EVB-IT Systemvertrag: Eine umfangreiche FAQ

von RAin Elisabeth Keller-Stoltenhoff, 19.02.2009, 21:55 Uhr
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Am 24.08.2007 wurde der neue EVB-IT Systemvertrag veröffentlicht. Der Vertrag wurde zwar sehnsüchtig von der Beschafferseite erwartet, löste dann aber wegen seines Umfangs und seiner Komplexität , Verwirrung, Ratlosigkeit ja oft Mutlosigkeit aus. Damit die Nutzer zumindest bezüglich der häufigsten Fragen eine schnelle Antwort finden, hat die IT-Recht Kanzlei die Antworten auf diese Fragen in der folgenden FAQ-Liste aufgeführt:

1. Was sind „EVB-IT"?
2. Was ist ein IT-System?
3. Welchen Sachverhalt regelt ein IT-Systemvertrag?
4. Warum ist die professionelle Planung des IT-Systems und ein professionelles Projektmanagement so wichtig?
5. Wie und in welchen Gremien wurde der EVB-IT Systemvertrag entwickelt?
6. Wann findet der EVB-IT Systemvertrag Verwendung?
7. Wieso ist der EVB-IT Systemvertrag so umfangreich (über 70 Seiten)?
8. Können nur Behörden den EVB-IT Systemvertrag einsetzen oder auch Unternehmer?
9. Sind die EVB-IT urheberrechtlich geschützt?
10. Ich möchte 500 PCs und Standardsoftware kaufen. Die PCs sollen vom Verkäufer aufgestellt und die Software aufgespielt werden. Ich möchte die Betriebsfähigkeit aller Systeme kontrollieren. Brauche ich den EVB-IT Systemvertrag?
11. Wieso ist es so entscheidend, den richtigen EVB-IT bzw. BVB-Mustervertrag zu verwenden?
12. Wie wird der EVB-IT Systemvertrag in die Ausschreibungsunterlagen einbezogen?
13. Wo finde ich Schulungen zum EVB-IT Systemvertrag oder In-house-Seminare?
14. Welchen BVB-Vertrag ersetzt der EVB-IT Systemvertrag?
15. Wann muss ich welchen EVB-IT Vertrag einsetzen und wann muss ich noch BVB-Verträge verwenden?
16. Wie fülle ich den EVB-IT Systemvertrag aus?
17. Welche Geltungshierarchie haben die einzelnen Vertragsbestandteile des EVB-IT Systemvertrages?
18. Was ist eigentlich der Unterschied zwischen „Ziffern“ und „Nummern“ in den EVB-IT Systemvertragsdokumenten?
19. Was gibt es für weitere Anwendungstipps zum EVB-IT Systemvertrag?
20. Was ist das „Neue“ am Haftungskonzept des EVB-IT Systemvertrages?

Frage Nr. 1: Was sind „EVB-IT“?

Die Beschaffer von IT-Leistungen der öffentlichen Hand können auf Musterverträge zurückgreifen, die EVB-IT Verträge (= Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen) genannt werden. Diese Vertrags- und Einkaufsbedingungen unterstützen die Beschaffung von informationstechnischen Leistungen durch die öffentliche Hand und sollen die Beschaffer der öffentlichen Hand in die Lage versetzen, IT-Leistungen aufgrund eigener Einkaufsbedingungen zu beschaffen, ohne dabei auf die naturgemäß auftraggeberunfreundlicheren Lieferbedingungen der Wirtschaft angewiesen zu sein.

Es fragt sich, was die EVB-IT ergänzen?

Die Antwort lautet: Die EVB-IT nutzen einen Ausnahmetatbestand des § 9 Abs. 3 Nr. 2 der VOL/A. Hier wird geregelt, dass bei einer Gruppe gleich gelagerter Einzelfälle die Allgemeinen Vertragsbedingungen der öffentlichen Hand für Lieferungen und Leistungen, die VOL/B durch Ergänzende Vertragsbedingungen ergänzt werden können.

§ 9 (VOL/A) sieht zwingend vor, dass diese „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistung”, die VOL/B, in jeden Vertrag einbezogen werden müssen. Der Einsatz dieser Bedingungen, mit denen vom Radiergummi bis zum Panzer eingekauft werden kann, ist aber bei der Beschaffung komplexer IT-Leistungen wenig hilfreich und daher alleine nicht sinnvoll. Die EVB-IT sind speziell für den Einkauf von IT entwickelt worden und ergänzen die VOL/B in Bezug auf die Besonderheiten des IT-Einkaufs.

Frage Nr. 2: Was ist ein IT-System?

In unserer hoch technologisierten Welt hat die EDV die Unterstützung aller Geschäftsabläufe übernommen. Kaum ein wirtschaftlicher Betrieb, aber auch kaum eine Behörde ist daher in der Lage, ihre Aufgaben ohne Informationstechnik zu bewältigen.
Zwar kann der durchschnittliche Anwender heute in den meisten Fällen auf Standardprodukte zurückgreifen, um seine Aufgaben zu erledigen. Bei komplexeren Prozessen wird es aber oft notwendig, eine individuelle Anpassung der EDV an die Bedürfnisse des Anwenders an Hard- und Software zu erstellen. Dabei wünscht der EDV-Anwender in der Regel eine Hard- und Softwarelösung für seine Geschäftsabläufe aus einer Hand. Die einzelnen Leistungen des Auftragnehmers in einem IT-Projekt können daher alle oder einzelne der folgenden Einzelmodule sein, die der Auftragnehmer dem Auftraggeber schuldet:
• Hardwarelieferung
• Standardsoftwareüberlassung
• Individualsoftwareerstellung
• Konfiguration/Customizing
• Beratung
• Einweisung
• Schulung
• Projektmanagement
• Instandhaltung von Hardware
• Systempflege nach der Abnahme/Lieferung

Autor:
Elisabeth Keller-Stoltenhoff
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