wenn Lebensmittelverpackung ausländisches Produkt suggeriert aber Herstellerhinweis einen inländischen Firmensitz bezeichnet

03.01.2013, 12:53 Uhr | Lesezeit: 2 min
von Mag.iur. Johannes Well
OLG Frankfurt a.M.: Keine Irreführung, wenn Lebensmittelverpackung ausländisches Produkt suggeriert aber Herstellerhinweis einen inländischen Firmensitz bezeichnet

Mit Urteil vom 08. November 2012, Az. 6 U 27/11, entschied das OLG Frankfurt, dass es keine zwingende Irreführungsgefahr im Sinne des § 5 UWG für gegeben erachtet, wenn die Verpackung eines Lebensmittels ein ausländisches Produkt suggeriert, in den Herstellerangaben jedoch ein inländischer Firmensitz bezeichnet ist.

Im konkreten Fall vertrieb eine deutsche Firma italienisches Brot, dass sie über Lohnfertigung in Italien produzieren ließ. Die Verpackung enthielt die Produktbezeichnung „Italienisches Brot“ und war in den landestypischen Farben (grün, weiß, rot) gehalten. Kleingedruckt enthielt die Verpackung auch den Herstellerhinweis, der jedoch den deutschen Firmensitz der Herstellers und nicht den italienischen Produktionsort angab.

Das OLG befand dazu, dass die „italianisierte“ Aufmachung der Verpackung im Widerspruch zur Herstellerangabe stünde, und dass dieser Umstand auch geeignet sein könne, beim verständigen Verbraucher Fragen zur tatsächlichen Herkunft aufzuwerfen.

Dies sei jedoch zunächst keine Täuschung der angesprochenen Verkehrskreise, da der verständige Durchschnittsverbraucher, der sich überhaupt für die Herkunft eines Produktes interessiert, durch eine solche Aufmachung nicht über den Ort der Produktion getäuscht würde, sondern höchstens über den Sitz des Herstellers. Für ein Lebensmittel sei aber nicht der Sitz des herstellenden Unternehmens maßgeblich, sondern der Ort seiner Produktion.

Weiterhin führt das OLG aus, dass selbst dann, wenn ein verständiger Durchschnittsverbraucher den Widerspruch entdecken sollte, da er das Kleingedruckte liest und über den inländischen Sitz des Herstellers eines ausländischen Produktes stolpert, ihn diese Divergenz zwischen Produktionsstandort und Herstellersitz eher vom Kauf abhielte, als dass sie ihn dazu animiere. In den Worten des OLG kaufe der Verbraucher hier „das Brot also nicht wegen, sondern eher trotz seiner - vermeintlichen - Herkunft aus Deutschland“.

Aus diesen Gründen sei die Irreführung rechtlich nicht relevant. Das OLG konnte in dieser Divergenz also keinen Verstoß gegen das Irreführungsverbot gem. § 5 UWG erkennen.

Fazit: Suggeriert die Verpackung eines Lebensmittels dessen ausländische Herkunft, und steht diese suggerierte Herkunft „im Widerspruch“ zu den ebenfalls auf der Verpackung abgedruckten inländischen Herstellerangaben, stellt dies nicht automatisch eine Irreführung gem § 5 UWG dar. Einem verständigen Verbraucher ist es zumutbar – so das OLG Frankfurt - , dass er zwischen dem produzierenden Unternehmen und dem Hersteller unterscheidet. Sollte er dazu nicht in der Lage sein, würde er dann, wenn er ein landestypisches Produkt erwerben wollte, durch die differierende Herstellerangabe eher vom Kauf dieses Produktes abgehalten als dazu animiert werden. Aus diesem Grund sei diese Irreführung rechtlich nicht relevant und verstoße damit nicht gegen das Irreführungsverbot des § 5 UWG.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© HLPhoto - Fotolia.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

Achtung: Das müssen Sie wissen, wenn Sie mit Freebies werben möchten!
(21.04.2022, 16:38 Uhr)
Achtung: Das müssen Sie wissen, wenn Sie mit Freebies werben möchten!
BGH: "Olympiaverdächtige" Werbung für Sportbekleidung zulässig
(07.03.2019, 11:16 Uhr)
BGH: "Olympiaverdächtige" Werbung für Sportbekleidung zulässig
Neues vom BGH zur Werbung für Komplettküchen: Typenbezeichnung und Herstellerangabe wesentlich
(31.08.2017, 16:31 Uhr)
Neues vom BGH zur Werbung für Komplettküchen: Typenbezeichnung und Herstellerangabe wesentlich
OLG Hamm: Ausverkaufte Ware als „lieferbar“ anzubieten stellt unzulässiges Lockvogelangebot dar
(28.09.2015, 17:47 Uhr)
OLG Hamm: Ausverkaufte Ware als „lieferbar“ anzubieten stellt unzulässiges Lockvogelangebot dar
Bilder sagen mehr als 1000 Worte: Wenn Blickfangwerbung zur Irreführung wird
(27.04.2015, 12:22 Uhr)
Bilder sagen mehr als 1000 Worte: Wenn Blickfangwerbung zur Irreführung wird
OLG Hamburg: Werbung mit „natürlicher Milchsäurekultur“ bei Laborerzeugnis ist unzulässig
(05.12.2013, 14:01 Uhr)
OLG Hamburg: Werbung mit „natürlicher Milchsäurekultur“ bei Laborerzeugnis ist unzulässig
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei