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Serie (Teil 8): Nutzungsrechte an den Leistungsergebnissen von Freelancern
vom 29.09.2008, 11:17 Uhr.

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Leserkommentare

Option für Unternehmer bei ebay

08.09.2010, 12:38 Uhr

Kommentar von genius zum Beitrag Verkauf nur an Gewerbetreibende! – Möglichkeiten für eine wirksame Beschränkung des Erwerberkreises

guten tag, bei ebay kann man während d. einstellvorgangs wie folgt aktivieren (check-box): Option für Unternehmer Sie können Ihr Angebot ausschließlich an andere Unternehmer richten. Um auf... » Weiterlesen

Geschenkgutschein für City-Calerie

08.09.2010, 10:58 Uhr

Kommentar von schorschiundbin@web.de zum Beitrag Geschenkgutscheine: Aus den Augen - aber lange nicht aus dem Sinn

Ich habe Geschenkgutscheine am 5.8.2008 zu meinem 60.Geburtstag erhalten mit eim Gültigkeitsdatum bis 30.06.2010 vermerkt. Kann ich diesen noch einlösen? Vielen Dank im voraus für eine... » Weiterlesen

Äußerst wichtige Informationen

07.09.2010, 20:36 Uhr

Kommentar von Kari Sulhanen zum Beitrag Pflichtlektüre für Amazon-Händler: Wie verkauft man rechtssicher bei Amazon.de?

Ich kann wirklich nur jedermann, der bei Amazon Waren anbieten will oder bereits anbietet, empfehlen, diese Tipps zu lesen.Heutzutage hat man als Händler ohne Rechtsexperten keine Chance mehr in Ruhe... » Weiterlesen

Markenwerbung

07.09.2010, 12:33 Uhr

Kommentar von Conny N. zum Beitrag LG München: Markenwerbung nur für Markenprodukte

Wäre die Irreführung umgangen, wenn der Verkäufer auch nur EIN einzelnes Produkt der beworbenen Marke mit ins Sortiment aufgenommen hätte? Quasi als Marketingstrategie um den Absatz zu fördern? Eine... » Weiterlesen

Freier Mitarbeiter Vertrag

07.09.2010, 10:17 Uhr

Kommentar von Peter Piwonka; peterpiwonka@hotmail.de zum Beitrag Vertragsgestaltung mit einem freien Mitarbeiter

Jetzt gibt es tatsächlich "Freie Mitarbeiter Verträge" die abgeschlossen wurden und dem Auftraggeber als Vorrat dienen, ohne dass derselbe selbst schon den Auftrag bei seinen Kunden hat. So ist es... » Weiterlesen

Thor Steinar

05.09.2010, 17:31 Uhr

Kommentar von Melanie zum Beitrag LG Nürnberg-Fürth: "Storch Heinar" ist nicht "Thor Steinar"

Na ja, wenn man "Storch Heinar" ließt, klingt das schon verdächtig nach "Steinar"... Ich persönlich kenne aber beide Bezeichnungen nicht und kann auch gut mit der Entscheidung des Gerichtes leben:-)... » Weiterlesen

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