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Interview mit Frank Oddey: DreamRobot und der DR-Webshop

07.11.2017, 15:37 Uhr | Lesezeit: 5 min
Interview mit Frank Oddey: DreamRobot und der DR-Webshop

Seit 2004 ist DreamRobot als Online-Verkaufsabwicklung am Markt, 2008 kam der DR-Webshop dazu. Heute ist DreamRobot als Multichannel-Lösung präsent. Welche Vorteile das Online-Händlern bietet haben wir Herrn Oddey von DreamRobot gefragt.

IT-Recht Kanzlei: Herr Oddey, wenn Sie sich unseren Lesern zunächst kurz vorstellen würden?

Frank Oddey: Gerne! Mein Name ist Frank Oddey bin 46 Jahre alt und bin einer von zwei Geschäftsführern der DreamRobot GmbH. Bereits in den späten Neunzigern habe ich selbst Erfahrungen als Online-Händler und Entwickler gesammelt.

IT-Recht Kanzlei: Was ist DreamRobot und seit wann sind Sie am Markt?

Frank Oddey: DreamRobot ist eine Online-Verkaufsabwicklung, die Aufträge aus den verschiedenen Verkaufsportalen sammelt und diese komfortabel in einer Liste darstellt. Sämtliche Aftersale-Prozesse werden automatisch erledigt, vom Abgleichen der Zahlungen über das Weitergeben von Versandaufträgen bis zur Übermittlung der Versandbestätigungen zurück an den jeweiligen Marktplatz.

DreamRobot ist seit 2004 auf dem Markt und wurde ursprünglich für vier eBay-Powerseller programmiert, um das Verkaufen auf dieser Plattform zu erleichtern. Aus diesen vier frühen Kunden sind jetzt über 4000 Händler-Accounts geworden - und aus der One-Channel Lösung wurde eine Multi-Channel Lösung.

Derzeit sind neben den großen Marktplätzen wie Amazon, eBay noch elf weitere Marktplätze angebunden, um jetzt nur mal bei den verschiedenen Plattformen zu bleiben. Es gibt natürlich durch direkte Schnittstellen auch noch andere Anbindungen wie z.B. Payment-Anbieter und Versanddienstleister.

Durch die ganz neue App-Technologie wird der Ausbau der Marktplätze, Anwendungen und neuen Funktionen in den nächsten Monaten um ein Vielfaches gesteigert – darauf freuen wir uns sehr!

IT-Recht Kanzlei: Warum sollte ein Onlinehändler einen DR-Webshop nutzen?

Frank Oddey: In 2008 kamen viele Händler auf uns zu und wünschten sich einen Shop von uns. Als Grund nannten sie, dass sie mit DreamRobot sehr zufrieden sind und gerne alles aus einer Hand hätten.

IT-Recht Kanzlei: Für welche Unternehmensgrößen ist DreamRobot geeignet?

Frank Oddey: Unser Kundenportfolio umfasst Kunden, die 100 Bestellungen im Monat haben genauso wie Kunden, die 10.000 – 12.000 Aufträge am Tag haben. Bei den großen Kunden steht Automatisierung an erster Stelle, denn da ist es schier unmöglich, bei solchen Auftragszahlen alle Bestellungen einzeln zu bearbeiten. Die meisten unserer Kunden liegen bei 5.000 – 10.000 Aufträge im Monat.

IT-Recht Kanzlei: Sie sagen, mit DreamRobot können Händler mehr Umsatz machen und dabei Zeit sparen, wie das?

Frank Oddey: Durch die Automatisierung. Selbst wenn Sie nur 100 Aufträge im Monat haben, werden Sie mit DreamRobot die Aufgaben automatisieren und haben dadurch mehr Zeit, neue Absatzmärkte zu ermitteln und diese mit Artikel zu bestücken. Kurz: Sie haben einfach mehr Zeit, Ihr Business weiter voranzubringen.

