Health Claims Verordnung: Veröffentlichung der Positivliste verzögert sich

von RA Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht), 14.09.2009, 20:36 Uhr
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Hinweis: Interessante weiterführende Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "Health-Claims-Verordnung" veröffentlicht.

Januar 2010 - Laut Plan müsste die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) unter Leitung der Europäischen Kommission bis zu diesem Datum im Rahmen der Health-Claims-Verordnung eine Positivliste erlaubter, gesundheitsbezogener Aussagen veröffentlichen. Nur gesundheitsbezogene Aussagen, die in dieser Liste enthalten sind, sollen demnach zur Verwendung erlaubt sein. Alle weiteren Angaben (claims) sind verboten.

Lesen Sie den kompletten Beitrag, der  von Dipl.-Kffr. Sophie Hieke in dem Blog zur Lebensmittelkennzeichnung veröffentlicht worden ist.

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