ShopVote ist seit über 10 Jahren ein Bewertungsportal, dem Verbraucher und Unternehmen als Experten für Online-Bewertungen vertrauen. Als einer der wenigen Google Shopping™ Partner für Verkäuferbewertungen in Deutschland kann das Bewertungsportal Händlern dabei helfen, die eigene Onlinepräsenz zu stärken. Wie das geht und was ShopVote zu bieten hat haben wir Herrn Stuwe von ShopVote gefragt.
IT-Recht-Kanzlei: Herr Stuwe, wenn Sie sich unseren Lesern zunächst kurz vorstellen würden?
Dirk Stuwe: Mein Name ist Dirk Stuwe und ich bin CEO & Founder des unabhängigen, neutralen und kostenlosen Bewertungsportals ShopVote.de, einem der wenigen unabhängigen Bewertungsdienstleister in Deutschland, der als Google Shopping-Partner akzeptiert wurde.
IT-Recht-Kanzlei: Wie kamen Sie auf die Idee ShopVote zu gründen?
Dirk Stuwe: ShopVote ist 2007 aus der Idee heraus entstanden, dass nur ein unabhängiges Bewertungsportal die für den sensiblen Bereich der Kundenbewertungen gebotene Neutralität abbilden kann. Um das zu erreichen war uns von Anfang an klar, dass ShopVote sowohl für Unternehmer als auch für Verbraucher kostenlos zur Verfügung stehen muss. Die Akzeptanz, die wir in den vergangenen 10 Jahren mit unserem Bewertungsportal erfahren durften, zeigt mir, dass dieser Grundgedanke der richtige war.
IT-Recht-Kanzlei: Was unterscheidet ShopVote von anderen Bewertungssystemen?
Dirk Stuwe: ShopVote ist wie gesagt unabhängig, neutral und kostenlos. Es gibt auch keine Einrichtungsgebühr und keine kostenpflichtigen Bewertungspakete, wie z.B. 1.000 Bewertungen pro Monat für xxx,xx €. Unternehmen können sich ganz einfach einen kostenfreien Account anlegen und monatlich so viel Bewertungen sammeln, wie sie wollen und können.
IT-Recht-Kanzlei: Bleibt ShopVote für Händler dauerhaft kostenfrei?
Dirk Stuwe: Ja, auf jeden Fall. Alle Basisfunktionen von ShopVote, wie das Sammeln von Bewertungen ohne Limit, die Übergabe der Bewertungen an Google™, Google AdWords™ und Google Shopping™, das öffentliche und individuell anpassbare Bewertungsprofil sowie viele weitere Funktionen, werden dauerhaft kostenfrei bleiben.
Wir bieten darüber hinaus noch einige Premium-Addons, wie die EasyReviews oder die RatingStars für jeweils einen zweistelligen Euro-Betrag im Jahr an. Alternativ können alle Premium-Funktionen für Shopbewertungen im All-Inclusive-Paket für aktuell 199€ zzgl. Ust pro Jahr gebucht werden, aber (lacht) die Premium-Funktionen für Shopbewertungen sind ja im Rahmen unserer Kooperation für Mandanten der IT-Recht Kanzlei ohnehin kostenlos.
IT-Recht-Kanzlei: Stichwort Bewertungen sammeln, welche Möglichkeiten bieten Sie Händlern, um Bewertungen zu sammeln?
Dirk Stuwe: Wir haben zum Einen im Händlerbereich für jeden Händler seinen persönlichen Bewertungslink hinterlegt, den er in einer E-Mail nach erfolgter Lieferung für eine Bewertungsanfrage nutzen kann. Hierbei sind natürlich die gesetzlichen Vorgaben für eine Bewertungsanfrage zu beachten. Darüber hinaus bieten wir mit dem Premium-Addon EasyReviews die Möglichkeit, eine automatisierte, datenschutzkonforme und transparente Bewertungsanfrage direkt nach dem Einkauf im Shop zu generieren. Der Kunde kann dieser Anfrage zustimmen oder sie ablehnen. Stimmt er zu, wird er in einem vom Händler festgelegten Zeitfenster an die Abgabe der Bewertung erinnert. Mit dieser automatisierten Erinnerungs-Mail kann der Kunde auch die Abgabe der Bewertung verschieben, wenn er z.B. die Ware noch nicht erhalten hat.
IT-Recht-Kanzlei: Wie und wo lassen sich gesammelte Bewertungen darstellen?
Dirk Stuwe: Im Händlerbereich bei ShopVote stellen wir eine Vielzahl von Bewertungsgrafiken und –siegel mit den Bewertungssternen und der Bewertungsnote zur Verfügung, deren Code einfach mit Copy&Paste in den Onlineshop integriert wird. Die Grafiken und Siegel werden danach automatisch von unserem System aktualisiert.
