Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
BILD Marktplatz
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
Voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

Froschkönig: Der Imagewandel der Märchenfigur hin zum Abmahnschreck

21.10.2008, 18:33 Uhr | Lesezeit: 3 min
author
veröffentlicht von Verena Eckert
Froschkönig: Der Imagewandel der Märchenfigur hin zum Abmahnschreck

Wie heißt ein Frosch, der eine Krone trägt? Na klar: Froschkönig. Sitzt dieser auf einem Schmuckstück, bleibt er immer noch ein Froschkönig. Nennt man ihn dort aber so, dann flattert höchstwahrscheinlich bald eine Abmahnung ins Haus.

Diese Erfahrung machten in den vergangenen Wochen eine Reihe von Schmuckhändlern, die ihre Produkte im Internet, speziell bei eBay anbieten. Sie erhielten von den Inhabern der unter anderem für Schmuck eingetragenen Marke „Froschkönig“ eine Abmahnung wegen angeblichen Verstoßes gegen das Markenrecht.

Ob ein solcher Verstoß tatsächlich vorliegt, darüber gibt es unterschiedliche Meinungen.

Die Abmahner gehen ganz selbstverständlich von einer Rechtsverletzung aus, da das Wort „Froschkönig“ weder Angaben machen würde über geografische Herkunft, Zeit der Herstellung des Schmucks, Menge, Bestimmung oder Wert des Schmucks. Daher – so der Rückschluss – handele es sich um eine markenmäßige Benutzung des Wortes Froschkönig.

Nun sagen aber die Betroffenen – nach Ansicht der IT-Recht Kanzlei zu Recht: „Wie soll ich den Froschkönig denn anders nennen als Froschkönig?“. Es wurde einfach das Aussehen des Schmuckstück beschrieben. Keiner der Betroffenen wollte mit der Beschreibung einen Hinweis auf eine betriebliche Herkunft verbinden. Dass ein solcher Fall gerade keine markenmäßige Benutzung der Marke „Froschkönig“ darstellt, ergibt sich auch aus einer Entscheidung des OLG Frankfurt (8.9.2005, Az: 6 U 252/04). Danach liegt ein markenmäßiger Gebrauch bei Verwendung einer Marke als eBay-Suchbegriff nur dann vor, wenn erstens die Eingabe der Marke als Suchbegriff zu dem entsprechenden Angebot führt und außerdem - zweitens - dem konkreten Angebot keine Aufklärung dahingehend entnommen werden kann, dass der Begriff hier nicht als Herkunftsnachweis dienen solle.

An dieser zweiten Voraussetzung fehlt es aber in den uns vorliegenden abgemahnten Fällen. Denn schon der erste Blick auf die Produktabbildung zeigt, dass hier ein Froschkönig auf dem Schmuckstück sitzt und das Suchwort Froschkönig gerade deshalb verwendet wurde.

Die Ansicht der Abmahner, dass alleine die Verwendung des Wortes „Froschkönig“ im Zusammenhang mit Schmuck eine Markenrechtsverletzung darstellt, widerspricht also klar der zitierten Frankfurter Entscheidung: „Ein durchschnittlich verständiger Nutzer, der als Suchbegriff […] eingibt, weiß, dass er auf Angebote von […]-Schmuck stoßen kann, aber auch auf solche Angebote, die das Wort […] in einer nicht markenmäßigen Verwendung beinhalten. Beide Möglichkeiten bleiben für ihn auch nach einem Einblick in die Listenansicht bestehen, sofern die dort enthaltenen Kurzangaben noch nicht zur Klarstellung führen. Denn dem durchschnittlichen eBay-Nutzer ist bekannt, dass er aus der Listenansicht keine vollständigen Angaben zu den einzelnen Angeboten entnehmen kann. Erst durch die Betrachtung des Angebotes selbst erhält der eBay-Nutzer die Informationen, die er benötigt, um sich über die Bedeutung der Verwendung des betreffenden Markenbegriffs im konkreten Fall ein Bild zu machen.“

Nach Ansicht der IT-Recht Kanzlei ist daher zumindest in den der Kanzlei vorliegenden Fällen keine Markenrechtsverletzung gegeben. Die Abmahnungen sind daher nicht berechtigt.

Seltsam ist aber auch folgendes: Die Abmahner bieten an, dass sich die „Markenrechtsverletzer“ durch die Zahlung eines Vergleichsbetrages von 2500 EUR zusätzlich zur Abgabe der Unterlassungserklärung „freikaufen“ können. Wie sich dieser Betrag zusammensetzt, sagt niemand. Fakt ist: Würde man als Gegenstandswert für den Unterlassungsanspruch 50.000 EUR annehmen (was sogar noch überzogen wäre), so käme man nur auf Abmahnkosten von knapp 1380 EUR. Die restlichen 1120 EUR pro abgeschlossenem Vergleich gehen dann also wohl an die Inhaber der Marke Froschkönig.

Banner Premium Paket

Fazit

Ein zweifelhaftes Geschäft für die Märchenfigur, die eigentlich die Botschaft vermitteln soll, dass die Dinge positiver sind, als sie manchmal scheinen.

Übrigens: Es existiert eine ganze Liste weiterer möglicher Abmahner im Schmuckbereich, die eventuell dem Beispiel des Froschkönigs folgen könnten. Der IT-Recht-Kanzlei ist aber kein Fall bekannt, in dem diese Markeninhaber tatsächlich bereits jemanden abgemahnt haben.

Bildquelle: © Ines Pufahl / PIXELIO

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
Ines Pufahl / PIXELIO

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

Marke „Black Friday“ – Die Show ist vorbei
(13.11.2023, 13:58 Uhr)
Marke „Black Friday“ – Die Show ist vorbei
Aufgepasst: Die Bezeichnung „Edelstahl rostfrei“ ist markenrechtlich geschützt
(24.08.2023, 12:04 Uhr)
Aufgepasst: Die Bezeichnung „Edelstahl rostfrei“ ist markenrechtlich geschützt
Unterlassungserklärung Markenrecht: Vertragsstrafe bei mehrsprachigem Amazon-Angebot
(23.08.2023, 15:54 Uhr)
Unterlassungserklärung Markenrecht: Vertragsstrafe bei mehrsprachigem Amazon-Angebot
Die Mini-Marke: Verletzt der detailgetreue Spielzeug-Nachbau die Original-Marke?
(10.07.2023, 15:29 Uhr)
Die Mini-Marke: Verletzt der detailgetreue Spielzeug-Nachbau die Original-Marke?
Ein bisschen Auskunft: Beschränkte Auskunftspflichten bei Verletzung im Zusammenhang mit Google Ads
(15.03.2023, 17:14 Uhr)
Ein bisschen Auskunft: Beschränkte Auskunftspflichten bei Verletzung im Zusammenhang mit Google Ads
Achtung Plattformhändler: Wenn die Markenverletzung zur Angebotslöschung führt
(28.02.2023, 14:48 Uhr)
Achtung Plattformhändler: Wenn die Markenverletzung zur Angebotslöschung führt
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei