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Hersteller, die gewerblich Batterien in Deutschland in Verkehr bringen, treffen gemäß § 18 II BattG bestimmte Hinweispflichten. So haben sie etwa den Endnutzer über die möglichen Auswirkungen der in Batterien enthaltenen Stoffe auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu informieren. Die "Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien" hat hierzu ein Muster veröffentlicht.
Hinweis: Die IT-Recht Kanzlei bietet für Händler ein kostenpflichtiges Muster für Händler an.
Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
Rechtsanwalt
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Sie vertreiben gewerblich Waren und/oder Dienstleistungen über das Internet und möchten dauerhaft auf Nummer sicher gehen? Sie möchten bei rechtlichen Fragen auf einen kompetenten Gesprächspartner zurückgreifen können, ohne dass hierfür immer wieder hohe Beratungshonorare anfallen? Dann sind die Schutzpakete der IT-Recht Kanzlei genau das Richtige für Sie. Kümmern Sie sich um Ihr Geschäft – wir kümmern uns um Ihre rechtlichen Belange.
Und mal ehrlich, welcher Unternehmer kann sonst schon von sich behaupten, für ein überschaubares monatliches Honorar (ab 39,- Euro/Monat) auf eine eigene externe Rechtsabteilung zurückgreifen zu können?
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