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Etsy-Rechtstexte händisch rechtssicher einbinden

04.10.2022, 11:59 Uhr | Lesezeit: 21 min
Etsy-Rechtstexte händisch rechtssicher einbinden

Etsy: AGB-Schnittstelle rechtssicher einrichten + viele Tipps Hinweis: Interessante weiterführende Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "Etsy: AGB-Schnittstelle rechtssicher einrichten + viele Tipps" veröffentlicht.

Die IT-Recht Kanzlei beschreibt in diesem Leitfaden, wie man bei Etsy händisch die deutschen (Etsy-Rechtstexte (AGB, Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung und Impressum) rechtssicher hinterlegen kann. Tipp: Machen Sie es sich bequemer und nutzen Sie lieber die Etsy-AGB-Schnittstelle der IT-Recht Kanzlei.

Inhaltsverzeichnis

I. Vorweg: Prüfen Sie unbedingt den Status Ihres Etsy-Shops!

Der Plattformbetreiber Etsy unterscheidet hinsichtlich der AGB-Einbindung bei Etsy zwischen zwei Systemen:

  • die "unstrukturierten Shop-AGB" = altes AGB-System
  • die "vereinfachten Shop-AGB" = neues AGB-System

Ältere Etsy-Shops nutzen oftmals noch das ältere AGB-System. Dagegen werden neuere Etsy-Shops seitens Etsy automatisch mit dem neuen "vereinfachten AGB-System" aufgesetzt.

Das Problem des älteren AGB-Systems: Es gibt keine Möglichkeit, die AGB und die Datenschutzerklärung rechtssicher in den Etsy-Artikeln darzustellen = großes Abmahnrisiko.

Auch die AGB-Schnittstelle der IT-Recht Kanzlei ist für das ältere AGB-System nicht nutzbar.

Die nachfolgende Handlungsanleitung ist aus dem Grund nur für Etsy-Händler gedacht, die das neue Etsy-AGB-System nutzen.

Die IT-Recht Kanzlei empfiehlt Etsy-Händlern dringend, unverzüglich auf das neue Etsy-AGB-System zu wechseln.

Gehen Sie hierzu wie folgt vor:

1. Loggen Sie sich ein in Ihren Etsy-Account.

2. Die Etsy-Leiste rechts oben zeigt die Schaltfläche "Shop-Manager" an. Bitte klicken Sie darauf.

etsy

3. Links unten auf der linken Leiste unter "Vertriebskanäle" ist ein orangenes "E" erkennbar. Rechts davon wird eine Schaltfläche mit einem Stiftsymbol dargestellt.

154

Klicken Sie auf dieses Stiftsymbol.

4. Scrollen Sie nun (sehr sehr weit) runter bis zu der Anzeige "Wechsle zu vereinfachten Shop-AGB".

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Klicken Sie auf den Schalter "Jetzt ausprobieren".

Hinweis: Sollten bei Ihnen die Anzeige "Wechsle zu vereinfachten Shop-AGB" nicht angezeigt werden, so nutzen Sie sehr wahrscheinlich bereits das neue Etsy-AGB-System.

Klicken Sie nun auf "AGB veröffentlichen" und bestätigen Sie das nun erscheinende Etsy-Pop-up.

Achtung: Bitte folgen Sie nun unbedingt dem nächsten Schritt in dieser Anleitung.

II. Etsy-Rechtsdokument (AGB, Datenschutzerklärung und Widerrufsbelehrung) rechtssicher einbinden

Vorab: Hinweis

Der Plattformbetreiber Etsy stellt generell nur ein Eingabefeld für Rechtstexte bereit. Dementsprechend sind in diesem Eingabefeld sämtliche Rechtstexte unterzubringen.

Hierzu gehören:

  • AGB mit Kundeninformationen,
  • Datenschutzerklärung sowie
  • Widerrufsbelehrung (inkl. Widerrufsformular)

Die IT-Recht Kanzlei stellt ihren Mandanten einen Text, der sämtliche der vorgenannten Rechtstexte in einem Dokument umfasst (General-Rechtstext), in ihrem Mandantenportal zur Verfügung.

1

1. Schritt: Auf Feld "Shop-Manager" klicken

Zur Einbindung des Etsy-Rechtsdokuments (welches AGB, Datenschutzerklärung und Widerrufsbelehrung beinhaltet) in Ihre Etsy-Präsenz klicken Sie oben rechts auf der Etsy-Startseite (https://www.etsy.com/de/) auf das Feld „Shop-Manager“.

1

Nun öffnet sich eine neue Seite mit Statistiken und Einstellungsmöglichkeiten für Ihren Etsy-Shop.

2. Schritt: Shop auswählen

Wählen Sie dann auf der Menüleiste am linken Seitenrand unter der Überschrift „Vertriebskanäle“ den jeweiligen Shop aus und klicken Sie auf das zugehörige Stiftsymbol:

1

Im Folgenden öffnet sich die Shop-Oberfläche im Bearbeitungsmodus, auf der nach unten gescrollt werden muss, bis das AGB-Baukastensystem erscheint.

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Klicken Sie auf den schwarzen Button "AGB bearbeiten"

Achtung: Sollten Sie diese AGB-Ansicht (vgl. Bild oben) in Ihrem eigenen Etsy-Account nicht nachvollziehen können, so sind Sie noch nicht auf das neue Etsy-AGB-System gewechselt. Wir haben am Anfang dieses Leitfadens (unter I.) beschrieben, wie Sie auf das neue Etsy-AGB-System wechseln können.*

3. Schritt: AGB-Feld bei Etsy finden und bearbeiten

Klicken Sie oben auf den Reiter "Stornierungen".

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Begeben Sie sich nun zum Reiter " Widerrufsrecht in der EU ". Anders, als der Titel vermuten lässt, können im Eingabefeld darunter neben der Widerrufsbelehrung auch die AGB für Etsy eingefügt werden.

Ein Klick auf das „Bearbeiten-Feld“ am rechten Rand der Überschrift „Allgemeine Geschäftsbedingungen meines Shops“ ermöglicht die Anpassung.

Etsy 1

Achtung Etsy-Darstellung-Bug

Bereits mehrere Mandanten berichteten uns, dass - entgegen der obigen Beschreibung - sich im Feld "Allgemeine Geschäftsbedingungen" kein Bearbeiten-Button befände. Das Problem liegt wohl darin, dass sich dieser Button hinter anderen HTML Elementen versteckt.

Durch ein Rein- und Rauszoomen mithilfe Ihres Browsers sollte der Button wieder sichtbar werden.

4 Schritt: Etsy-Rechtstext der IT-Recht Kanzlei zu Etsy übernehmen

Die IT-Recht Kanzlei stellt ihren Mandanten im Mandantenportal das Etsy-Rechtsdokument als Text-Datei zur Verfügung, vgl. hier:

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Öffnen Sie die Text-Datei und übertragen Sie den darin enthalten Text mit "Copy und Paste" vollständig in das Etsy-Eingabefeld unterhalb von " Widerrufsrecht in der EU

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Scrollen Sie anschließend weiter nach unten und klicken Sie auf den schwarzen Button "Veröffentlichen".

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5 Schritt: Hinweis auf Anzeige der Datenschutzerklärung zusammen mit AGB

Etsy stellt für die Datenschutzerklärung ein eigenes Eingabefeld bereit.

Die von der IT-Recht Kanzlei bereitgestellten Rechtstexte für Etsy fassen der Einfachheit halber aber AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung zusammen.

Insofern wird die Datenschutzerklärung zusammen mit AGB und Widerrufsbelehrung im Reiter "AGB AGB & Widerrufsbelehrung" angezeigt.

Bitte fügen Sie daher im Reiter "Datenschutz" Folgendes ein:

Die Datenschutzerklärung finden Sie im Reiter "AGB & Widerrufsbelehrung".

Wählen Sie dafür auf der Menüleiste am linken Seitenrand unter der Überschrift „Vertriebskanäle“ den jeweiligen Shop aus und klicken Sie auf das zugehörige Stiftsymbol:

1

Im Folgenden öffnet sich die Shop-Oberfläche im Bearbeitungsmodus, auf der nach unten gescrollt werden muss, bis das AGB-Baukastensystem erscheint.

2

Klicken Sie auf den schwarzen Button "AGB bearbeiten"

Begeben Sie sich nun zur Rubrik "Datenschutz" und fügen dort den Text ein:

Etsy 2

Klicken Sie anschließend auf "Veröffentlichen".

III. Achtung: Etsy-Rückgaberegeln dringend anpassen

Zu beachten ist, dass Etsy unter "AGB Einstellungen" ein Baukastensystem mit eigenen rechtlichen Textbausteinen bereitstellt.

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Dieses Baukastensystem hält Händlerinnen und Händler an, ihre Rückgabebedingungen im Etsy-Baukasten produktspezifisch zu regeln, also pro Produkt individuelle Rückgabeoptionen im Einklang mit den Etsy-Auswahlmöglichkeiten zu definieren. In diesem Zusammenhang stellen sich diverse rechtliche Probleme...

1. Unsere Empfehlung:

Auch wenn Etsy den Rückgabebedingungen von sich aus Elemente beifügt, die im Widerspruch zu gesetzlichen Widerrufsvorschriften stehen und auf die Händlerinnen und Händler keinen Einfluss haben, bedeutet die Einstellbarkeit der neuen individuellen Rückgabebedingungen für sich bereits ein hohes rechtliches Risiko.

Um Abmahnrisiken bestmöglich zu vermeiden und die Rückgabebedingungen in den maximalen Einklang mit gesetzlichen Widerrufsvorschriften und der eigenen Widerrufsbelehrung zu bringen, empfehlen wir, die individuellen Rückgabebedingungen für alle körperlichen Waren pauschal und produktunabhängig stets nur nach folgendem Vorbild zu definieren:

Etsy 4

Hinweis zum Verkauf digitaler Inhalte auf Etsy:

Für digitale Inhalte wird Etsy ab dem 31.10.2022 nach eigener Ankündigung die Rückgabebedingungen universell und pauschal selbst anpassen und dort Rückgaben immer ausschließen.

Für digitale Inhalte wird es also keine individuellen Einstellungsmöglichkeiten für die Rückgabe geben.

2. Kanzleiempfehlung auch dann folgen, wenn das Widerrufsrecht für einzelne Produkte ausgeschlossen werden kann?

Diese Empfehlung gilt auch und insbesondere für Händlerinnen und Händler, die physische Produkte über Etsy vertreiben, von denen sie meinen, dass für sie das Widerrufsrecht berechtigterweise ausgeschlossen werden kann (Maßanfertigungen, Hygieneprodukte etc.).

