Europäische Textilkennzeichnungsverordung: Neue Regelungen zur Textilkennzeichnung ab dem 08.05.2012 verbindlich

von RA Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht), 17.04.2012, 20:23 Uhr
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Die neue europäische Textilkennzeichnungsverordnung (Nr. 1007/2011) wird ab dem 08.05.2012 das deutsche Textilkennzeichnungsgesetz vollständig ersetzen. Online-Händler haben sich auf die neue Rechtslage einzustellen, da sich die Regeln zur Kennzeichnung zum Teil ändern werden. Erfreulich für Händler ist, dass bestimmte Pflichtkennzeichnungen entfallen werden - so wird z.B. wärmendes Innenfutter bei Schuhen nicht mehr kennzeichnungspflichtig sein. Weniger erfreulich ist, das dafür andere Pflichtkennzeichnungen hinzukommen werden und sich auch die Vorgaben zur Textilkennzeichnung zum Teil ändern. Rechtsunsicherheit besteht dahingehend, ob nun auch Täschnerwaren kennzeichnungspflichtig werden.

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