In den vergangenen Jahren wurde Grapefruitkernextrakt als Universalmittel bei allerlei Erkrankungen und körperlichen Leiden angepriesen. Leider hält dieser Extrakt nicht ganz das, was er verspricht, und von staatlicher Seite wurde auch schon vor diesem Präparat gewarnt. Das Anbieten von Grapefruitkernextrakten in Onlineshops führt daher zu unkalkulierbaren wettbewerbsrechtlichen Risiken.

Hintergrund

Grapefruitkernextrakte (GKE) werden mit Hilfe von Lösungsmitteln aus zerkleinerten Grapefruitkernen gewonnen, die als Abfallprodukt in der Nahrungsmittelindustrie anfallen. Der Extrakt soll insbesondere antimikrobielle und antimykotische Wirkungen haben, also gegen Bakterien- und Pilzbefall helfen. Ein genauer Wirkmechanismus ist dabei jedoch nicht bekannt.

Ernstzunehmende wissenschaftliche Erkenntnisse deuten jedoch darauf hin, dass die Wirkung gar nicht auf Inhaltsstoffen der Grapefruitkerne beruht, sondern auf den chemischen Zusätzen Benzethoniumchlorid und Triclosan. Letztere werden dem Extrakt häufig als Konservierungsmittel beigemischt, und zwar gerade weil sie eine antimikrobielle Wirkung aufweisen. Insbesondere Benzethoniumchlorid weist jedoch diverse schädliche Nebenwirkungen auf, sodass Produkte mit diesem Zusatz nicht als Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel vertrieben werden dürfen. Schon 1998 hatte das damalige Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) generell von der Verwendung von Produkten, die Grapefruitkernextrakte enthalten, gewarnt.

Abmahnungen

Der IT-Recht Kanzlei München liegen Abmahnungen vor, die den Vertrieb von Grapefruitkernextrakten als Nahrungszusatz betreffen. Als Grund angeführt wird insbesondere der Umstand, dass der Extrakt den chemischen Zusatz Benzethoniumchlorid enthält und somit ein nicht sicheres Lebensmittel ist. Diesem Argument ist letztlich nicht beizukommen – Produkte, die diesen Stoff tatsächlich enthalten, müssen vom Markt.

Umgehungsversuche

Aber so vielfältig wie die Abmahngründe sind, so vielfältig sind auch die Versuche, Abmahnungen zu vermeiden und die Kundschaft trotzdem zu erreichen. Ein findiger Versuch etwa besteht darin, das Produkt einfach neu zu kategorisieren – schon wird aus einem Lebensmittelzusatz ein Reinigungsmittel, welches Benzethoniumchlorid enthalten darf. Wird dabei auch noch der alte Produktname beibehalten, bleibt das Produkt über Google für den Kunden auffindbar. Mit dieser Methode wurde z.B. Stevia jahrelang als Badezusatz vertrieben, bis es letztendlich als verkehrsfähiger Lebensmittelzusatzstoff zugelassen wurde.

Aber Vorsicht! Diese Methode scheidet für Händler in der Regel aus, da hierzu die Verpackung und insbesondere auch die Etikettierung komplett umgestellt werden müssen. Wird das GKE-haltige Produkt einfach nur im Webshop anders benannt und unter einer anderen Produktkategorie eingeordnet, weist das Etikett in der Regel dennoch auf eine Verwendung als Nahrungszusatz hin – die Gefahr einer Abmahnung ist somit überhaupt nicht gebannt.

Kommentar

Die Grapefruitkernextrakte scheinen sich in die lange Reihe von Wundermittelchen einzureihen, über die auf dieser Seite schon berichtet wurde. Ein gravierender Unterschied besteht jedoch: Während viele Produkte aus dem Bereich Wellness und Gesundheit trotz intensiver Werbung keine nachweisbare Wirkung haben, kommt bei Grapefruitkernextrakten eben noch das zusätzliche Problem dazu, dass der Zusatz Benzethoniumchlorid nachweislich eine gesundheitsschädliche Wirkung hat. Aus gesundheitlicher Perspektive dürften GKE-Produkte also tatsächlich eher bedenklich als förderlich sein. Und gerade aus diesem Grunde sollten Händler sich des juristischen Risikos bewusst sein, das diesen Produkten anhaftet, und im Zweifel GKE aus ihrem Sortiment entfernen.

Autor:
Mag. iur Christoph Engel
(freier jur. Mitarbeiter der IT-Recht Kanzlei)

Besucherkommentare

6 Kommentare | Alle Kommentare ansehen

Studie GKE

20.03.2013, 20:41 Uhr

Kommentar von Heike zum Beitrag Des Obstes Kern? Abmahnungen im Zusammenhang mit Grapefruitkernextrakten

Vielen Dank an Citroplus für Ihre Information der Laboruntersuchungen aller Chargen von GKE auf Benzethoniumchlorid und Triclosan in GKE um diese zu vermeiden! Hier ist die Studie... » Weiterlesen

Horrorladen Pharma

26.02.2013, 14:33 Uhr

Kommentar von ein Naturbursch zum Beitrag Des Obstes Kern? Abmahnungen im Zusammenhang mit Grapefruitkernextrakten

Sg Leser ! Ich selbst verwende GKE schon seit 15 Jahren mit sehr großem Heilerfolg . Nur, was heilt taugt der den Herrn der Pharmaindustrie ganz und gar nicht. Im undurchsichtigen Codex Alimentarius... » Weiterlesen

Wo die Wahrheit zu finden ist...

18.02.2013, 04:07 Uhr

Kommentar von Georg Wambacher zum Beitrag Des Obstes Kern? Abmahnungen im Zusammenhang mit Grapefruitkernextrakten

Ich bin sicher kein Skeptiker, aber... Was oder wem soll man nun glauben. Der Artikel in der PZ: http://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=20167 sieht einerseits sehr glaubwürdig aus.... » Weiterlesen

gut so

03.02.2013, 17:48 Uhr

Kommentar von Pharmaloge zum Beitrag Des Obstes Kern? Abmahnungen im Zusammenhang mit Grapefruitkernextrakten

ja, für uns ist das ein Umsatz Vernichter und somit schädlich für die Gewinne.

Grapefruitkernextrakt - Opfer der Pharmalobby?

07.12.2012, 13:51 Uhr

Kommentar von Olaf Möhring zum Beitrag Des Obstes Kern? Abmahnungen im Zusammenhang mit Grapefruitkernextrakten

Sehr geehrte Kollegen, Ihre Schlussfolgerung, dass GKE-Produkte in gesundheitlicher Hinsicht "eher bedenklich als förderlich" sein dürften, kann ich nach jahrelangen, durchweg positiven Erfahrungen... » Weiterlesen

Grapefruitkernextrakt - CitroPlus

25.09.2012, 09:01 Uhr

Kommentar von GSE Vertrieb GmbH zum Beitrag Des Obstes Kern? Abmahnungen im Zusammenhang mit Grapefruitkernextrakten

Mit Interesse haben wir Ihren Bericht gelesen. Sie schreiben zu Recht, dass immer wieder skrupellose Internethändler in den letzten Jahren versucht haben sogenannte Grapefruitkernextrakte zu... » Weiterlesen

Kommentar schreiben

Ihr Ansprechpartner

Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
Rechtsanwalt

Tel.: 089 / 130 14 33 - 0
Fax: 089 / 130 14 33 - 60

m.keller@it-recht-kanzlei.de

Soziale Netzwerke

Leser-Kommentare

6 Kommentare | Alle Kommentare ansehen

Studie GKE

20.03.2013, 20:41 Uhr

Kommentar von Heike zum Beitrag Des Obstes Kern? Abmahnungen im Zusammenhang mit Grapefruitkernextrakten

Vielen Dank an Citroplus für Ihre Information der Laboruntersuchungen aller Chargen von GKE auf Benzethoniumchlorid und Triclosan in GKE um diese zu vermeiden! Hier ist die Studie... » Weiterlesen

Horrorladen Pharma

26.02.2013, 14:33 Uhr

Kommentar von ein Naturbursch zum Beitrag Des Obstes Kern? Abmahnungen im Zusammenhang mit Grapefruitkernextrakten

Sg Leser ! Ich selbst verwende GKE schon seit 15 Jahren mit sehr großem Heilerfolg . Nur, was heilt taugt der den Herrn der Pharmaindustrie ganz und gar nicht. Im undurchsichtigen Codex Alimentarius... » Weiterlesen

Wo die Wahrheit zu finden ist...