Wir raten zwingend davon ab, für diese Produkte in den Rückgabebedingungen zu konfigurieren, dass Rückgaben nicht akzeptiert würden.

Hintergrund: die Frage, ob aufgrund der Beschaffenheit eines Produkts das Verbraucherwiderrufsrecht wirksam ausgeschlossen werden kann, ist eine Rechtsfrage, die im Zweifel von einem Gericht beurteilt werden muss. Händlerinnen und Händler können also nicht selbst festlegen, dass für ein oder mehrere Produkte der Widerruf ausgeschlossen sei. Ob die Ausschlussvoraussetzungen vorliegen, muss vielmehr einzelfallbezogen rechtlich beurteilt werden.

Gibt der Händler den Ausschluss einseitig vor und ergibt eine rechtliche Prüfung, dass der Ausschluss tatsächlich unzulässig wäre (etwa, weil das Produkt tatsächlich nicht hinreichend personalisiert ist), täuscht er über das Verbraucherwiderrufsrecht und begibt sich in akute Abmahngefahr.

Richtiger Anführungsort für Ausschlüsse des gesetzlichen Widerrufsrechts darf allein die Widerrufsbelehrung sein.

Dort lassen sich in Betracht kommende Ausschlüsse in allgemeiner Form benennen und sodann individuell unter Einholung rechtlicher Expertise auf bestimmte Produkte anwenden, ohne einen (ggf. nicht zulässigen) Widerrufsausschluss von sich aus zu behaupten.

3. Stornierungen

Etsy hält in seinem AGB-Baukasten einen eigenen Reiter mit dem Titel Stornierungen vor. Gemeint ist nach Vorstellung Etsys damit das Recht des Käufers, nach einer Bestellung vom Vertrag zurückzutreten.

Wer derartige Stornierungen akzeptiert, räumt Kunden im Lichte des Etsy-Regimes ein freiwilliges vertragliches Rücktrittsrecht ein, das diese - unabhängig vom Verbraucherwiderrufsrecht - mit weiteren Befugnissen zur Rückabwicklung des Vertrages ausstattet.

Händler sind gesetzlich nicht verpflichtet, Stornierungen jenseits des gesetzlichen Widerrufsrechts zu akzeptieren, und sollten dies auf Etsy in Anbetracht des damit einhergehenden, weitergehenden Rückabwicklungsaufwandes auch nicht tun.

Es wird also empfohlen, in den Stornierungsbedingungen allein festzulegen, dass keine Stornierungen akzeptiert werden:

Etsy

So wird die Gewährung eines freiwilligen vertraglichen Rücktrittsrechts ausgeschlossen und Kunden werden, um einen geschlossenen Vertrag nachträglich rückabzuwickeln, ausschließlich auf die Modalitäten des gesetzlichen Verbraucherwiderrufsrechts verwiesen.

IV. Impressum bei Etsy einbinden

Ihr Impressum ist hier im Mandantenportal der IT-Recht Kanzlei abrufbar.

1. Impressum hinterlegen

Dieses Impressum hinterlegen Sie unter:

„Shop-Manager“ -> „Vertriebskanäle“ -> Etsy-Shop mit Stift-Symbol -> (runtersrollen zu) "Impressum" -> klicken Sie auf "Bearbeiten" (Stiftsymbol) um die Eingaben zu bearbeiten.

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Hinweis zur Hinterlegung von Handelsregisterdaten im Etsy-Impressum

Zwar sind die von Etsy bereitgestellten Eingabefelder weitgehend vollständig. Es fehlt allerdings die Möglichkeit, über ein separates Textfeld einen Handelsregistereintrag anzuführen, der nach §5 Abs. 1 Nr. 4 TMG bei entsprechender Eintragung erforderlich ist.

Um diesen dennoch rechtssicher im Impressum zu platzieren, wird Folgendes empfohlen:

  • Nutzen Sie das Textfeld "Vorname" für die Angabe der Firma inkl. Rechtsform, also etwa "Muster UG (haftungsbeschränkt)"
  • Nutzen Sie das Textfeld "Nachname" für die Eingabe der Handelsregisterdaten, also etwa "Registergericht: Amtsgericht X, Registernummer: HRB XXYY"

Im Impressum werden dann die notwendigen Handelsregisterdaten rechtskonform ausgegeben.

2. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben

Sollte Ihnen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) zugeteilt worden sein, so haben Sie auch diese zwingend in Ihrem Etsy-Impressum anzugeben.

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Tipp: Hier erhalten Sie umfangreiche Informationen zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

3. Klickbaren Link auf EU-Streitbeilegungsplattform setzen

Seit dem 09.01.2016 sind Shop-Betreiber mit eigener Verkaufspräsenz gehalten, einen klickbaren Link auf die EU-Streitbeilegungsplattform an gut sichtbarer Stelle zu hinterlegen. Das betrifft selbstverständlich auch Etsy-Händler.

Etsy stellt in seinem AGB-Baukastensystem die Option bereit, per Klick den Link auf die OS-Plattform mit einem entsprechenden Informationstext in Ihre Artikelseiten zu integrieren.

Klicken Sie oben auf den Reiter "Stornierungen".

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Klicken Sie auf das „Bearbeiten-Feld“ am rechten Rand der Überschrift „Allgemeine Geschäftsbedingungen meines Shops“.