IT-Recht-Kanzlei: Wie funktioniert das mit der Übergabe der Bewertungssterne an Google?
Dirk Stuwe: Die Übergabe der Bewertungssterne an Google AdWords™ und Google Shopping™ erfolgt durch einen automatisierten Austausch unseres Systems mit Google, die Bereitstellung der Bewertungssterne und der Bewertungsnote für die organischen Suchergebnisse bei Google kann zum Einen mit unserem Premium-Addon RatingStars automatisiert durch die Verwendung der dafür vorgesehenen Grafiken erfolgen. Versierte Anwender können die notwendigen Informationen aber auch alternativ per API einbinden.
IT-Recht-Kanzlei: Lassen sich die Bewertungskriterien bei ShopVote an das Geschäftsmodell eines Onlinehändlers anpassen?
Dirk Stuwe: Ja. Unser Addon Flexible Kriterien bietet jedem Onlinehändler die Möglichkeit, die 7 vorhandenen Bewertungskriterien durch eine einfache Auswahl an sein Produktportfolio oder seine Dienstleistung anzupassen. Dazu stehen eine ganze Reihe von Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung. Sollten einem Händler diese für sein Business nicht ausreichen, kann er uns weitere Kriterien vorschlagen.
IT-Recht-Kanzlei: Welche Möglichkeiten haben Shopbetreiber Ihre z.B. bei Amazon, Ebay oder Dawanda gesammelten Bewertungen mit ShopVote zu nutzen?
Dirk Stuwe: Diese Frage wurde uns auch immer wieder von unseren Händlern gestellt. Denn natürlich will man seine bei Ebay, Amazon oder auf weiteren Plattformen gesammelten Bewertungen möglichst auch im eigenen Shop abbilden, um so das Vertrauen von potentiellen Neukunden in den Shop zu stärken.
Bei ShopVote übernimmt die Integration der externen Bewertungen unser Addon AllVotes, mit dem Bewertungen von bis zu 4 externen Plattformen im eigenen Onlineshop in einer Bewertungsgrafik und einer Bewertungs-Gesamtnote zusammen mit den Bewertungen des Shops abgebildet werden können.
IT-Recht-Kanzlei: Was sind die RatingStars und welchen Mehrwert bringen sie?
Dirk Stuwe: Mit dem Addon RatingStars bringt ShopVote die Bewertungssterne und die Bewertungsnote eines Shops in die organischen Suchergebnisse bei Google. Die dafür notwendigen Informationen werden im Code der dafür vorgesehenen Bewertungsgrafiken, die in einem Shop eingebunden werden, bereitgestellt. Der Mehrwert für den Händler liegt dabei auf der Hand: Ein Suchergebnis, das mit Bewertungssternen und –noten angereichert ist, erzielt mehr Aufmerksamkeit und kann somit zu einer höheren Klickrate und damit auch zu einem höheren Umsatz führen.
IT-Recht-Kanzlei: Können Onlinehändler Ihre ShopVote Bewertungen auch auf Ihrer Facebook-Präsenz nutzen?
Dirk Stuwe: Das erledigt unser Premium-Addon ReviewTab, damit können interessierte Onlinehändler ihrer Facebook-Seite ganz einfach einen neuen Tab "Kundenmeinungen" hinzufügen. Mit diesem Tab/Reiter werden dann automatisch Kundenmeinungen und Bewertungen von ShopVote in einer Facebook-Präsenz angezeigt. Eine völlig unkomplizierte, aber wertvolle Zusatzfunktion.
IT-Recht-Kanzlei: Was dürfen wir von ShopVote für die Zukunft noch erwarten?
Dirk Stuwe: Wir entwickeln ShopVote ständig weiter, um unseren Händlern noch mehr Möglichkeiten zu bieten, sich vom Mitbewerb abzuheben und um es den Händlern zu ermöglichen, sich auf das Verkaufen zu konzentrieren, während ShopVote so weit wie möglich den bewertungstechnischen Rest für sie übernimmt.
Aktuell haben wir eine ShopVote App für ein Shopsystem entwickelt, die es Onlinehändlern ohne Programmierkenntnisse ermöglicht, die notwendigen Codes für das Sammeln und Darstellen von Kundenbewertungen im Shop einfach per Copy&Paste einzupflegen.
Weitere spannende und hilfreiche Funktionen haben wir in Arbeit.
IT-Recht-Kanzlei: Herr Stuwe, wir danken Ihnen für das Gespräch.
Dirk Stuwe: Ich danke Ihnen für die Möglichkeit, unser Bewertungsportal ShopVote Ihren Mandanten vorzustellen zu können.
Kleiner Tipp zum Abschluss: Mit dem Bewertungsportal ShopVote können neben Shopbewertungen nun auch Produktbewertungen gesammelt werden.
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