Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags spricht sich für eine Kennzeichnungspflicht von Tier- und Fleischprodukten im Hinblick auf die Tierhaltung aus. Aus der Sitzung am Mittwochmorgen beschloss der Ausschuss mit den Stimmen von Unions- SPD-, FDP- und Linksfraktion eine dahingehende Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte gefordert, die Petition zusätzlich noch dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) „zur Erwägung“ zu überweisen, und den Fraktionen zur Kenntnis zu geben. Dies lehnte die Ausschussmehrheit ab, mit dem Verweis auf die derzeit auf europäischer Ebene diskutierte Richtlinie zur Tierschutzkennzeichnung.

In seiner öffentlichen Petition, die 4.667 Mitzeichner gefunden hat, kritisierte der Petent, dass weder bei den in einem Fachgeschäft gekauften Produkten noch bei abgepackten Produkten festgestellt werden könne, aus welcher Art von Tierhaltung das Fleisch stamme. Ein Verbraucher könne dieser Unsicherheit nur durch den Einkauf bei einem so genannten Biometzger entgehen, heißt es in der Eingabe. Dem würde aus Sicht des Petenten eine mit Eiern vergleichbare Kennzeichnung entgegenwirken. Jeder könne sich dann entscheiden, welche Art von Fleisch er kaufen wolle.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung verweist der Ausschuss darauf, dass das BMELV eine Studie zu den Perspektiven für eine europäische Tierschutzkennzeichnung initiiert und gefördert habe. Diese Studie unterstütze die Tierschutzkennzeichnung, heißt es weiter. Nach Auffassung des Petitionsausschusses dient eine solche Kennzeichnung auch dem Verbraucherschutz. „Sie schafft Transparenz und dient mittelbar der Verbesserung des Tierschutzes“, schreiben die Abgeordneten in der Begründung. Verbraucher könnten so Lebensmittel erkennen, bei deren Erzeugung besonders hohe Tierschutzstandards eingehalten wurden. Daher werde die geforderte Tierschutzkennzeichnung ausdrücklich unterstützt, betont der Ausschuss.

Weiter wird mitgeteilt, dass die Europäische Kommission im Jahr 2009 einen Bericht über Optionen für Tierschutzkennzeichnungen vorgelegt habe. Das BMELV habe sich in den relevanten Gremien auf europäischer Ebene für die Einführung einer Kennzeichnung ausgesprochen. Nach Aussage des Ministeriums ist es nun erforderlich, dass die Kommission einen entsprechenden Vorschlag für eine Rechtsvorschrift vorlegt. Man habe sich daher mit der Bitte an die Kommission gewandt, die begonnenen Arbeiten zur Einführung einer Tierschutzkennzeichnung fortzuführen.

Quelle: PM des Deutschen Bundestags

Veröffentlicht von:
Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
Rechtsanwalt

Ihr Ansprechpartner

Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
Rechtsanwalt

Tel.: 089 / 130 14 33 - 0
Fax: 089 / 130 14 33 - 60

m.keller@it-recht-kanzlei.de

Soziale Netzwerke

Schutzpakete der IT-Recht Kanzlei

Schutzpakete der IT-Recht Kanzlei

Sie vertreiben gewerblich Waren und/oder Dienstleistungen über das Internet und möchten dauerhaft auf Nummer sicher gehen? Sie möchten bei rechtlichen Fragen auf einen kompetenten Gesprächspartner zurückgreifen können, ohne dass hierfür immer wieder hohe Beratungshonorare anfallen? Dann sind die Schutzpakete der IT-Recht Kanzlei genau das Richtige für Sie. Kümmern Sie sich um Ihr Geschäft – wir kümmern uns um Ihre rechtlichen Belange.

Und mal ehrlich, welcher Unternehmer kann sonst schon von sich behaupten, für ein überschaubares monatliches Honorar (ab 39,- Euro/Monat) auf eine eigene externe Rechtsabteilung zurückgreifen zu können?

» Weitere Informationen

Kommentar schreiben

Zu diesem Artikel existieren keine Leser-Kommentare.

Möchten Sie der Erste sein?

Kommentar schreiben

Prüfzeichen der IT-Recht Kanzlei

Wie aus einer aktuellen Umfrage des Markt-forschungsinstituts Ears and Eyes hervorgeht, legen Kunden bei der Wahl des Onlineshops großen Wert auf bestimmte Details wie Impressum, Zahlungsweise und Vorhandensein von AGB. Mit dem Prüfzeichen der IT-Recht Kanzlei dokumentiert der Webseiten-Betreiber, dass er seine Internetpräsenz und insbesondere seine rechtlichen Texte einer Rechtsprüfung durch die IT-Recht Kanzlei München unterzogen hat.

TÜV Sued

TÜV-SÜD Prüfsiegel

Die IT-Recht Kanzlei ist eine enge Kooperation mit dem TÜV Süd eingegangen. Exklusiv bietet der TÜV SÜD für Update-Service-Mandanten der IT-Recht Kanzlei einen Rabatt von zehn Prozent auf den Festpreis der Erst-Zertifizierung im Rahmen des "TÜV-s@fer-shoping" für Online-Shops an.

EHI Geprüfter Online-Shop

Gütesiegel des EHI Retail Institute

Die IT-Recht Kanzlei ist offizieller Partner des EHI Retail Institute, dem Anbieter des renommierten Gütesielgels "EHI Geprüfter Online-Shop“ für Online-Shops. Das EHI Retail Institute bietet unseren Mandanten exklusiv das Gütesiegel zu einem Rabatt von 50 % an.

Kontakt:

IT-Recht Kanzlei

Alter Messeplatz 2
80339 München

Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60

E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de