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Achtung Etsy-Darstellung-Bug

Bereits mehrere Mandanten berichteten uns, dass - entgegen der obigen Beschreibung - sich im Feld "Allgemeine Geschäftsbedingungen" kein Bearbeiten-Button befände. Das Problem liegt wohl darin, dass sich dieser Button hinter anderen HTML Elementen versteckt.

Durch ein Rein- und Rauszoomen mithilfe Ihres Browsers sollte der Button wieder sichtbar werden.

Setzen Sie hier nun das Häkchen:

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4. Zusätzliche Anführung des vollständigen Impressums in der "Shop-Geschichte" ratsam

Mit der Impressumsfunktion von Etsy lassen sich nicht alle erforderlichen Impressumsangaben darstellen.

Dort nicht hinterlegen lassen sich insbesondere die erforderlichen Informationen:

  • Über die Bereitschaf oder Verpflichtung zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
  • Über steuerliche Besonderheiten wie etwa den Kleinunternehmerstatus oder die Differenzbesteuerung

Die IT-Recht Kanzlei empfiehlt daher, das vollständige Impressum aus dem Mandantenportal zusätzlich im Reiter "Shop-Geschichte" in der Shop-Ansicht zu hinterlegen:

Etsy-Impressum 2

Die maßgeblichen Vorteile der Hinterlegung des Impressums im „Shop-Geschichte“-Bereich sind

  • Die Möglichkeit zur Hinterlegung der Überschrift „Impressum“ in deutlicher Hervorhebung
  • Die Klickbarkeit von Links im Impressumstext (so etwa diejenige des OS-Links)
  • Keine Zeichenbegrenzungen
  • Vollständige Anführbarkeit aller notwendigen Impressumsangaben

Die „Shop-Geschichte“ kann im Shop-Manager durch Klick auf das Bleistiftsymbol neben dem Shop-Namen unter „Vertriebskanäle“ und Scrollen zu „Shop-Profil von“ aufgerufen werden.

Im Feld Füge eine Überschrift für die Geschichte hinzu sollte „Impressum“ eingegeben werden.

Im Feld Füge deine Geschichte hinzu. Erzähl Käufern ein bisschen über dein Geschäft. kann sodann das vollständige Impressum hinterlegt werden.

Ruft man nach der Hinterlegung der Daten sodann das Shop-Profil auf, wird das Impressum zentral, gut sichtbar und dauerhaft abrufbar dargestellt:

Etsy-Impressum 3

5. Achtung: problematische Statuseinstellung ändern

In den Etsy-Verkäufereinstellungen (in der Rubrik "Impressum") haben Sie die Möglichkeit, den eigenen Status - "Händler" oder Privatperson" - zu bestimmen:

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Dabei scheint Etsy aktuell eine Vielzahl von Händler:innen - ohne Vorankündigung oder Rücksprache - einfach als „Privatperson“ eingestuft zu haben, wenn diese nicht unter einer Rechtsform (e.K., GmbH etc.) auf der Plattform auftreten.

Dementsprechend ist bei den betroffenen Händler:innen das Häkchen auf „Privatperson“ gesetzt - vgl. hierzu auch die Diskussion der deutschen Etsy-Community.

In - eher ungelenkem - Deutsch erklärt Etsy die Bezeichnung „Privatperson“ wie folgt:

"Wenn Du kein gewerblicher Verkäufer bist und auf Etsy als Einzelperson oder Einzelunternehmer auftrittst, musst Du diesen Status für EU-Käufer nicht ausweisen."

Unklar ist, was Etsy damit meint:

  • Ist „Privatperson“ nur derjenige, der gerade kein gewerblicher Verkäufer ist und ausschließlich privat handelt?
  • Oder ist „Privatperson“ doch auch derjenige, der als Einzelunternehmer auftritt und damit natürlich auch als (selbstverständlich gewerblich tätiger) Händler einzuordnen ist.

Was tun?

Unserer Kenntnis nach hat sich - abgesehen von der fehlerhaften Statuseinstellung - an den weiteren rechtlichen Verkäufereinstellungen der betroffenen Händler:innen nichts weiter geändert. Insbesondere konnten wir uns davon überzeugen, dass die Rechtstexte auch bei „Privatpersonen“ (im Sinne von Etsy) korrekt bei den Etsy-Verkaufsangeboten wiedergegeben werden.

Es scheint sich daher lediglich um eine systeminterne Fehleinstellung des Plattformbetreibers zu handeln - bisher ohne schadhafte Außenwirkung.

Sicher ist sicher...

Unabhängig davon, ob und wie Etsy das Problem beheben wird: Sicherheitshalber raten wir allen Etsy-Händler:innen dazu, ihren aktuellen Impressus-Status zu überprüfen und das Häkchen bei "Status" - sollte das nicht bereits geschehen sein - auf „Händler“zu setzen.

Gehen Sie dazu bitte wie folgt vor:

1. Loggen Sie sich in Ihren Etsy-Account ein.

2. Die Etsy-Leiste rechts oben zeigt die Schaltfläche "Shop-Manager" an. Bitte klicken Sie darauf.

etsy

3. Links unten auf der linken Leiste unter "Vertriebskanäle" ist ein orangenes "E" erkennbar. Rechts davon wird eine Schaltfläche mit einem Stiftsymbol dargestellt.

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Klicken Sie auf dieses Stiftsymbol.

