Lebensmittelkennzeichnung: Neuer Service der IT-Recht Kanzlei für Hersteller und Importeure von Lebensmitteln 17.08.2009, 09:03 Uhr

Wie kennzeichnet man Etiketten von Lebensmitteln richtig? Diese Frage stellen sich viele Hersteller, Importeure oder auch bloße Vertreiber von Lebensmitteln – zumal gerade in diesem Bereich vermehrt abgemahnt wird. Die IT-Recht Kanzlei bietet deshalb einen neuen Service an: Die Beratung bei der rechtssicheren Kennzeichnung von Lebensmittel-Etiketten.

Lebensmittel in Fertigpackungen, die dazu bestimmt sind, an Verbraucher abgegeben zu werden, dürfen gewerbsmäßig nur in den Verkehr gebracht werden, wenn auf der Verpackung der Lebensmittel selbst oder auf einem beigefügten Etikett bestimmte Angaben ersichtlich sind. Auch unverpackte Ware kann einer Kennzeichnungspflicht unterliegen!

Nur, wie kennzeichnet man Lebensmittel richtig?

Die hierbei zu beachtenden rechtlichen Vorgaben überfordern mittlerweile viele Hersteller, Importeure oder Vertreiber von Lebensmitteln. Bereits die Aufzählung einiger relevanter Vorschriften zeigt, wie schwierig es geworden ist, Lebensmittelprodukte korrekt zu kennzeichnen:

  • Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung
  • Zusatzstoff-Zulassungsverordnung
  • Nährwert-Kennzeichnungsverordnung
  • Diätverordnung
  • Eichgesetz
  • Fertigpackungs-Verordnung
  • Fischhygieneverordnung, Fleischhygieneverordnung, Geflügelhygieneverordnung, Milchhygieneverordnung und andere Vermarktungsvorschriften.
  • Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel (TLMV),
  • Konfitürenverordnung.
  • etc.etc.

Zudem hat die Europäische Kommission Anfang 2008 eine Verordnung vorgeschlagen (KOM (2008) 40 endgültig), die nach Beschluss und Umsetzung die Lebensmittel-Händler (auch gerade im Online-Bereich) mit weiteren umfangreichen Informationspflichten belegen wird.

Bei falscher Kennzeichnung von Lebensmitteln besteht Abmahngefahr

Bereits kleinere Verstöße gegen die Pflicht zur Kennzeichnung von Lebensmitteln werden mittlerweile auch in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht schnell sanktioniert. So entschied beispielsweise das LG München erst kürzlich, dass es bereits wettbewerbswidrig sei,  wenn die verwendete Schrift zu den Angaben zu Inhaltsstoffen eine Versalgröße von 6 Punkten unterschreite.

Sparen Sie sich  Zeit und Geld und überlassen Sie der IT-Recht Kanzlei  den Kampf durch den Lebensmittelkennzeichnungsdschungel

Sie wollen wissen,

  • welche Angaben Ihre Lebensmitteletiketten enthalten müsssen?
  • wie man gentechnisch veränderte Lebensmittel oder auch Öko-Lebensmittel zu kennzeichnen hat?
  • welche Besonderheiten bei der Etikettierung von Eiern, Rindfleisch, Käse zu beachten sind?
  • worin etwa der Unterschied bei der Kennzeichnung von Konfitüren, Marmeladen und Fruchtaufstrichen besteht?
  • mit geografischen Herkunftsbezeichnungen umzugehen ist?

Sie möchten zudem Sicherheit und rechtlich belastbare Auskünfte? Wir freuen uns auf Ihre Fragen. Gerne können Sie uns auch Ihre bereits vorbereiteten Etiketten unverbindlich per E-Mail zur Ansicht zuschicken. Wir erstellen Ihnen dann  umgehend einen unverbindlichen Kostenvoranschlag für die Überprüfung der rechtssicheren Gestaltung Ihrer Lebensmittel-Etiketten.

Die IT-Recht Kanzlei bietet die Überprüfung von Lebensmittel-Etiketten ab 400 Euro / Etikett an.

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Über den Autor

Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
Rechtsanwalt

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