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Es werden noch immer viele Online-Händler abgemahnt, die über die Preissuchmaschine "Google Base" Waren zum Kauf anbieten und dabei nicht informieren, ob neben dem Endpreis der Ware zusätzliche Liefer- und Versandkosten anfallen.
Insbesondere die Firma Michael Presser Computer Hard- & Software Handel mahnt in diesem Zusammenhang ab und beruft sich dabei auf ein aktuelles Urteil des BGH, wonach der Verbraucher hinsichtlich der Preisangaben in Preisvergleichslisten auf einen Blick erkennen müsse, ob der angegebene Preis die Versandkosten erhalte oder nicht.
Es ist mittlerweile möglich, Versandwerte für Artikel in der Google Produktsuche (ehemals Froogle) anzugeben.
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Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
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