Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
BILD Marktplatz
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
Voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

Import von Pflanzenschutzmitteln aus dem EU-Ausland

07.07.2010, 16:44 Uhr | Lesezeit: 2 min
author
von Fabian Karg
Import von Pflanzenschutzmitteln aus dem EU-Ausland

Das OLG Hamburg hat in einem Urteil vom 15.04.2010 (Az. 5 U 106/08) herausgearbeitet unter welchen Voraussetzungen ein Pflanzenschutzmittel aus dem EU-Ausland nach Deutschland importiert werden darf beziehungsweise hier vertrieben werden darf.

Sachverhalt

Die Klägerin vertreibt in Deutschland das Herbizid ABC® mit dem Wirkstoff T. Dieses Mittel ist durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) unter einer Zulassungsnummer zugelassen. Die Beklagte importiert Pflanzenschutzmittel und bringt diese nach dem Umpacken unter einem eigenen Handelsnamen in Deutschland auf den Markt. So auch ein Parallelprodukt zum Mittel der Klägerin unter dem Namen „XYZ T“, welches mit dem Präparat ABC® chemisch identisch sein soll und den gleichen Wirkstoff enthält. Für ihr Produkt hat die Beklagte auch eine Parallelimport-Nummer durch das BVL erhalten. Auf der Verpackung des betreffenden Mittels der Beklagten findet sich der Hinweis „chemisch identisch mit ABC®“.

Im Fall konnte die Klägerin verhindern, dass die Beklagte ihr Pflanzenschutzmittel weiter vertreiben darf, da die beiden Produkte nicht chemisch identisch waren.

Banner Starter Paket

Wann dürfen Pflanzenschutzmittel aus dem EU-Ausland importiert werden?

Das Gericht arbeitet in der Entscheidung heraus wann und unter welchen Voraussetzungen ein Pflanzenschutzmittel nach Deutschland importiert werden darf beziehungsweise in Deutschland auf den Markt gebracht werden darf:

  • Immer dann, wenn eine eigene Zulassung durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) erteilt worden ist.
  • Ein Pflanzenschutzmittel darf auch dann importiert bzw. vertrieben werden, wenn eine eigene Zulassung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) vorliegt und das jeweilige Pflanzenschutzmittel mit einem anderen in Deutschland zugelassenen Pflanzenschutzmittel chemisch identisch ist (Richtlinie 91/414/EWG, § 11 Abs. 1 Satz 2 PflSchG, § 16 c Abs. 1 Satz 1 PflSchG). Dazu muss die Feststellung der Verkehrsfähigkeit vor dem erstmaligen Inverkehrbringen beim BVL beantragt werden und das Bundesamt muss diese auch feststellen. Hierbei gilt es folgendes zu beachten: Die Darlegungs- und Beweislast für die chemische Identität liegt beim Importeur bzw. Vertreiber des jeweiligen Präparats. Diese muss aber nicht nur zum Zeitpunkt des Antrags Verkehrsfähigkeitsbescheinigung gemäß § 16 c Abs. 2 PflSchG dargelegt werden können, sondern auch später noch.
  • Ein Pflanzenschutzmittel das weder in einem anderen EU-Staat noch in einem EWR-Staat zugelassen worden ist, gilt in Deutschland auch dann als nicht zugelassen, wenn es mit einem in Deutschland zugelassenen Mittel übereinstimmt (§ 11 Abs. 1 Satz 3 PflSchG). So kann beispielsweise ein Import aus China nicht ohne

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© graja - Fotolia.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

1 Kommentar

J
Johanna Müller 08.07.2010, 09:50 Uhr
Pflanzenschutzmittel aus dem EU-Ausland
Gibt es hier nicht auch ein Siegel, ähnlich dem neuen EU-Produkt-Siegel, das darauf hinweist, dass es sich um ein Pflanzenschutzmittel aus dem EU-Ausland handelt. Irgendwie ist mir als Verbraucher gar nicht wohl bei dem Gedanken, dass ein Mittel "irgendwo" her kommt. Man denkt gleich, da seien giftige Stoffe drin; selbst wenn's vorher durch die deutsche Behörde genehmigt wurde. Ein Siegel wäre mir lieber...

weitere News

Neue Grenzwerte für Chemikalien in Tätowier-Tinten und Make-up
(04.01.2022, 13:55 Uhr)
Neue Grenzwerte für Chemikalien in Tätowier-Tinten und Make-up
Seit dem 01.02.2021: Verkauf von Batteriesäure an Verbraucher verboten!
(05.02.2021, 14:49 Uhr)
Seit dem 01.02.2021: Verkauf von Batteriesäure an Verbraucher verboten!
Abmahnung wegen Verstoß gegen CLP-Verordnung und Werbung mit „Geld-zurück-Garantie“
(17.03.2020, 08:00 Uhr)
Abmahnung wegen Verstoß gegen CLP-Verordnung und Werbung mit „Geld-zurück-Garantie“
Versandverbot nach der ChemVerbotsV für bestimmte chemische Stoffe und Gemische beachten
(22.11.2018, 09:24 Uhr)
Versandverbot nach der ChemVerbotsV für bestimmte chemische Stoffe und Gemische beachten
Kennzeichnungsvorgaben für chemische Stoffe/Gemische verschärft – Abgabeverbot für Produkte - Handlungsbedarf für Händler
(03.08.2017, 13:01 Uhr)
Kennzeichnungsvorgaben für chemische Stoffe/Gemische verschärft – Abgabeverbot für Produkte - Handlungsbedarf für Händler
Gesetzliche Änderungen beim Handel mit gefährlichen Stoffen und Gemischen (ChemVerbotsV)
(10.04.2017, 08:21 Uhr)
Gesetzliche Änderungen beim Handel mit gefährlichen Stoffen und Gemischen (ChemVerbotsV)
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei