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Abmahnung vermeiden: Wie sind Klimageräte im Internet zu kennzeichnen? Der nachfolgende Beitrag verschafft Ihnen einen Überblick über die notwendigen Pflichtangaben. Hinweis: Der Beitrag berücksichtigt die Richtlinie 2002/31/EG.
Anmerkung: Der vorliegende Beitrag wurde unter Mitwirkung unseres Praktikanten, Herrn Daniel Huber, erstellt.
Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
Rechtsanwalt
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2 Kommentare
Kommentar von Unbekannt
zum Beitrag Energieetikettierung für Raumklimageräte
Wie schön eigentlich, dass in der Richtlinie 2002/31/EG, in der laut dem 2.Pfeilpunkt angeblich die harmonisierten Normen genannt werden, die die Prüfverfahren zu Ermittlung des Energieverbrauchs... » Weiterlesen
Kommentar von Unbekannt
zum Beitrag Energieetikettierung für Raumklimageräte
Um diesen Artikel richtig verstehen zu können, sollte m.E. auch angegeben werden, wie "Raumklimageräte" definiert sind: gehört ein kleiner Heizstrahler für das Badezimmer auch schon dazu? MfG
Sie vertreiben gewerblich Waren und/oder Dienstleistungen über das Internet und möchten dauerhaft auf Nummer sicher gehen? Sie möchten bei rechtlichen Fragen auf einen kompetenten Gesprächspartner zurückgreifen können, ohne dass hierfür immer wieder hohe Beratungshonorare anfallen? Dann sind die Schutzpakete der IT-Recht Kanzlei genau das Richtige für Sie. Kümmern Sie sich um Ihr Geschäft – wir kümmern uns um Ihre rechtlichen Belange.
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