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Das OLG München (Urteil vom 08.10.2009, Az.: 6 U 1575/08 und 6 U 2160/08) hatte jüngst u.a. über eine Werbung mit kostenloser fachärztlicher Beratung für schönheitschirurgische Eingriffe zu entscheiden und diese Werbung als unlauter angesehen.
Mehr hierzu im Blog "Die Ärztehomepage".
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Felix Barth
Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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1 Kommentar
Kommentar von Hr. Schimmelpfennig
zum Beitrag OLG München: Werbung mit kostenloser fachärztlicher Beratung unlauter
Guten Tag! Ich nehme Bezug auf einen Artikel Ihrer Ärztehomepage zum Thema Schweinegrippe. Dort schreiben Sie, dass mit der Impfung gegen Schweinegrippe nicht durch Hausärzte geworben werden darf.... » Weiterlesen
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