Amazon und die GPSR – Wie man Online-Händler zur Verzweiflung bringt
Bereits im vergangenen Jahr hatten wir darüber berichtet, dass Amazon die Händler seines Marktplatzes mittels einer Nachricht über die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) und damit einhergehenden neuen Informationspflichten für Online-Händler verunsicherte. Inzwischen erhalten wir immer öfter verzweifelte Anfragen von Mandanten, die standardisierte Nachrichten von Amazon erhalten, in denen sie aufgefordert werden, Amazon produktspezifische Informationen zur Erfüllung der Anforderungen der GPSR zu übermitteln. Was hat es damit auf sich?
Bereits im vergangenen Jahr hatten wir darüber berichtet, dass Amazon die Händler seines Marktplatzes mittels einer Nachricht über die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) und damit einhergehenden neuen Informationspflichten für Online-Händler verunsicherte. Inzwischen erhalten wir immer öfter verzweifelte Anfragen von Mandanten, die standardisierte Nachrichten von Amazon erhalten, in denen sie aufgefordert werden, Amazon produktspezifische Informationen zur Erfüllung der Anforderungen der GPSR zu übermitteln. Was hat es damit auf sich?
Sie möchten Warenkorbabbrecher-Mails verschicken? Muster beachten!
Um den Versand von Warenkorb-Erinnerungen rechtlich abzusichern, ist eine eindeutige Einwilligung mit präziser Information zur Datenverwendung notwendig. Wir bieten unseren Mandanten dafür ein passendes Muster an.
Um den Versand von Warenkorb-Erinnerungen rechtlich abzusichern, ist eine eindeutige Einwilligung mit präziser Information zur Datenverwendung notwendig. Wir bieten unseren Mandanten dafür ein passendes Muster an.
LG München I: Kein absolutes Kopplungsverbot bei Online-Shop-Registrierung und Newsletter-Anmeldung
Im Online-Handel sorgt die Kopplung von Vertragsschluss und Newsletter-Anmeldung oft für Unsicherheit beim Datenschutz. Laut dem gesetzlichen Kopplungsverbot gilt eine Zustimmung als unfreiwillig, wenn eine Leistung (bzw. Vertragsschluss) an die Erteilung einer Einwilligung gekoppelt wird, welche für den eigentlichen Verarbeitungszweck nicht erforderlich ist. Welche praktische Bedeutung hat das Kopplungsverbot und wie bewerten Gerichte dieses Verbot? Ein neues Urteil des LG München gibt Aufschluss. Mehr dazu in unserem Beitrag.
Im Online-Handel sorgt die Kopplung von Vertragsschluss und Newsletter-Anmeldung oft für Unsicherheit beim Datenschutz. Laut dem gesetzlichen Kopplungsverbot gilt eine Zustimmung als unfreiwillig, wenn eine Leistung (bzw. Vertragsschluss) an die Erteilung einer Einwilligung gekoppelt wird, welche für den eigentlichen Verarbeitungszweck nicht erforderlich ist. Welche praktische Bedeutung hat das Kopplungsverbot und wie bewerten Gerichte dieses Verbot? Ein neues Urteil des LG München gibt Aufschluss. Mehr dazu in unserem Beitrag.
Shopifys neue native Cookie-Consent-Lösung: Rechtskonform oder nicht? (Update)
Seit 2024 stellt Shopify Händlern in den Datenschutzeinstellungen eine native Cookie-Consent-Lösung bereit, mit welcher Shop-Besucher ihr Cookie-Einwilligungsverhalten rechtswirksam sollen steuern können. Dieser Beitrag geht der Frage nach, ob die Shopify-Lösung den Anforderungen an einen datenschutzkonformen Cookie-Consent entspricht, und geht in einer Aktualisierung auch auf eine dazu von Shopify selbst veröffentlichte Mitteilung ein.
Seit 2024 stellt Shopify Händlern in den Datenschutzeinstellungen eine native Cookie-Consent-Lösung bereit, mit welcher Shop-Besucher ihr Cookie-Einwilligungsverhalten rechtswirksam sollen steuern können. Dieser Beitrag geht der Frage nach, ob die Shopify-Lösung den Anforderungen an einen datenschutzkonformen Cookie-Consent entspricht, und geht in einer Aktualisierung auch auf eine dazu von Shopify selbst veröffentlichte Mitteilung ein.
Rechtscheck: Ausschluss der Produkthaftung durch selbstformulierten Disclaimer möglich?
Produkte aus diversen Kategorien begründen in Fällen des unsachgemäßen Gebrauchs beim Käufer ein gewisses Verletzungspotenzial. Händler, die dies erkennen, versuchen vielfach, sich über selbstformulierte Disclaimer abzusichern und so eine Haftung für Schäden beim Kunden auszuschließen. Doch ist dies rechtskonform möglich und sinnvoll? Wir klären auf.
Produkte aus diversen Kategorien begründen in Fällen des unsachgemäßen Gebrauchs beim Käufer ein gewisses Verletzungspotenzial. Händler, die dies erkennen, versuchen vielfach, sich über selbstformulierte Disclaimer abzusichern und so eine Haftung für Schäden beim Kunden auszuschließen. Doch ist dies rechtskonform möglich und sinnvoll? Wir klären auf.
Übertragung von Kundendaten bei Shop-Veräußerung: Muster-Informationsschreiben
Soll ein Online-Shop veräußert werden, ist insbesondere der vorhandene Kundenstamm wertbildend. Bei dessen Übertragung auf den Erwerber sind jedoch zwingend datenschutzrechtliche Vorgaben zu beachten. Wir stellen unseren Mandanten hilfreiche Musterformulierungen zur Verfügung.
Soll ein Online-Shop veräußert werden, ist insbesondere der vorhandene Kundenstamm wertbildend. Bei dessen Übertragung auf den Erwerber sind jedoch zwingend datenschutzrechtliche Vorgaben zu beachten. Wir stellen unseren Mandanten hilfreiche Musterformulierungen zur Verfügung.
Briefwerbung gegenüber Verbrauchern? Datenschutzerklärung nicht vergessen!
Briefwerbung erfreut sich weiterhin großer Beliebtheit, da sich Briefe und Prospekte im Gegensatz zu Mails nicht einfach „wegklicken“ lassen. Neben wettbewerbsrechtlichen Voraussetzungen muss bei der Briefwerbung insbesondere das Datenschutzrecht beachtet werden. Wir stellen unseren Mandanten ein Muster für eine rechtskonforme Datenschutzbelehrung bereit.
Briefwerbung erfreut sich weiterhin großer Beliebtheit, da sich Briefe und Prospekte im Gegensatz zu Mails nicht einfach „wegklicken“ lassen. Neben wettbewerbsrechtlichen Voraussetzungen muss bei der Briefwerbung insbesondere das Datenschutzrecht beachtet werden. Wir stellen unseren Mandanten ein Muster für eine rechtskonforme Datenschutzbelehrung bereit.
OS-Plattform der EU-Kommission: Dringender Reformbedarf
Die Einrichtung einer europäischen Onlinestreitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) aus dem Jahr 2013 zur außergerichtlichen Regelung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen bei grenzüberschreitenden Online-Verträgen hat in der Praxis keine nennenswerte Rolle gespielt. Die EU arbeitet daher bereits an einer Reform des Konzepts. In diesem Beitrag befassen wir uns mit den Gründen für das Scheitern des aktuellen Konzepts für eine außergerichtliche Streitbeilegung.
Die Einrichtung einer europäischen Onlinestreitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) aus dem Jahr 2013 zur außergerichtlichen Regelung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen bei grenzüberschreitenden Online-Verträgen hat in der Praxis keine nennenswerte Rolle gespielt. Die EU arbeitet daher bereits an einer Reform des Konzepts. In diesem Beitrag befassen wir uns mit den Gründen für das Scheitern des aktuellen Konzepts für eine außergerichtliche Streitbeilegung.
