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In einem Urteil des BGH (vom 29. 5. 2008 - Az. I ZR 75/05) wurde entschieden, dass ein Arzt nicht gegen Berufs- oder Wettbewerbsrecht verstößt, wenn er in gewerblichem Ausmaße eine Ernährungsberatung in seinen Praxisräumen durchführt und dies von seiner ärztlichen Tätigkeit zeitlich, organisatorisch, wirtschaftlich und rechtlich klar getrennt ist.
Mehr hierzu im Blog "Die Ärztehomepage".
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Felix Barth
Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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