Batteriegesetz: Auch Hersteller treffen Hinweispflichten

von RA Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht), 01.12.2009, 17:21 Uhr
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Hinweis: Interessante weiterführende Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "Das Batteriegesetz: Was haben Hersteller und Importeure zu beachten? " veröffentlicht.

Hersteller, die gewerblich Batterien in Deutschland in Verkehr bringen, treffen gemäß § 18 II BattG bestimmte Hinweispflichten. So haben sie etwa den Endnutzer über die möglichen Auswirkungen der in Batterien enthaltenen Stoffe auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu informieren. Die "Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien" hat hierzu ein Muster veröffentlicht.

Hinweis: Die IT-Recht Kanzlei bietet für Händler ein kostenpflichtiges Muster für Händler an.

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