Zweifel an der Verkehrsfähigkeit Ihrer Produkte? Lieferantenbestätigung einholen!
Der Warenverkehr mit Verbraucherprodukten unterliegt einer Vielzahl gesetzlicher Verpflichtungen, deren Umfang meist von der jeweiligen Produktkategorie abhängt. Bei Nichteinhaltung sieht das Gesetz ein Vertriebsverbot auf allen Handelsstufen vor. Wir stellen unseren Mandanten eine Muster-Verkehrsfähigkeitsbestätigung zur Gegenzeichnung durch Lieferanten bereit.
Der Warenverkehr mit Verbraucherprodukten unterliegt einer Vielzahl gesetzlicher Verpflichtungen, deren Umfang meist von der jeweiligen Produktkategorie abhängt. Bei Nichteinhaltung sieht das Gesetz ein Vertriebsverbot auf allen Handelsstufen vor. Wir stellen unseren Mandanten eine Muster-Verkehrsfähigkeitsbestätigung zur Gegenzeichnung durch Lieferanten bereit.
Schaden durch Lieferung mangelhafter Ware? Aufwendungsersatzanspruch gegen Lieferanten
Sind Ihnen Kosten entstanden, weil Sie Ihren Kunden mangelhafte Ware geliefert haben? Wir bieten unseren Mandanten speziell entwickelte Mustervorlagen zur erfolgreichen Durchsetzung von Aufwendungsersatzansprüchen gegenüber ihren Lieferanten.
Sind Ihnen Kosten entstanden, weil Sie Ihren Kunden mangelhafte Ware geliefert haben? Wir bieten unseren Mandanten speziell entwickelte Mustervorlagen zur erfolgreichen Durchsetzung von Aufwendungsersatzansprüchen gegenüber ihren Lieferanten.
Website-Scanner: Neue Dienste und weitere Optimierungen
Letztes Jahr führte die IT-Recht Kanzlei die neue Funktion „EasyScan“ ein. Diese bietet Mandanten nicht nur eine umfassende datenschutzrechtliche Analyse ihrer Websites, sondern auch die automatische Anpassung ihrer Datenschutzerklärungen. Ein aktuelles Update ermöglicht unserem Website-Scanner nun die Erkennung zusätzlicher Dienste und steigert generell die Zuverlässigkeit der Scan-Ergebnisse.
Letztes Jahr führte die IT-Recht Kanzlei die neue Funktion „EasyScan“ ein. Diese bietet Mandanten nicht nur eine umfassende datenschutzrechtliche Analyse ihrer Websites, sondern auch die automatische Anpassung ihrer Datenschutzerklärungen. Ein aktuelles Update ermöglicht unserem Website-Scanner nun die Erkennung zusätzlicher Dienste und steigert generell die Zuverlässigkeit der Scan-Ergebnisse.
IT-Recht Kanzlei bietet Rechtstexte für BILD Marktplatz an
Wir bieten ab sofort auch professionelle Rechtstexte für den Online-Marktplatz von BILD (BILD Marktplatz) an. Über den von der Axel Springer Deutschland GmbH betriebenen Online-Marktplatz können Unternehmer Waren aus unterschiedlichen Bereichen an andere Nutzer der Plattform verkaufen. Hierzu kann jeder Händler ein eigenes Verkäuferprofil für den BILD Marktplatz erstellen und hierüber in eigenem Namen und für eigene Rechnung Waren zum Verkauf anbieten.
Wir bieten ab sofort auch professionelle Rechtstexte für den Online-Marktplatz von BILD (BILD Marktplatz) an. Über den von der Axel Springer Deutschland GmbH betriebenen Online-Marktplatz können Unternehmer Waren aus unterschiedlichen Bereichen an andere Nutzer der Plattform verkaufen. Hierzu kann jeder Händler ein eigenes Verkäuferprofil für den BILD Marktplatz erstellen und hierüber in eigenem Namen und für eigene Rechnung Waren zum Verkauf anbieten.