Gesetzesvorhaben der neuen Bundesregierung im Bereich IT- und Vergaberecht

von RA Mark Münch, LL.M., 29.10.2009, 12:39 Uhr
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Gestern hat die neue Bundesregierung ihre Arbeit aufgenommen. Auch aus rechtlicher Hinsicht stehen uns einige Neuerungen ins Haus.

Insbesondere liegt der neuen Bundesregierung die Informations- und Mediengesellschaft am Herzen. Neben der Ermöglichung des Zugangs zum Internet soll auch das Recht der Informationsgesellschaft aktualisiert werden. In dem Urheberrecht sieht die Koalition eine Schlüsselfunktion. Um eine wirksame Durchsetzung von Urheberrechten in der Informationsgesellschaft zu gewährleisten soll es einen Dritten Korb des Urheberrechts geben. Das Telemediengesetz und die dortigen Regelungen zur Verantwortlichkeit der Dienstanbieter werden überprüft. Vertragsfallen im Internet sollen trocken gelegt werden. Geplant ist die Einführung eines verpflichtenden Bestätigungsfeldes für alle Vertragsabschlüsse im Internet. Schließlich liegt ein Schwerpunkt im Datenschutz. Der Einsatz von RFID soll gesetzlich geregelt werden. Die neuen Regelungen zum Datenhandel werden überprüft. Und der Indentitätsklau im Internet soll konsequenter verfolgt werden können.

Ausserdem hat sich die neue Bundesregierung ausdrücklich eine weitere Reform des Vergaberechts auf die Fahnen geschrieben.

Das Vergaberecht soll mit dem Ziel, eines einfacheren und transparenteren Vergabeverfahrens weiter gestrafft werden. Schwerpunkt soll hier der Unterschwellenbereich zur Förderung des Mittelstandes sein. Dazu werden auch die Schwellenwerte einer Überprüfung unterzogen werden.

Die neue Bundesregierung hat sich also ehrgeizige Ziele gesetzt. Beispielweise ist geplant, den Gesetzentwurf für ein reformiertes Vergaberecht schon Ende 2010 vorzulegen.

Autor:
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