Irreführende Werbung: Dürfen unter der eBay-Rubrik "Heilsteine" Steine angeboten werden?

von RA Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht), 14.04.2009, 21:04 Uhr
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Es kann nur davon abgeraten werden, unter der eBay-Rubrik "Heilsteine" Steine zu verkaufen. Grund: Es existieren keine wissenschaftlichen Hinweise dafür, dass etwa Minerale tatsächlich bei Krankheiten eine heilende Wirkung haben oder das Befinden verbessern könnten. Verkäufer von Steinen sollten daher die eBay-Rubrik "Heilsteine" besser meiden.

Das LG Hamburg hat übrigens erst unlängst entschieden, dass die Bezeichnung „Heilsteine“ eine unzulässige Werbeangabe i.S.d UWG und HWG darstellen könne. Dies gelte selbst dann, wenn auf den fehlenden wissenschaftlichen Nachweis bestimmter Heilwirkungen hingewiesen wird.

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Leser-Kommentare

2 Kommentare

Rubrik "Heilsteine"

26.06.2009, 23:59 Uhr

Kommentar von Christian Tepfer zum Beitrag Irreführende Werbung: Dürfen unter der eBay-Rubrik "Heilsteine" Steine angeboten werden?

In dem Urteil wird über die Bezeichnung "Heilsteine" an sich nicht entschieden, der Anklagepunkt wurde vom Kläger... » Weiterlesen

Heilsteine

27.04.2009, 17:37 Uhr

Kommentar von M.Moser zum Beitrag Irreführende Werbung: Dürfen unter der eBay-Rubrik "Heilsteine" Steine angeboten werden?

Könnte dann nicht EBay angewiesen werden, derart unsinnige und nur betrügerischen oder zumindest fragwürdigen Interessen förderlich zur Verfügung stehende Rubriken zu streichen? Da alle Artikel, die... » Weiterlesen

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