BMJ veröffentlicht Leitfaden zur Impressumspflicht

von RA Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht), 07.10.2008, 11:12 Uhr
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Hinweis: Interessante weiterführende Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "Impressum" veröffentlicht.

Wann besteht eine Anbieterkennzeichnungspflicht? Welche Angaben sind im Impressum zu machen und wie ist dieses zu gestalten? Das BMJ veröffentlicht einen Leitfaden.

Der neue Leitfaden des Bundesjustizministeriums (BMJ) klärt über die oben genannten Fragen auf und soll Gewerbetreibenden mit einem Internet-Auftritt dabei helfen, ihre Anbieterkennzeichnung (auch Impressum genannt) nach den gesetzlichen Anforderungen des Telemediengesetzes (TMG) zu gestalten. Unternehmen, die Waren und Dienste im Internet anbieten, sollen jetzt auf einen Blick erkennen können, was sie bei der Selbstauskunft nach dem Telemediengesetz zu beachten haben. Das BMJ hofft, dass der Leitfaden in einem Bereich, in dem Abmahnungen häufig vorkommen, zur Rechtssicherheit beiträgt.

Darüber hinaus weist das BMJ darauf hin, dass der Leitfaden im Einzelfall eine rechtliche Beratung nicht ersetzen kann, aber dabei helfen soll, die bestehenden Pflichten überhaupt zu erkennen. Der Leitfaden soll Gewerbetreibenden mit einem Internet-Auftritt als Orientierungshilfe dienen, so das Bundesjustizministerium. Rechtsverbindlich sei er jedoch nicht...

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Leser-Kommentare

1 Kommentar

Impressum

07.10.2008, 15:30 Uhr

Kommentar von Ramona Hapke zum Beitrag BMJ veröffentlicht Leitfaden zur Impressumspflicht

Wer wenn nicht das Bundesjustizministerium kann verbindlich sagen, wie ein Impressum auszusehen hat, meine ich. Warum wissen die Abmahn-Anwälte so genau, wann sie abmahnen können? Sorry, aber dieser... » Weiterlesen

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