4. Scrollen Sie nun (weit) runter bis zum „Impressum“ und überprüfen Sie Ihren Status. Sollte dieser den Begriff „Privatperson“ ausweisen, dann klicken Sie rechts auf „Bearbeiten“ und wählen anschließend „Händler“ aus. Klicken Sie dann auf den Button „Speichern“.

V. Schritt: Zusätzliche Übermittlung der AGB und Widerrufsbelehrung in Textform erforderlich

Sie haben die AGB sowie die Widerrufsbelehrung ihren Kunden auch in Textform (z.B. E-Mail, Fax oder Brief) zu übermitteln. Dies wird leider aktuell nicht über die AGB-Schnittstelle unterstützt.

Die IT-Recht Kanzlei empfiehlt, hierfür die durch Etsy automatisiert versandte Bestellbestätigungsmail zu nutzen.

Das zugehörige Nachrichtentextfeld findet sich unter "Shop-Manager" -> "Einstellungen" -> "Info & Ansicht". Fügen Sie hier die Widerrufsbelehrung und die AGB aus dem Mandantenportal der IT-Recht Kanzlei manuell ein - etwa mit folgender Einleitung:

"Bitte beachten Sie die nachfolgende Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular
sowie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen:"

Achtung: Sollten Sie durch die IT-Recht Kanzlei dahingehend informiert werden, dass die Etsy-Rechtstexte aktualisiert worden sind, so denken Sie bitte daran, auch die Rechtstexte im Nachrichtentextfeld komplett auszutauschen.

VI. Tipps, um das Abmahnrisiko bei Etsy weiter zu reduzieren

1. Grundpreise

Schon lange Zeit sind Verstöße gegen die Grundpreisangabe Gegenstand von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen. Hierbei soll die Grundpreisangabe den Zweck verfolgen, für mehr Transparenz und Verbraucherschutz zu sorgen.

Händlern auf der Verkaufsplattform Etsy wird zwar die Möglichkeit eingeräumt, den Grundpreis automatisch berechnen und anzeigen zu lassen. Allerdings sollte man sich hierauf nicht vollumfänglich verlassen und zusätzlich noch die sichere Lösung der IT-Recht Kanzlei verfolgen.

Wie Sie den Grundpreis auf Etsy sicher angeben können, erfahren Sie in diesem Beitrag.

2. Kleinunternehmerregelung

Problemstellung zum Kleinunternehmerhinweis auf Etsy

Etsy stellt Händlern keine originäre Möglichkeit bereit, im Shop-Baukastensystem eine Einstellung für Kleinunternehmer auszuwählen. Ein Kleinunternehmerhinweis lässt sich bei Etsy also nicht über das System allgemein konfigurieren.

Kleinunternehmer, die die Mehrwertsteuer nicht abführen und daher in Rechnungen nicht ausweisen, sind aber gehalten, über diese Besonderheit zu informieren.

Dies gilt nicht zuletzt deshalb, weil Kleinunternehmern der sonst wesentliche Hinweis auf die im Preis enthaltene Mehrwertsteuer („inkl. MwSt.“) verwehrt ist.

Den Kleinunternehmerhinweis auf Etsy richtig platzieren

Etsy setzt bei seiner Plattformgestaltung stillschweigend voraus, dass Online-Händler über ihren etwaigen Kleinunternehmerstatus selbst hinreichend informieren.

So gestaltet Etsy den Mehrwertsteuerhinweis in Preisnähe pauschal mit der Angabe „inkl. USt. (wo zutreffend)“:

Etsy

Weil die Einbeziehung der Mehrwersteuer für Kleinunternehmer aber gerade nicht zutrifft, obliegt es Etsy-Händlern, über die Besonderheit selbstständig zu belehren.

Um den Kleinunternehmerhinweis rechtskonform auf Etsy einzubinden, empfiehlt die IT-Recht Kanzlei folgende Vorgehensweise:

  • 1. Kopieren Sie den folgenden Hinweis: "Angegebene Preise sind Gesamtpreise. Kein Ausweis der Umsatzsteuer (Kleinunternehmer)."
  • 2. Fügen Sie den Hinweis auf jeder Produktdetailseite in der Produktbeschreibung ein. Idealerweise sollte der Hinweis in der oberen Hälfte der Produktbeschreibung ergehen und kann zur Abgrenzung von anderen Informationen den Titel "Hinweis zur Umsatzsteuer:" tragen.
  • 3. Fügen Sie den Hinweis zusätzlich im Etsy-Shop-Ankündigungsfeld ein (Pfad: „Shop-Manager“ -> „Vertriebskanäle“ -> Etsy-Shop mit Stift-Symbol -> Ankündigung "Bearbeiten").

Durch die Einbindung des Hinweises sowohl im Ankündigungsfeld als auch auf jeder Artikelseite stellen Sie dessen allgemeine Wahrnehmbarkeit sicher.

Der Hinweis gilt dann als rechtskonforme Konkretisierung der MwSt.-Angabe von Etsy und informiert rechtlich hinreichend über den Kleinunternehmerstatus.

Hinweis für digitale Inhalte:

Werden auf Etsy auch digitale Inhalte angeboten, muss wegen einer Besonderheit der Umsatzsteuerabwicklung ein erweiterter Kleinunternehmerhinweis genutzt werden.

Mehr Informationen dazu finden sich hier.

