Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
BILD Marktplatz
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
Voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

Vorsicht bei der Verwendung fremder Produktfotografien

04.11.2008, 16:25 Uhr | Lesezeit: 2 min
author
von Verena Eckert
Vorsicht bei der Verwendung fremder Produktfotografien

Vorsicht! Wer einen Artikel, den er zum Beispiel bei eBay ersteigert hat, dort wieder verkaufen möchte, der kann recht unproblematisch die Produktfotos der früheren Auktion wieder einzustellen. Doch Vorsicht, wer diese Möglichkeit unbedarft nutzt, der riskiert eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung.

Fotografien jeder Art sind als Lichtbilder gemäß § 72 UrhG geschützt. Das bedeutet, dass die Vervielfältigung jeder Fotografie rechtlich nur dann zulässig ist, wenn entweder der Urheber selbst oder der Inhaber der Nutzungsrechte dieser Vervielfältigung zustimmt. Wer also die Produktbilder des Vorverkäufers übernehmen möchte, der muss diesen zunächst um Erlaubnis fragen. Die ungefragte Übernahme der Fotografien stellt eine abmahnfähige Urheberrechtsverletzung dar.

Dabei ist es auch egal, ob die Übernahme der Fotografien technisch leicht möglich war. Auch spielt es keine Rolle, ob ein Copyrightvermerk auf der Fotografie angebracht war oder nicht. Denn der urheberrechtliche Schutz ist unanhängig davon, ob der Fotograf oder der Rechteinhaber auf der Fotografie genannt ist. Der Rechteinhaber ist auch nicht verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, die eine Übernahme der Fotografien zumindest erschweren.

Auch das Argument, der Verkäufer sei doch sicher froh, wenn seine Ware von vielen Händlern verkauft wird, ändert nichts an der Urheberrechtsverletzung. Denn professionelle Produktfotografien kosten Geld, das auf die Käufer umgelegt werden muss. Und ungefragt teilt wohl kein Unternehmer seine von ihm bezahlten Werbeleistungen mit der Konkurrenz.

Daher: Nehmen Sie sich die Zeit, Ihre Ware selbst zu fotografieren. Das nimmt nicht allzu viel Zeit in Anspruch, kann aber ohne Weiteres mehrere hundert Euro sparen.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
Pambieni / Pixelio

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

2 Kommentare

M
Marion Hofmann 04.01.2010, 14:11 Uhr
Autogrammkarten
Hallo D. Wolter! Ihre Argumentation kann ich ja schon nachvollziehen, aber bei Autogrammkarten will der Künstler, dessen Gesicht abgebildet ist, doch gerade, dass die Karte "unter das Volk kommt". Demnach wäre es merkwürdig, wenn er sich später auf das KUG berufen würde. Andererseits ist tatsächlich zu überlegen, ob der Künstler es will, dass Dritte über Ebay oder sonstige Plattformen SEINE Autogrammkarte (die ihn schließlich auch Geld gekostet hat) gewinnbringend verkaufen. Da sehe ich doch die Möglichkeit Urheberrechte geltend zu machen und somit hätten Sie wieder ganz recht!:-) Wäre interessant zu hören, was die Fachmänner der Juristerei dazu zu sagen haben, oder?
D
D.Wolter 04.01.2010, 13:18 Uhr
signierte Autogrammkarten
Das bedeutet, das auch signierte Autogrammkarten dem Urheberrecht unterliegen ?
Bei ebay sind derzeit ca. 200.000 Bilder in der Auktion, wobei schätzungsweise 30 - 40 % dem Urheberrecht unterliegen, na dann viel Erfolg liebe Abmahnanwälte, schneller, einfacher kann man sein geld ja nicht verdienen, da wird mit der Unkenntnis seriöser Sammler Geld verdient. Armes deutschland.

weitere News

FAQ: Urheberrechtliche Abmahnung - und was dann?
(14.09.2023, 14:05 Uhr)
FAQ: Urheberrechtliche Abmahnung - und was dann?
Bilderklauabmahnung: Was jetzt?
(31.08.2023, 12:02 Uhr)
Bilderklauabmahnung: Was jetzt?
Bilderklau: Keine gute Idee!
(19.01.2022, 11:33 Uhr)
Bilderklau: Keine gute Idee!
Der Bilderklau: Zur unberechtigten Bildnutzung im Internet
(14.01.2021, 10:58 Uhr)
Der Bilderklau: Zur unberechtigten Bildnutzung im Internet
AG Würzburg: Kein Schadensersatz trotz Bilderklau
(17.11.2020, 15:28 Uhr)
AG Würzburg: Kein Schadensersatz trotz Bilderklau
Vermeidbar:  Abmahnungen wegen Bilderklau
(04.07.2019, 14:38 Uhr)
Vermeidbar: Abmahnungen wegen Bilderklau
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei