Glühbirnen: Gesetzliche Neuregelungen zum 1. September 2010

veröffentlicht von RA Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht), 31.08.2010, 16:38 Uhr
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Die Glühbirne ist ein Auslaufmodell: Glühlampen mit mehr als 60 Watt dürfen in der Europäischen Union künftig nicht mehr verkauft werden.

Verbot von Glühlampen über 60 Watt

Ab dem 1. September 2009 darf der Handel alle matten Glühlampen sowie jegliche Glühlampen mit einer Leistung von mehr als 75 Watt nicht mehr vertreiben. Mit dem 1. September 2010 tritt die zweite Stufe der EU-Verordnung in Kraft: Dann werden auch Glühlampen mit mehr als 60 Watt vom Markt genommen.

Lampen für Spezialanwendungen, die aufgrund technischer Eigenschaften oder laut Produktinformationen nicht zur Raumbeleuchtung im Haushalt geeignet sind, fallen nicht unter die Regelung. Dazu gehören zum Beispiel Pflanzen- oder Wachstumslampen, die die Photosynthese und damit das Pflanzenwachstum fördern.

Weiterführende Informationen zum Glühlampenausstieg...

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Leser-Kommentare

2 Kommentare

Falsche Information

21.09.2010, 15:35 Uhr

Kommentar von Jope zum Beitrag Glühbirnen: Gesetzliche Neuregelungen zum 1. September 2010

Ab September 2010 war das Aus für herkömmliche Glühlampen ab 75 Watt, nicht 60 Watt. Es geht eigentlich auch nicht ausschließlich um die Leistung (in Watt), sondern um die Energieeffizienz... » Weiterlesen

ein Licht geht aus...

01.09.2010, 05:21 Uhr

Kommentar von Joachim Zell zum Beitrag Glühbirnen: Gesetzliche Neuregelungen zum 1. September 2010

Warum hasst die EU eigentlich das helle bzw. grelle Licht? Was ist bei den 60W Glühbirnen anders als bei den kleinen Schwestern? Geht es hier nur um den Energieverbrauch? Oder war die Regelung ein... » Weiterlesen

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