18.02.2013, 04:07 Uhr

Kommentar von Georg Wambacher zum Beitrag Des Obstes Kern? Abmahnungen im Zusammenhang mit Grapefruitkernextrakten

Ich bin sicher kein Skeptiker, aber... Was oder wem soll man nun glauben. Der Artikel in der PZ: http://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=20167 sieht einerseits sehr glaubwürdig aus.... » Weiterlesen

gut so

03.02.2013, 17:48 Uhr

Kommentar von Pharmaloge zum Beitrag Des Obstes Kern? Abmahnungen im Zusammenhang mit Grapefruitkernextrakten

ja, für uns ist das ein Umsatz Vernichter und somit schädlich für die Gewinne.

Grapefruitkernextrakt - Opfer der Pharmalobby?

07.12.2012, 13:51 Uhr

Kommentar von Olaf Möhring zum Beitrag Des Obstes Kern? Abmahnungen im Zusammenhang mit Grapefruitkernextrakten

Sehr geehrte Kollegen, Ihre Schlussfolgerung, dass GKE-Produkte in gesundheitlicher Hinsicht "eher bedenklich als förderlich" sein dürften, kann ich nach jahrelangen, durchweg positiven Erfahrungen... » Weiterlesen

Grapefruitkernextrakt - CitroPlus

25.09.2012, 09:01 Uhr

Kommentar von GSE Vertrieb GmbH zum Beitrag Des Obstes Kern? Abmahnungen im Zusammenhang mit Grapefruitkernextrakten

Mit Interesse haben wir Ihren Bericht gelesen. Sie schreiben zu Recht, dass immer wieder skrupellose Internethändler in den letzten Jahren versucht haben sogenannte Grapefruitkernextrakte zu... » Weiterlesen

Kommentar schreiben

Schutzpakete der IT-Recht Kanzlei

Schutzpakete der IT-Recht Kanzlei

Sie vertreiben gewerblich Waren und/oder Dienstleistungen über das Internet und möchten dauerhaft auf Nummer sicher gehen? Sie möchten bei rechtlichen Fragen auf einen kompetenten Gesprächspartner zurückgreifen können, ohne dass hierfür immer wieder hohe Beratungshonorare anfallen? Dann sind die Schutzpakete der IT-Recht Kanzlei genau das Richtige für Sie. Kümmern Sie sich um Ihr Geschäft – wir kümmern uns um Ihre rechtlichen Belange.

Und mal ehrlich, welcher Unternehmer kann sonst schon von sich behaupten, für ein überschaubares monatliches Honorar (ab 39,- Euro/Monat) auf eine eigene externe Rechtsabteilung zurückgreifen zu können?

» Weitere Informationen

Prüfzeichen der IT-Recht Kanzlei

Wie aus einer aktuellen Umfrage des Markt-forschungsinstituts Ears and Eyes hervorgeht, legen Kunden bei der Wahl des Onlineshops großen Wert auf bestimmte Details wie Impressum, Zahlungsweise und Vorhandensein von AGB. Mit dem Prüfzeichen der IT-Recht Kanzlei dokumentiert der Webseiten-Betreiber, dass er seine Internetpräsenz und insbesondere seine rechtlichen Texte einer Rechtsprüfung durch die IT-Recht Kanzlei München unterzogen hat.

TÜV Sued

TÜV-SÜD Prüfsiegel

Die IT-Recht Kanzlei ist eine enge Kooperation mit dem TÜV Süd eingegangen. Exklusiv bietet der TÜV SÜD für Update-Service-Mandanten der IT-Recht Kanzlei einen Rabatt von zehn Prozent auf den Festpreis der Erst-Zertifizierung im Rahmen des "TÜV-s@fer-shoping" für Online-Shops an.

EHI Geprüfter Online-Shop

Gütesiegel des EHI Retail Institute

Die IT-Recht Kanzlei ist offizieller Partner des EHI Retail Institute, dem Anbieter des renommierten Gütesielgels "EHI Geprüfter Online-Shop“ für Online-Shops. Das EHI Retail Institute bietet unseren Mandanten exklusiv das Gütesiegel zu einem Rabatt von 50 % an.

Kontakt:

IT-Recht Kanzlei

Alter Messeplatz 2
80339 München

Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60

E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de