KG Berlin: Impressum auf der Mich-Seite von eBay reicht aus

von RA Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht), 31.05.2007
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Hinweis: Interessante weiterführende Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "Impressum" veröffentlicht.

Das KG Berlin hatte darüber zu entscheiden, ob die Angabe eines Impressums auf der Mich-Seite bei eBay ausreichend ist. Dies sei der Fall, da es nach höchstrichterlicher Rechtsprechung genüge, wenn die Anbieterkennzeichnung über zwei Links "Kontakt" und "Impressum" erreichbar ist (BGH GRUR 2007, 159 ff.). Die Schaltfläche "mich" sei in diesem Zusammenhang nicht anders zu beurteilen als die Schaltflächen "Kontakt" und "Impressum".

Weiter führte das KG Berlin (Beschluss vom 11.05.2007 - Az. 5 W 116/07) aus, dass wer mit den Gepflogenheiten bei eBay vertraut sei, unter besagter Schaltfläche auch das in Rede stehende Impressum erwarte. Wer dagegen erstmals über eBay einkauft und sich für solche Daten interessiert, würde - nahe liegend -solche unter "mich" vermuten, die Schaltfläche anklicken und das Gesuchte finden.

Hinweis: Nach Ansicht der IT-Recht Kanzlei reicht es zudem aus, von der eBay-Angebotsseite hinsichtlich der Widerrufsbelehrung auf die Mich-Seite zu verlinken - was gerade hinsichtlich der Pflege der eBay-Seiten enorme Vorteile mit sich bringt. Dies sollte jedoch nicht ohne anwaltliche Beratung geschehen, da in diesem Fall einige Fallstricke zu umgehen sind.

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