3.Darstellung von "Ab-Preisen" auf Etsy: Problem und Lösung

a. Ab-Preise und die Pflichten aus der Preisangabenverordnung

Grundsätzlich verpflichtet § 1 Abs. 1 der Preisangabenverordnung (PAnGV) Online-Händler dazu, in Angeboten und Werbung stets die Gesamtpreise, also die Preise anzugeben, die inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind.

Diese Pflicht gilt für Preisangaben auf Produktdetailseiten, die wegen Ihres Informationsgehalts regelmäßig als Angebote im Rechtssinne gelten, ebenso wie auf Artikelübersichts- und Suchergebnisseiten, die grundsätzlich als Werbung im Sinne der PAngV verstanden werden.

In ein Spannungsverhältnis zu dieser Pflicht treten nun Verkaufsgestaltungen, in den Händler verschiedene Produktvariationen mit unterschiedlicher Preisgestaltung anbieten. Hier hängt der jeweilige Gesamtpreis maßgeblich von der jeweiligen Variation ab und lässt sich sinnvollerweise erst dann angeben, wenn die gewünschte Variation ausgewählt wurde.

In diesen Fällen kollidiert die Gesamtpreis-Angabepflicht insofern mit der Pflicht zur Preiswahrheit und Preisklarheit aus § 1 Abs. 7 BGB. Gelöst wird dies über sog. „Ab-Preise“, die in der Form „ab X,XX€“ den günstigsten erzielbaren Gesamtpreis nennen und gleichzeitig drauf hinweisen, dass dieser noch ansteigen kann.

„Ab-Preise“ sind immer dann zulässig (und gar notwendig), wenn der Preis wegen variabler Faktoren vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden kann (BGH GRUR 2015, 1240 Rn 41 - Zauber des Nordens). Weitere Voraussetzung ist freilich, dass der mit „ab“ betitelte günstigste Preis in einer Variante auch tatsächlich erzielt werden kann und dass der jeweilige höhere Gesamtpreis nach Auswahl der übrigen Konfigurationsmöglichkeiten auf der Produktdetailseite und im weiteren Bestellverlauf dann konkret ausgewiesen wird.

Beim Anbieten unterschiedlich bepreister Produktvarianten ist die Angabe eines „Ab-Preises“ einerseits auf Produktdetailseiten im Vorfeld der Variantenwahl relevant. Andererseits ist die Anzeige des „Ab-Preises“ für Artikelübersichts- und Suchergebnisseiten unerlässlich.

Würde dort ohne das Wort „ab“ nur der geringste zu erzielende Gesamtpreis angegeben, würde die Preisangabe gegen § 1 Abs. 7 PAngV verstoßen und zugleich eine Irreführung über Preise im Sinne des § 5 UWG darstellen. Denn der Verbraucher würde im Unklaren darüber gelassen, dass eine Preisstaffelung nach Produktvarianten vorliegt, und ginge so davon aus, der ausgewiesene geringste Preis sei der Gesamtpreis und insofern bereits festgelegt. Dies könnte ihn zu einer geschäftlichen Entscheidung veranlassen, die er bei Kenntlichmachung der Preisstaffelung durch den „Ab-Preis“ eventuell nicht getroffen hätte. Durch die Angabe eines „Ab-Preises“ wäre er dahingegen wirksam darüber aufgeklärt, dass es verschiedene Produktvarianten gibt und der Gesamtpreis je nach Auswahl auch höher ausfallen kann.

b. Problem der Ab-Preis-Darstellung auf Etsy

Hinweis vorweg:

Sofern es um die Ab-Preis-Darstellung auf Etsy in Browseransichten geht, hat Etsy mittlerweile eine konforme Ab-Preis-Darstellung in Artikelübersichten und auf Produktdetailseiten eingeführt.

Diese Funktion wurde in der Etsy-App für mobile Endgeräte allerdings noch nicht übernommen, sodass die nachstehenden Handlungsempfehlungen auch weiterhin befolgt werden sollten, um auch in der Etsy-App-Ansicht für eine ordnungsgemäße Darstellung von Ab-Preisen zu sorgen.

Etsy ermöglicht Händlern das Einstellen beliebig vieler Produktvarianten zu unterschiedlichen Preisen.

Probleme ergeben sich aber bei der Darstellung notwendiger „Ab-Preise“.

Dies drückt sich zum einen auf Produktdetailseiten aus, auf denen verschiedene Produktvarianten ausgewählt werden können.

Hier arbeitet Etsy nicht mit „Ab-Preisangaben“, sondern stellt dem ausgewiesenen Preis lediglich ein „+“ nach:

Etsy 1

Hier ist fraglich, ob das „+“ hinreichend im Sinne der Preisangabenverordnung indiziert, dass der Gesamtpreis erst bei Auswahl einer konkreten Variation berechnet werden kann. Dies ist umstritten.

Korrekt wird dagegen die Preisdarstellung nach Auswahl der gewünschten Variante umgesetzt. Hier ändert sich die Preisangabe hin zum konkreten Gesamtpreis gemäß der Konfiguration.

