Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
Google berichtet in seinem "Google Base Deutschland Blog", dass es jetzt auch deutschen Händlern möglich wäre, Versandwerte für Artikel in der Google Produktsuche (ehemals Froogle) anzugeben.
Mitteilung von Google im Wortlaut:
Versand-Attribut jetzt auch für Deutschland
Angesichts der am 16. Juli verkündeten Entscheidung des Bundesgerichtshofs über die Angabe von Versandkosten in Preissuchmaschinen, und um Käufern genauere Preisinformationen anzuzeigen, freuen wir Ihnen mitzuteilen, dass das „Versand“-Attribut jetzt auch für Händler in Deutschland zur Verfügung steht. Das „Versand"-Attribut ermöglicht Ihnen, Versandwerte für Ihre Artikel in der Google Produktsuche anzugeben. Weitere Informationen zur Formatierung des „Versand"-Attributes finden Sie in folgendem Hilfe-Center-Artikel.
Wir werden ein Update dieses Blogs bekannt geben, sobald wir anfangen Versandinformationen in den Suchergebnissen der Google Produktsuche anzuzeigen. In der Zwischenzeit empfehlen wir Ihnen dringend, das „Versand“-Attribut allen Ihren Artikeln hinzuzufügen. Stellen Sie auch sicher, dass die von Ihnen angegebenen Artikel- und Versandpreise die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten."
» Weitere aktuelle Artikel zum Thema "Preisangabenverordnung
Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
Rechtsanwalt
Tel.: 089 / 130 14 33 - 0
Fax: 089 / 130 14 33 - 60
1 Kommentar
Kommentar von Dirk
zum Beitrag Google: Versand-Attribut jetzt auch für Google-Produktsuche möglich!
Es ist zwar jetzt möglich dieses Attribut zu verwenden, aber es wird dennoch nicht in der "google-Produktsuche" (früher froogle) angezeigt. Dies geschieht erst dann, wenn google seine... » Weiterlesen
Sie vertreiben gewerblich Waren und/oder Dienstleistungen über das Internet und möchten dauerhaft auf Nummer sicher gehen? Sie möchten bei rechtlichen Fragen auf einen kompetenten Gesprächspartner zurückgreifen können, ohne dass hierfür immer wieder hohe Beratungshonorare anfallen? Dann sind die Schutzpakete der IT-Recht Kanzlei genau das Richtige für Sie. Kümmern Sie sich um Ihr Geschäft – wir kümmern uns um Ihre rechtlichen Belange.
Und mal ehrlich, welcher Unternehmer kann sonst schon von sich behaupten, für ein überschaubares monatliches Honorar (ab 39,- Euro/Monat) auf eine eigene externe Rechtsabteilung zurückgreifen zu können?
IT-Recht Kanzlei
Alter Messeplatz 2
80339 München
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de