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Wie die Firma "take-e-way GmbH" in einer aktuellen Pressemitteilung bekannt gibt, führt die Stiftung EAR ab sofort keine Markenregistrierung für Hersteller bzw. Gerätearten nach dem ElektroG mehr mit der Bezeichnung "keine Marke" durch.
(Update vom 07.03.2010: Umfangreiche Informationen zum ElektroG hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "ElektroG: Kommentar, Rechtsprechungsübersicht und FAQ - für Hersteller, Importeure und Händler" veröffentlicht.)
Grund für die Entscheidung - so die take-e-way-GmbH - sei, dass nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtes Ansbach, welches für Entscheidungen der Stiftung EAR allein erstinstanzlich in Deutschland zuständig ist, eine Registrierung mit der Markenbezeichnung „keine Marke“ sowie vergleichbaren Bezeichnungen (wie z.B. „ohne“, „keine“, „no-name“) rechtswidrig wäre und damit nicht erfolgen dürfe.
Zur vollständigen Pressemitteilung der take-e-way GmbH.
Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
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