Obendrein ist es ab einer gewissen Zahl an Aufträgen schlicht nicht mehr möglich, alle manuell zu bewältigen. Dazu zählt ja meist: Jeden Auftrag einlesen, die Zahlung abgleichen, die verfügbare Menge in den einzelnen Portalen entsprechend reduzieren, den Auftrag an die Versanddienstleister übergeben und dann den Versandstatus an die Marktplätze übermitteln.

Einige Neukunden gaben als einen Grund für den Wechsel zu DreamRobot an, dass sie z.B. im Weihnachtsgeschäft Artikel von den Marktplätzen entfernen mussten, weil sie es einfach nicht mehr schafften, die Menge der Bestellungen abarbeiten zu können. Nach dem Wechsel zu uns war ein solch drastischer und frustrierender Schritt für diese Kunden unnötig geworden, weil sie die vormals manuellen Aufgaben nun mit DreamRobot automatisieren konnten.

IT-Recht Kanzlei: Wie funktioniert die Einbindung und Aktualisierung von Rechtstexten in einem DR-Webshop ?

Frank Oddey: Da können wir ganz gut das Beispiel der IT-Recht Kanzlei nehmen, weil diese Anbindung sehr einfach ist: Sie wählen sich ein Paket der Kanzlei unter: https://www.it-recht-kanzlei.de/agb-starterpaket.php aus, um zukünftig auf den Service dieses Anbieters zurückgreifen zu können.

Sobald Sie ein Paket ausgewählt haben, gehen Sie in Ihrem Shop-Admin-Bereich unter „Partner“ auf den Punkt "IT-Recht Kanzlei". Dort müssen Sie den Button "Anbindung aktivieren" klicken. Daraufhin erhalten Sie eine Shop-URL und einen Token angezeigt.

Diese Daten geben Sie nun bei der IT-Recht Kanzlei an und verschicken die Texte. Die werden dann vom Shop entgegengenommen und in die Inhalte im Content-Manager eingepflegt.

Das ist alles. Aktualisierte Texte werden dann an den DR-WebShop gesendet und sind sofort automatisch im Shop sichtbar. Derart professionell geprüfte Texte sind natürlich für einen Händler unerlässlich, und diese Anbindung macht die Prüfung kinderleicht und schnell.

IT-Recht Kanzlei: Welches sind die aktuellsten Neuerungen auf DreamRobot?

Frank Oddey: Seit September 2017 bieten wir für DreamRobot Apps an. Wir alle sind mit Prinzip „Apps“ vertraut, denn fast alle nutzen wir inzwischen Smartphones. Dabei stellt man, den eigenen Bedürfnissen genau entsprechend, eine praktische Sammlung von Anwendungen zusammen, egal ob es um Apps für den Job oder das Privatleben geht, vom Messenger über die Wetter-App bis hin zu Games oder Banking-Anwendungen.

Genau nach dem Prinzip arbeiten auch die DreamRobot-Apps. Wir öffnen damit DreamRobot für Drittanbieter und Dienstleister, um Apps für die Allgemeinheit zu entwickeln. Für uns ist das ein großer Schritt, der aber unzählige neue Wege erschließt und die Entwicklungszeiten drastisch reduzieren wird.

IT-Recht Kanzlei: Was dürfen wir für die Zukunft von DreamRobot erwarten?

Frank Oddey: Gerade auf Basis dieser neuen Technologie sind ganz neue Funktionen und Anwendungen geplant. Angefangen vom WooCommerce Connector über Etsy bis hin zu einer App, mit der man Angebote erstellen, verwalten und daraus automatisch einen Auftrag in DreamRobot generieren kann. Das ist aber auch nur eine ganz kleine Vorausschau auf die Möglichkeiten, die Apps bieten.

Und nicht nur in diesem Bereich wird es viele großartige Neuerungen geben, auch beim Shop arbeiten wir an grundlegenden Änderungen und Erweiterungen, genauso wie an neuen Funktionen im Archivbereich, das sich als wichtiges Instrument im Bereich GoBD etabliert hat und mit über 11 Mio. Rechnungen sehr rege genutzt wird.

IT-Recht Kanzlei: Herr Oddey, wir danken Ihnen für das Gespräch.


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