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Die Firma electronicland24 mahnt nach wie vor zahlreiche Online-Händler ab, die angeblich gegen die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) verstoßen. Was viele Händler nicht wissen: Auch Haushaltslampen können kennzeichnungspflichtig im Sinne der EnVKV sein.
Die Kennzeichnungspflicht gilt dabei für mit Netzspannung betriebene Haushaltslampen (Glühlampen und Leuchtstofflampen mit integriertem Vorschaltgerät) und Haushaltsleuchtstofflampen (einschließlich ein- und zweiseitg gesockelte Lampen und Lampen ohne integriertes Vorschaltgerät), selbst wenn diese nicht zur Verwendung im Haushalt vermarktet werden.
Hinweis: Wenn das Gerät vom Endverbraucher demontiert werden kann, ist die "Lampe" (für die die Kennzeichnungspflicht besteht) die eigentliche Lichtquelle.
Modellname/-kennzeichen der Lichtquelle / Gerätetyp
Leistungsdaten:
--> Energie-Effizienzklasse: z.B. B
Die Skala der Energieeffizienzklasse reicht von A (sehr effizient) bis G (weniger effizient).
--> Lichtstrom der Lampe: z.B. 1000 Lumen
Lichtstrom der Lampe, ausgedrückt in Lumen (lm), ermittelt nach dem Prüfverfahren, das in Artikel 1 Absatz 4 der Durchführungs-Richtlinie 98/11/EG festgelegt ist
--> Leistungsaufnahme: z.B. 40 Watt
Eingangsleistungsaufnahme der Lampe, ausgedrückt in Watt (W), ermittelt nach demselben Prüfverfahren
--> Mittlere Nennlebensdauer der Lampe: z.B. 1100 h
Mittlere Nennlebensdauer der Lampe, ausgedrückt in Stunden (h), ermittelt nach demselben Prüfverfahren. Wenn im Katalog keine anderen Angaben zur Lebensdauer der Lampe gemacht werden, kann diese Angabe entfallen.
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Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
Rechtsanwalt
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5 Kommentare
Kommentar von Donegal
zum Beitrag Nicht vergessen: Energieetikettierung für Haushaltslampen
Gilt die Ausnahme von der Kennzeichnungspflicht für Lampen, die als Teil eines Gerätes vermarktet werden, dessen Hauptverwendungszweck nicht die Erzeugung von Licht ist, auch noch wenn ich die... » Weiterlesen
Kommentar von R.J.
zum Beitrag Nicht vergessen: Energieetikettierung für Haushaltslampen
Mich würde interessieren, ob LED Leuchtmittel auch unter die ENVKV fallen.
Kommentar von p.s.
zum Beitrag Nicht vergessen: Energieetikettierung für Haushaltslampen
können wir noch vor der Kennzeichnungspflicht eingekaufte und somit nicht klassifizierte Lampen weiterhin im Onlineshop anbieten und vertreiben ?
Kommentar von IT-Recht Kanzlei
zum Beitrag Nicht vergessen: Energieetikettierung für Haushaltslampen
Eine Verpflichtung zur Kennzeichnung besteht generell nicht bei Gebrauchtgeräten (vgl. § 3 II EnVKV).
Kommentar von chaotse
zum Beitrag Nicht vergessen: Energieetikettierung für Haushaltslampen
Mich würde interessieren, ob die Ettiketierung auch für von mir als Händler angebotene "gebrauchte" Lampen gilt. Diese sind 30 bis 80 Jahre alt. Gibt es dazu Informationen?
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