Gravierender ist jedoch die Preisdarstellung auf Artikelübersichten und in Suchergebnissen bei Etsy. Hier wird ohne jeglichen Zusatz nur der geringste mögliche Gesamtpreis angezeigt und in keiner Form darauf hingewiesen, dass dieser von einer vorzunehmenden Variation abhängt:

Êtsy2

Verbraucher gehen insofern von einem fixen Gesamtpreis aus und laufen Gefahr, in wettbewerbswidriger Weise über die Preisgestaltung irregeführt zu werden.

c.Lösung: Ab-Preis in Artikelbezeichnung aufnehmen

Um das Problem der fehlenden „Ab-Preis“-Darstellung in Artikelübersichten und Produktsuchergebnissen auf Etsy wirksam zu lösen und gleichzeitig über die etwaig unzureichende Preisdarstellung mit dem „+“ auf Artikeldetailseiten hinwegzuhelfen, sollten Etsy-Händler bei Produktvariationen den „Ab-Preis“ im Produkttitel gleich zu Anfang aufnehmen.

Damit wird sichergestellt, dass dieser in jedem Fall rechtskonform ausgewiesen und in Artikelübersichten /Suchergebnissen sowie auf der Produktdetailseite gleichsam sichtbar ist.

Weil Etsy in Artikelbezeichnungen das Sonderzeichen „€“ nicht zulässt, ist das Wort „Euro“ auszuschreiben.

Wird der „Ab-Preis“ am Anfang der Artikelbezeichnung genannt, wird er einerseits auf Übersichtsseiten angezeigt:

Etsy3

Andererseits erscheint auf der Produktdetailseite nunmehr eine neben dem „+“ jedenfalls hinreichende „Ab-Preisangabe“:

Etsy4

Hinweis zum Mehrwertsteuer- und Versandkostenhinweis:

Kann ein Produkt von Übersichtsseiten wie auf Etsy nicht direkt in den Warenkorb gelegt werden, ist nach des BGH (Urteil vom 04.10.2007, Az. I ZR 143/04) dort noch kein Hinweis auf die Mehrwertsteuer und ggf. anfallende Versandkosten anzuführen. Es genügt, dass die Hinweise auf der nachgelagerten Produktdetailseite erscheinen.

Daher muss auf Etsy in nach dem obigen Vorbild geänderten Artikelbezeichnungen dem „Ab-Preis“ kein Mehrwertsteuer- und Versandkostenhinweis hinzugefügt werden.

4. Die Crux mit den automatischen Übersetzungen auf Etsy + Lösungsanleitung

a. Das Problem der automatischen Etsy-Übersetzungen

Mit dem Angebot automatischer Übersetzungen will Etsy es Verkäufern ermöglichen, Ihre Reichweite zu stärken, und so die Aufrufbarkeit von Artikel auch bei Zugriffen aus anderen Ländern herstellen.

Hierbei entstehen allerdings zwei Probleme.

  • Zum einen übersetzt die automatische Funktion die Informationen des Shops nicht komplett. Vielmehr werden regelmäßig nur Produktbeschreibung, Versandbedingungen, Zahlungsbedingungen, Rückgabe- bzw. Widerrufsbedingung und Impressum übersetzt. AGB und Datenschutzbestimmungen bleiben von der Übersetzung aber ausgeschlossen.
  • Zum anderen ist die Genauigkeit und Richtigkeit der Übersetzungen zwar weit fortgeschritten, aber nicht perfekt.

Dies hat zur Folge, dass ausländischen Käufern in seiner Landessprache gegebenenfalls vereinzelte rechtliche Informationen des Käufers angezeigt werden, die nicht vollständig verständlich sind.

Hierzu ein Beispiel für eine automatische Übersetzung aus dem Englischen.

1


Was beispielsweise mit „Wir werden für Gegenstände nicht zur Rechenschaft gezogen […] “ gemeint ist, ist für einen deutschen Verbraucher nicht eindeutig ersichtlich.

Darüber hinaus wird durch die nur teilweise Übersetzung von rechtlichen Informationen ein Spannungsfeld zwischen zwei Sprachen geschaffen. Weil beispielsweise Versanddetails, aber keine vom Verkäufer selbst eingefügten AGB übersetzt werden, erhält ein ausländischer Käufer keine vollständige Information über die rechtlichen Vertragsbedingungen.

Hinzukommt, dass durch unrichtige Übersetzungen übersetzte Teile des Shops mit dem Inhalt der nicht übersetzten AGB potenziell in Widerspruch treten können.

Ein Beispiel für die nur teilweise Wirkung der automatischen Übersetzungsfunktion.

2

Schließlich mag sogar die Einbeziehung der für den ausländischen Käufer fremdsprachigen, nicht übersetzten AGB in den Vertrag daran scheitern, dass sich die Verwendung der Originalsprache als ungewöhnlich darstellt und eine tatsächliche Kenntnisnahme der Bestimmungen nicht vorausgesetzt werden kann.

b. Lösung: manuelle Übersetzungen

Um von der Reichweitenverstärkung durch übersetzte Shop-Informationen zu profitieren, aber sich nicht den beschriebenen Risiken von teilweisen automatischen Übersetzungen zu unterwerfen, kann der Händler zu manuellen Übersetzungen greifen.

Diese Möglichkeit bietet Etsy ebenfalls an und empfiehlt sie sogar für alle Fälle, in denen Texte in anderen Sprachen zur Verfügung stehen.

Im Wege der manuellen Übersetzung kann der Händler weitere Sprachen für seinen Shop hinzufügen und in diesem Zug sämtliche Shop-Informationen für die hinzugefügte Sprache in einem Sprachprofil hinterlegen. Dieses wird dann immer angezeigt, wenn ein Käufer aus dem jeweiligen Land sich auf die Shopseite begibt.

