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Die EG-Verordnung 1060/2010 regelt die Kennzeichnung von elektrischen Haushaltskühlgeräten mit einem Nutzinhalt zwischen 10 und 1500 Liter, die mit Netzstron betrieben werden - einschließlich Geräten, die nicht für den Haushaltsgebrauch oder für die Kühlung von anderen Kühlgütern als Lebensmitteln zum Verkauf angeboten werden, sowie Einbaugeräten.
Umfangreiche Informationen zur Kennzeichnung von Haushaltskühlgeräten erhalten Sie hier.
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Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
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