In den vergangenen Jahren wurde Grapefruitkernextrakt als Universalmittel bei allerlei Erkrankungen und körperlichen Leiden angepriesen. Leider hält dieser Extrakt nicht ganz das, was er verspricht, und von staatlicher Seite wurde auch schon vor diesem Präparat gewarnt. Das Anbieten von Grapefruitkernextrakten in Onlineshops führt daher zu unkalkulierbaren wettbewerbsrechtlichen Risiken.
Hintergrund
Grapefruitkernextrakte (GKE) werden mit Hilfe von Lösungsmitteln aus zerkleinerten Grapefruitkernen gewonnen, die als Abfallprodukt in der Nahrungsmittelindustrie anfallen. Der Extrakt soll insbesondere antimikrobielle und antimykotische Wirkungen haben, also gegen Bakterien- und Pilzbefall helfen. Ein genauer Wirkmechanismus ist dabei jedoch nicht bekannt.
Ernstzunehmende wissenschaftliche Erkenntnisse deuten jedoch darauf hin, dass die Wirkung gar nicht auf Inhaltsstoffen der Grapefruitkerne beruht, sondern auf den chemischen Zusätzen Benzethoniumchlorid und Triclosan. Letztere werden dem Extrakt häufig als Konservierungsmittel beigemischt, und zwar gerade weil sie eine antimikrobielle Wirkung aufweisen. Insbesondere Benzethoniumchlorid weist jedoch diverse schädliche Nebenwirkungen auf, sodass Produkte mit diesem Zusatz nicht als Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel vertrieben werden dürfen. Schon 1998 hatte das damalige Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) generell von der Verwendung von Produkten, die Grapefruitkernextrakte enthalten, gewarnt.
Abmahnungen
Der IT-Recht Kanzlei München liegen Abmahnungen vor, die den Vertrieb von Grapefruitkernextrakten als Nahrungszusatz betreffen. Als Grund angeführt wird insbesondere der Umstand, dass der Extrakt den chemischen Zusatz Benzethoniumchlorid enthält und somit ein nicht sicheres Lebensmittel ist. Diesem Argument ist letztlich nicht beizukommen – Produkte, die diesen Stoff tatsächlich enthalten, müssen vom Markt.
Umgehungsversuche
Aber so vielfältig wie die Abmahngründe sind, so vielfältig sind auch die Versuche, Abmahnungen zu vermeiden und die Kundschaft trotzdem zu erreichen. Ein findiger Versuch etwa besteht darin, das Produkt einfach neu zu kategorisieren – schon wird aus einem Lebensmittelzusatz ein Reinigungsmittel, welches Benzethoniumchlorid enthalten darf. Wird dabei auch noch der alte Produktname beibehalten, bleibt das Produkt über Google für den Kunden auffindbar. Mit dieser Methode wurde z.B. Stevia jahrelang als Badezusatz vertrieben, bis es letztendlich als verkehrsfähiger Lebensmittelzusatzstoff zugelassen wurde.
Aber Vorsicht! Diese Methode scheidet für Händler in der Regel aus, da hierzu die Verpackung und insbesondere auch die Etikettierung komplett umgestellt werden müssen. Wird das GKE-haltige Produkt einfach nur im Webshop anders benannt und unter einer anderen Produktkategorie eingeordnet, weist das Etikett in der Regel dennoch auf eine Verwendung als Nahrungszusatz hin – die Gefahr einer Abmahnung ist somit überhaupt nicht gebannt.
Kommentar
Die Grapefruitkernextrakte scheinen sich in die lange Reihe von Wundermittelchen einzureihen, über die auf dieser Seite schon berichtet wurde. Ein gravierender Unterschied besteht jedoch: Während viele Produkte aus dem Bereich Wellness und Gesundheit trotz intensiver Werbung keine nachweisbare Wirkung haben, kommt bei Grapefruitkernextrakten eben noch das zusätzliche Problem dazu, dass der Zusatz Benzethoniumchlorid nachweislich eine gesundheitsschädliche Wirkung hat. Aus gesundheitlicher Perspektive dürften GKE-Produkte also tatsächlich eher bedenklich als förderlich sein. Und gerade aus diesem Grunde sollten Händler sich des juristischen Risikos bewusst sein, das diesen Produkten anhaftet, und im Zweifel GKE aus ihrem Sortiment entfernen.
Besucherkommentare
6 Kommentare | Alle Kommentare ansehen
Studie GKE
20.03.2013, 20:41 UhrKommentar von Heike zum Beitrag Des Obstes Kern? Abmahnungen im Zusammenhang mit Grapefruitkernextrakten
Vielen Dank an Citroplus für Ihre Information der Laboruntersuchungen aller Chargen von GKE auf Benzethoniumchlorid und Triclosan in GKE um diese zu vermeiden! Hier ist die Studie... » Weiterlesen
Horrorladen Pharma
26.02.2013, 14:33 UhrKommentar von ein Naturbursch zum Beitrag Des Obstes Kern? Abmahnungen im Zusammenhang mit Grapefruitkernextrakten
Sg Leser ! Ich selbst verwende GKE schon seit 15 Jahren mit sehr großem Heilerfolg . Nur, was heilt taugt der den Herrn der Pharmaindustrie ganz und gar nicht. Im undurchsichtigen Codex Alimentarius... » Weiterlesen
Wo die Wahrheit zu finden ist...
18.02.2013, 04:07 UhrKommentar von Georg Wambacher zum Beitrag Des Obstes Kern? Abmahnungen im Zusammenhang mit Grapefruitkernextrakten
Ich bin sicher kein Skeptiker, aber... Was oder wem soll man nun glauben. Der Artikel in der PZ: http://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=20167 sieht einerseits sehr glaubwürdig aus.... » Weiterlesen
gut so
03.02.2013, 17:48 UhrKommentar von Pharmaloge zum Beitrag Des Obstes Kern? Abmahnungen im Zusammenhang mit Grapefruitkernextrakten
ja, für uns ist das ein Umsatz Vernichter und somit schädlich für die Gewinne.
Grapefruitkernextrakt - Opfer der Pharmalobby?
07.12.2012, 13:51 UhrKommentar von Olaf Möhring zum Beitrag Des Obstes Kern? Abmahnungen im Zusammenhang mit Grapefruitkernextrakten
Sehr geehrte Kollegen, Ihre Schlussfolgerung, dass GKE-Produkte in gesundheitlicher Hinsicht "eher bedenklich als förderlich" sein dürften, kann ich nach jahrelangen, durchweg positiven Erfahrungen... » Weiterlesen
Grapefruitkernextrakt - CitroPlus
25.09.2012, 09:01 UhrKommentar von GSE Vertrieb GmbH zum Beitrag Des Obstes Kern? Abmahnungen im Zusammenhang mit Grapefruitkernextrakten
Mit Interesse haben wir Ihren Bericht gelesen. Sie schreiben zu Recht, dass immer wieder skrupellose Internethändler in den letzten Jahren versucht haben sogenannte Grapefruitkernextrakte zu... » Weiterlesen



