EnVKV – FAQ: Informationen zur Kennzeichnung von Haushaltsgeräten (Stand: 14.09.2010)

von RA Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht), 04.08.2010, 15:20 Uhr
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Achtung: Der nachfolgende Beitrag ist mittlerweile veraltet!
Aktuellere Informationen erhalten Sie in unserem Beitrag zum Thema "Verkauf von Weisse Ware".

Laut EnVKV sind Verbraucher vor dem Kauf bestimmter Haushaltsgeräte (sog. "Weiße Ware") über deren Energieverbrauch zu informieren. Welche Geräte betrifft das und wie erfolgt die Kennzeichnung? Müssen auch Lampen gekennzeichnet werden? Wo genau sind die Angaben zur Kennzeichnung von Online-Händlern zu veröffentlichen? Welche Gerichtsentscheidungen zum Thema gibt es? Lesen Sie die nachfolgenden FAQ (frequently asked questions) der IT-Recht Kanzlei, die kürzlich wieder komplett überarbeitet und auf den neusten Stand gebracht worden sind.

Folgende Themen werden behandelt:

Erstes Thema: Allgemeines zur Kennzeichnungspflicht

  1. Frage: Welche Haushaltsgeräte sind überhaupt kennzeichnungspflichtig?
  2. Frage: Besteht die Kennzeichnungspflicht auch dann, wenn Haushaltsgeräte nur zur Vermietung angeboten werden?
  3. Frage: Müssen Informationen zu den Geräuschemissionen angegeben werden?
  4. Frage: Wer ist im Sinne der EnVKV „Händler“?
  5. Frage: Was haben speziell Online-Händler bei der Platzierung der Angaben zum Energieverbrauch zu beachten?
  6. Frage: Gelten die Kennzeichnungspflichten auch für Haushaltsgeräte, die in ausgestellte Küchen eingebaut wurden?

Zweites Thema: Kennzeichnung von Haushaltskühl- und gefriegeräte

  1. Frage: Wie sind Haushaltskühl- und -gefriergeräte sowie entsprechende Kombinationsgeräte ordnungsgemäß zu kennzeichnen?
  2. Dürfen Kühlgeräte der Energieeffizienzklasse „A+“ mit der Formel „sehr sparsam im Verbrauch“ oder ähnlichen Angaben beworben werden?

Drittes Thema: Kennzeichnung von elektrischen Haushaltswaschmaschinen

  1. Frage: Wie sind elektrische Haushaltswaschmaschinen ordnungsgemäß zu kennzeichnen?
  2. Frage: Darf eine Waschmaschine mit folgender Aussage beworben werden:„Energieverbrauch 10 % sparsamer als bei Energieeffizienzklasse A?
  3. Frage: Darf eine Waschmaschinen wie folgt gekennzeichnet werden:  „Energie-Effizienzklasse A Plus”
  4. Frage: Ist es wettbewerbswidrig, nur die Schleuderwirkungsklasse einer Waschmaschine anzugeben, nicht aber Skala der Schleuderwirkungsklassen von A bis G?
  5. Frage: Ist das Weglassen der Skalenangabe nicht doch nur eine Bagatelle?

Viertes Thema: Kennzeichnung von elektrischen Haushaltswäschetrocknern

1. Frage Wie sind elektrosche Haushaltswäschetrockner zu kennzeichnen?

Fünftes Thema: Kennzeichnung von kombinierten Haushalts-Wasch-Trockenautomaten

  1. Frage: Wie sind kombinierte Haushalts-Wasch-Trockenautomaten ordnungsgemäß zu kennzeichnen?

Sechtes Thema: Kennzeichnung von Geschirrspülern

  1. Frage: Wie sind Geschirrspüler ordnungsgemäß zu kennzeichnen?

Siebtes Thema: Kennzeichnung von Elektrobacköfen

  1. Frage: Wie sind Elektrobacköfen ordnungsgemäß zu kennzeichnen?

Achtes Thema: Kennzeichnung von Klimageräten

  1. Frage: Wie sind Klimageräte ordnungsgemäß zu kennzeichnen?

Neuntes Thema: Kennzeichnung von Haushaltslampen

  1. Frage: Wie sind Haushaltslampen ordnungsgemäß zu kennzeichnen?
  2. Frage: Welche Haushaltslampen sind überhaupt kennzeichnungspflichtig?
  3. Frage: Welche Lampen sind von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen?

Zehntes Thema: Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht

  1. Frage: Welche Haushaltsgeräte sind von der Pflicht zur Energiekennzeichnung ausgenommen?

Elftes Thema: Wettbewerbswidrigkeit / Abmahnungen / EnVKV

  1. Frage: Sind Verstöße gegen die sich aus der EnVKV ergebenden Kennzeichnungspflichten abmahnbar?
  2. Frage: Wenn der Händler fehlerhafte Informationen seiner Lieferanten veröffentlicht, kann der Händler trotzdem selber abgemahnt werden?
  3. Frage: Kann abgemahnt werden,  wenn Angaben zum Energieverbrauch bzw. der Energieeffizienzklasse  bei einem Gerät, das sowieso der besten Energieverbrauchsklasse  angehört, unterlassen werden?
  4. Frage: Liegt ein Wettbewerbsverstoß vor, wenn in einem Elektrofachmarkt die Angaben zu den Energieverbrauchsdaten von Haushaltsgroßgeräten (wie Backöfen, Waschmaschinen und Wäschetrocknern) nicht mittels Etiketten außen an der Vorder- oder Oberseite deutlich sichtbar gemacht, sondern verdeckt auf der Rückseite von wendbaren Preisschildern an den Geräten angebracht sind?
  5. Frage: Ist es abmahnbar, wenn in einem Onlineshop z.B.  lediglich einer von mehreren tausend Artikeln nicht korrekt gekennzeichnet ist?
  6. Frage: Anbieter von Weißer Ware haben eine Vielzahl an komplizierten und unübersichtlichen Vorschriften zu beachten. Ist tatsächlich jeder kleinste Verstoß gegen die sich aus der EnVKV ergebenden Pflicht zur Kennzeichnung abmahnbar?
  7. Frage: Ist es abmahnbar, wenn bei Kennzeichnung von Weißer Ware die vorgegebene Reihenfolge nicht eingehalten wird?
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Leser-Kommentare

2 Kommentare

Wie muss die Kennzeichnung im Detail aussehen?

23.01.2012, 15:34 Uhr

Kommentar von Rico Neitzel zum Beitrag EnVKV – FAQ: Informationen zur Kennzeichnung von Haushaltsgeräten (Stand: 14.09.2010)

Sehr geehrter Herr Keller, vielen Dank für den ausführlichen Artikel. Im aktuellen Geschehen sind wir nun über folgender Frage gespalten: Wie genau soll diese Kennzeichnung auf einer... » Weiterlesen

Haushaltsgeräte

31.01.2010, 10:25 Uhr

Kommentar von Garry Wilhelmy zum Beitrag EnVKV – FAQ: Informationen zur Kennzeichnung von Haushaltsgeräten (Stand: 14.09.2010)

Oh Gott, oh Gott! Bei dieser Flut an Kennzeichnungsvorschriften lässt man wohl besser die Finger vom Haushaltsgeräte-Verkauf. Das muss man ja regelrecht studieren. Ganz zu schweige von dem... » Weiterlesen

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