Hierfür ist zunächst der Pfad „Shop-Manager > Einstellungen > Sprachen und Übersetzungen“ auszuwählen. Dort kann eine Sprache hinzugefügt werden.

Sodann kann unter dem Reiter „Shop“ für das Sprachprofil Folgendes übersetzt werden:

  • Shop-Titel
  • Infobox
  • Nachricht an Käufer
  • Shop-Abteilungen
  • Shop-Profil
  • AGB und Widerrufsbelehrung
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum

Gleichfalls lassen sich im Abschnitt „Artikel“ Titel, Beschreibungen und Tags der eingestellten Artikel manuell übersetzen.

Auch wenn laut Etsy hinterlegte manuelle Übersetzungen stets den automatischen vorgezogen werden, sollten Händler unter „Shop-Manager > Einstellungen > Optionen“ noch das Kästchen „Automatische Übersetzung“ deaktivieren.

Hinweis: Etsy empfiehlt, als Shop-Standardsprache die Muttersprache festzulegen, um gegenüber heimischen Kunden das Vertrauen in die Seriosität und Leistungsfähigkeit des Shops zu stärken. Etsy rät weiterhin dazu, für beherrschte Sprachen – sofern möglich – immer manuelle Übersetzungen hinzuzufügen und so den gesamten Shop-Auftritt in einer anderen Sprache darzustellen. Sobald eine manuelle Übersetzung hinterlegt wurde, hat diese vor der einer etwaigen automatischen Übersetzung Vorrang und überschreibt diese faktisch.

c. Die ausländischen Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei

Wollen Händler die Reichweitenverstärkung Ihrer Shops auf Etsy nutzen und durch manuelle Übersetzungen ihre Shops in anderen Sprachen Kunden aus anderen Ländern zugänglich machen, sind vor allem rechtssichere ausländische AGBs mit Widerrufsbelehrungen sowie Datenschutzerklärungen für einen rechtskonformen und dem Händlerinteresse gerecht werdenden Shop-Auftritt von enormer Wichtigkeit.

Über die Funktion der manuellen Übersetzungen auf Etsy können derartige ausländische Rechtstexte in verschiedenen Sprachprofilen für den gesamten Shop hinterlegt werden.

Die IT-Recht Kanzlei bietet für Etsy derzeit aktuelle Rechtstexte für bereits mtl. 5,9 Euro in folgenden Sprachen an:

Tipp: Wie hinterlegt man ausländische Rechtstexte abmahnsicher bei Etsy? Dies haben wir am Beispiel unserer englischen Etsy-Rechtstexte in diesem Leitfaden ausführlich beschrieben.

Und nun, viel Erfolg beim Verkauf Ihrer Produkte über www.etsy.com :)

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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15 Kommentare

M
Mona 28.03.2024, 14:15 Uhr
Bearbeiten Knopf ist nicht zu finden
Hallo, ich wollte bei Etsy die AGB´s und Datenschutzrichtlinien aktualisieren und bin Ihrer Anleitung gefolgt. doch leider gibt es dort keinen bearbeiten Knopf. auch wenn ich mit dem Browser rein und raus zoome ist keiner zu sehen.
Wie bekomme ich denn jetzt die AGB´s angepasst?
N
Nele 16.04.2023, 13:17 Uhr
Bearbeiten Knopf ist nicht da
Hallo,

ich möchte meine Rechtstexte aktualisieren und auch ich kann keinen "Bearbeiten" Knopf in den Feldern der Datenschutzrichtlinie und der AGB finden. Rein- und rauszoomen hat leider nicht geholfen und am Tablet ist der Knopf auch nicht da..
Gibt es eine andere Möglichkeit?
G
G.B. 11.02.2022, 18:37 Uhr
Frau
Bei Rabatt-Aktionen, die man bei Etsy einrichten kann, z.B. xx% Rabatt auf ausgewählte Produkte zeigt Etsy in den Übersichten dann immer falsche (zu hohe) Preise für die rabattierten Preise an und auch der Grundpreis ist falsch. Geht man auf die einzelnen Produktseiten wird der rabattierte Preis jedoch korrekt angezeigt. Ich melde dieses Problem bereits seit Monaten immer wieder an Etsy - aber sie unternehmen nichts.

Besteht dadurch die Gefahr einer Abmahnung? Haben sie die Möglichkeit Etsy darauf aufmerksam zu machen, damit endlich etwas getan wird ?

Vielen Dank.
M
Melanie 21.10.2020, 10:54 Uhr
Keine Teilname an Online-Streitbeilegung
Wie kann ich bei Etsy diesen Passus in das Impressum einbinden:

Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/odr

Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
M
Mandy Pögel 11.09.2018, 06:59 Uhr
"Sende Artikel zurück innerhalb von"
Ich verstehe nicht,  wie Sie bei "Sende Artikel zurück innerhalb von" auf die Angabe von 21 Tagen kommen. Könnte das bitte näher erläutert werden? Danke
S
Sina 28.08.2018, 19:47 Uhr
"Sende Artikel zurück innerhalb von"
Vielen Dank für die Anleitung.

Eine Frage: wie kommen Sie bei "Sende Artikel zurück innerhalb von" auf die Angabe von 21 Tagen?

Müssten es dann nicht auch 14 Tage sein (bei einer Widerrufsfrist von 14 Tagen) ?

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