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Abmahnung vermeiden: Wie sind Geschirrspüler im Internet zu kennzeichnen? Der nachfolgende Beitrag verschafft Ihnen einen Überblick über die notwendigen Pflichtangaben.
Hinweis: Der Beitrag berücksichtigt die Richtlinie 97/17/EG, geändert durch die Richtlinie 1999/9/EG.
Modellname/-kennzeichen des Geschirrspülers / Gerätetyp
Leistungsdaten:
--> Energie- Effizienzklasse: z.B. A
Die Skala der Energieeffizienzklasse reicht von A (sehr effizient) bis G (weniger effizient).
--> Bezeichnung des Standardprogramms: z.B. Bio 40 °
Die Bezeichnung des Standardprogramms, auf das sich die Angaben beziehen.
--> Energieverbrauch: z.B. 1,10 kWh
Energieverbrauch pro Standardprüfprogramm bei Kaltwasserbefüllung. Der tatsächliche Energieverbrauch hängt von der Art der Nutzung des Gerätes ab.
--> Reinigungswirkungsklasse: z.B. B
Die Skala der Energieeffizienzklasse reicht von A (sehr effizient) bis G (weniger effizient).
--> Trockenwirkungsklasse: z.B. C
Die Skala der Energieeffizienzklasse reicht von A (sehr effizient) bis G (weniger effizient).
--> Kapazität (Maßgedecke): z.B. 12
Kapazität des Gerätes (Anzahl der max. Maßgedecke) bei Standardbefüllung
--> Wasserverbrauch: z.B. 15 Liter
Wasserverbrauch pro Programm bei Verwendung des Standardprogramms
--> Geschätzter Jahresverbrauch Wasser und Strom: z.B. 3550 Liter / 217 kWh
Energie- und Wasserverbrauch bei 220 Standardprogrammen
--> Geräuschemissionen: z.B. xx dB
Geräuschemission während des Standardprogramms, ermittelt gemäß der Richtlinie 86/594/EWG
Hinweis: Angaben über Geräuschemissionen sind gemäß RL 86/594/EWG zu ermitteln. Diese Angaben sind jedoch nur zu machen, wenn der Schalleistungspegel des Haushaltsgeräts 80 dB (A) überschreitet, es sei denn, daß Gerät ist ausschließlich für industrielle oder gewerbliche Zwecke bestimmt.
Anmerkung: Der vorliegende Beitrag wurde unter Mitwirkung unseres Praktikanten, Herrn Daniel Huber, erstellt.
Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
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