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Tote Kühe wegen gentechnisch verändertem Mais: Keine Haftung des Herstellers

08.04.2011, 08:32 Uhr | Lesezeit: 2 min
author
von Fabian Karg
Tote Kühe wegen gentechnisch verändertem Mais: Keine Haftung des Herstellers

Das OLG Frankfurt hat eine Schadensersatzpflicht für einen Hersteller von gentechnisch verändertem Mais verneint. Durch die Fütterung mit diesem Mais waren die Kühe eines Landwirts gesundheitlich stark angeschlagen und teilweise sogar verendet.

Sachverhalt (stark verkürzt)

Der Kläger ist Landwirt und hat gentechnisch veränderten Mais der Beklagten Importeurin (Hersteller war die französische Konzernmutter) angebaut und an seine Kühe verfüttert, wodurch diese ab 2001 teilweise erkrankten oder sogar starben.

Aus der Entscheidung des Gerichts (Urteil des OLG Frankfurt vom 06.02.2009, Az. 2 U 128/07)

Die Vorinstanz hatte (unter anderem) bereits ausgeführt:

  • „Ein Anspruch nach § 32 Abs. 1 GenTG bestehe bereits deshalb nicht, weil eine Genehmigung vorgelegen habe […].“
  • „Ein Anspruch nach § 1 Abs. 1 ProdHaftG scheide aus, weil der Kläger als Landwirt Unternehmer sei.“
  • „Ein Anspruch aus § 823 Abs. 1 BGB scheitere, weil die Beklagte nicht gegen Produktbeobachtungspflichten – soweit diese sie als Importeurin überhaupt träfen – verstoßen habe. Zum Zeitpunkt der streitgegenständlichen Vorfälle hätten weder Forschungsergebnisse noch praktische Erfahrungen auf Probleme bei Nutztieren hingewiesen. Die Studie „Recherche und Analyse von Indizien bezüglich humantoxikologischer Risiken von gentechnisch veränderten Soja- und Mais-Pflanzen“ sei erst 2004 veröffentlicht worden. Es habe keine Veranlassung für Langzeitversuche oder ein wissenschaftliches Monitoring hinsichtlich der Wirkung auf Nutztiere bestanden.“

Das OLG führt ergänzend noch an, dass der Konzernmutter der Beklagten eine Genehmigung ohne weitere Auflagen und Bedingungen erteilt worden ist. Deshalb dürfe man „nach der erteilten Genehmigung davon ausgehen, dass ihre Entwicklung dem erforderlichen Sorgfaltsmaßstab entsprach.“

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Konsequenz für den Hersteller

Keine. Zwar muss der Hersteller sein Produkt auf dem Markt beobachten, aber solange noch keine Forschungsergebnisse oder praktische Erkenntnisse vorliegen kann der Hersteller ja noch gar nicht reagieren und muss dies folglich auch nicht.

Hinweis zur Serie der IT-Recht Kanzlei zum Thema Produkthaftung

Dieser Beitrag ist Teil der Serie der IT-Recht-Kanzlei zum Thema „Produkthaftung“. Lesen Sie hier weitere aufbereitete Urteile und erfahren Sie, was Sie als Händler, Hersteller oder Importeur im Bereich Produkthaftung beachten müssen.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

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3 Kommentare

H
Helmut 25.04.2011, 11:42 Uhr
Gerechtigkeit
An diesem Urteil sieht man mal wieder, dass Recht und Gerechtigkeit heute oft zwei Paar Stiefel sind.
In älteren Justizgebäuden sieht man manchmal noch die Figur der Justitia mit verbundenen Augen und einer Waage in der Hand. Dieses Abwägen ist heute ersetzt durch Zitieren von Gesetzestexten. Wozu braucht man überhaupt noch Richter? Gebt den Fall in einen Computer, und er wird euch das Urteil gemäß den gespeicherten Paragrafen ausspucken!
W
Wisenschaftler 08.04.2011, 13:51 Uhr
Vorsicht
Dass die Kühe ursächlich durch gentechnisch veränderten Mais starben, war nur eine Behauptung des Klägers - und wissenschaftlich im übrigen unhaltbar. Der Artikel sollte das kenntlich machen, um ernstgenommen zu werden. Diskussionen über den Fall gibt es z.B. hier: http://www.transgen.de/forum/viewtopic.php?f=2&t=85
L
Lektor 08.04.2011, 09:30 Uhr
Genitiv
Auch wenn der Duden es inzwischen (leider) erlaubt: Wegen mit Genitiv sieht einfach besser aus.

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