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Laut EnVKV sind Verbraucher vor dem Kauf bestimmter Haushaltsgeräte (sog. "Weiße Ware") über deren Energieverbrauch zu informieren. Welche Geräte betrifft das und wie erfolgt die Kennzeichnung? Müssen auch Lampen gekennzeichnet werden? Wo genau sind die Angaben zur Kennzeichnung von Online-Händlern zu veröffentlichen? Welche Gerichtsentscheidungen zum Thema gibt es? Lesen Sie die nachfolgenden FAQ (frequently asked questions) der IT-Recht Kanzlei, die kürzlich wieder komplett überarbeitet und auf den neusten Stand gebracht worden sind.
Folgende Themen werden behandelt:
Erstes Thema: Allgemeines zur Kennzeichnungspflicht
Zweites Thema: Kennzeichnung von Haushaltskühl- und gefriegeräte
Drittes Thema: Kennzeichnung von elektrischen Haushaltswaschmaschinen
Viertes Thema: Kennzeichnung von elektrischen Haushaltswäschetrocknern
1. Frage Wie sind elektrosche Haushaltswäschetrockner zu kennzeichnen?
Fünftes Thema: Kennzeichnung von kombinierten Haushalts-Wasch-Trockenautomaten
Sechtes Thema: Kennzeichnung von Geschirrspülern
Siebtes Thema: Kennzeichnung von Elektrobacköfen
Achtes Thema: Kennzeichnung von Klimageräten
Neuntes Thema: Kennzeichnung von Haushaltslampen
Zehntes Thema: Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht
Elftes Thema: Wettbewerbswidrigkeit / Abmahnungen / EnVKV
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Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
Rechtsanwalt
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2 Kommentare
Kommentar von Rico Neitzel
zum Beitrag EnVKV – FAQ: Informationen zur Kennzeichnung von Haushaltsgeräten (Stand: 14.09.2010)
Sehr geehrter Herr Keller, vielen Dank für den ausführlichen Artikel. Im aktuellen Geschehen sind wir nun über folgender Frage gespalten: Wie genau soll diese Kennzeichnung auf einer... » Weiterlesen
Kommentar von Garry Wilhelmy
zum Beitrag EnVKV – FAQ: Informationen zur Kennzeichnung von Haushaltsgeräten (Stand: 14.09.2010)
Oh Gott, oh Gott! Bei dieser Flut an Kennzeichnungsvorschriften lässt man wohl besser die Finger vom Haushaltsgeräte-Verkauf. Das muss man ja regelrecht studieren. Ganz zu schweige von dem... » Weiterlesen
Sie vertreiben gewerblich Waren und/oder Dienstleistungen über das Internet und möchten dauerhaft auf Nummer sicher gehen? Sie möchten bei rechtlichen Fragen auf einen kompetenten Gesprächspartner zurückgreifen können, ohne dass hierfür immer wieder hohe Beratungshonorare anfallen? Dann sind die Schutzpakete der IT-Recht Kanzlei genau das Richtige für Sie. Kümmern Sie sich um Ihr Geschäft – wir kümmern uns um Ihre rechtlichen Belange.
Und mal ehrlich, welcher Unternehmer kann sonst schon von sich behaupten, für ein überschaubares monatliches Honorar (ab 39,- Euro/Monat) auf eine eigene externe Rechtsabteilung zurückgreifen zu können?
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