Die elektronische Zigarette: Rauchfrei, aber apothekenpflichtig?

von Chris Engel, 07.09.2011, 17:00 Uhr
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Hinweis: Interessante weiterführende Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "Elektronische Zigaretten: unschädlich, frei verkäuflich und überall erlaubt?" veröffentlicht.

Eine neue Methode, „gesunder“ (oder zumindest weniger schädlich) zu rauchen und vielerorts auch Rauchverbote zu umgehen, ist die elektronische Zigarette, die anstelle von Rauch nikotinhaltigen Wasserdampf produziert. Beim Handel mit dieser modernen Version des Glimmstängels ist aber Vorsicht geboten: Zumindest die nikotinhaltigen Filterkartuschen sind apothekenpflichtig - so die Ansicht der Bezirksregierung von Niederbayern.

Die elektronische Zigarette besteht im Wesentlichen aus einer Zigarettenattrappe, in der Wasserdampf produziert und in einer Filterkartusche mit verschiedenen Aromen und – sofern darin enthalten – auch Nikotin angereichert wird. Durch dieses System entsteht kein Rauch, sodass die künstlichen Zigaretten nicht vom Rauchverbot erfasst werden und den Organismus auch nicht mit Abfallstoffen wie Teer und Ruß belasten. Allerdings dürfen nach dem Willen der Bezirksregierung von Niederbayern die nikotinhaltigen Kartuschen nicht auf dem freien Markt vertrieben werden.

Der IT-Recht Kanzlei liegt ein entsprechendes Schreiben der Bezirksregierung von Niederbayern vor, in dem einem Onlinehändler ein Vertriebsverbot für solche Kartuschen angedroht wird. Argument: Nikotin sei ein pharmakologisch wirksamer Stoff und nikotinhaltige Produkte würden somit gem. §§ 2, 43 Arzneimittelgesetz (AMG) der Apothekenpflicht unterliegen..

Dieses Argument wirkt auf den ersten Blick kurios, könnte aber durchaus stichhaltig sein. Der einzige Grund, wieso normale Tabakwaren nicht apothekenpflichtig sind, ist eine Ausnahmeregelung in § 2 Abs. 3 Nr. 3 AMG, die auf § 3 des Vorläufigen Tabakgesetzes verweist. Hier sind jedoch nur klassische Rauchwaren genannt; die modernen Filterkartuschen könnten von der Ausnahmeregelung nicht umfasst sein. Hier könnte also – so ungewöhnlich es klingt – tatsächlich eine Apothekenpflicht für bestimmte Rauchwaren bestehen.

Tabakhändlern ist entsprechend anzuraten, die weitere Rechtsentwicklung genau im Auge zu behalten und ihr Sortiment jederzeit mit der aktuell geltenden Gesetzeslage abzustimmen. Ein Großteil des Zubehörs zum „rauchlosen Rauchen“ ist tatsächliche frei verkäuflich, insbesondere die Zigarettenattrappen und nikotinfreie Filterkartuschen. Solche Kartuschen allerdings, die Nikotin enthalten, sollten nach Ansicht der Bezirksregierung von Niederbayern bereits jetzt nicht mehr im freien Handel vertrieben werden.

Übrigens: Eine elektronische Zigarette ist auch ein Elektrogerät und damit im Sinne des ElektroG registrierungspflichtig...

Autor:
Chris Engel
(jur. Mitarbeiter der IT-Recht Kanzlei)
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Leser-Kommentare

8 Kommentare

Elektronische Zigaretten apothekenpflichtig?

08.09.2011, 08:11 Uhr

Kommentar von IT-Recht Kanzlei zum Beitrag Die elektronische Zigarette: Rauchfrei, aber apothekenpflichtig?

Völlig richtig, der Artikel sollte nicht zum Ausdruck bringen, dass elektronische Zigaretten definitiv apothekenpflichtig sind. Dementsprechend haben wir unseren Beitrag überarbeitet. Fakt ist... » Weiterlesen

Halbe Recherche ist gar keine Recherche...

07.09.2011, 23:05 Uhr

Kommentar von Dampffreund zum Beitrag Die elektronische Zigarette: Rauchfrei, aber apothekenpflichtig?

In Ihrem Artikel werden leider, bis dato noch ungeklärte Sachverhalte als bereits gesetzlich verankert dargestellt. Hätten Sie gründlicher recherchiert, wäre ihnen sicher aufgefallen, dass seitens... » Weiterlesen

So lange EuGU und BVerw G

07.09.2011, 22:52 Uhr

Kommentar von Muck zum Beitrag Die elektronische Zigarette: Rauchfrei, aber apothekenpflichtig?

bei ihrer ständigen Rechtsprechung bleiben („Die Einordnung eines Produkts als Arzneimittel setzt voraus, dass die ihm zugeschriebenen Wirkungen durch belastbare wissenschaftliche Erkenntnisse belegt... » Weiterlesen

Bezirksrecht über EU-Recht?

07.09.2011, 22:02 Uhr

Kommentar von Klaus zum Beitrag Die elektronische Zigarette: Rauchfrei, aber apothekenpflichtig?

Eine (wenn auch Bayerische) Bezirksregierung ist nicht befugt zu entscheiden ob die Flüssigkeit für elektrische Zigaretten unter das Arzneimittelgesetz fällt. Aus diesem Grund darf es auch nicht... » Weiterlesen

Unglaublich

07.09.2011, 19:57 Uhr

Kommentar von K. B. zum Beitrag Die elektronische Zigarette: Rauchfrei, aber apothekenpflichtig?

Soso, eine Anwaltskanzlei kann jetzt entscheiden ob ein Produkt unter den §73 AMG fällt und "im freien Handel nicht vertrieben werden darf"? Der EuGH wrid also gar nicht mehr gefragt? MfG

Wasserdampf, loool, mal langsam

07.09.2011, 19:55 Uhr

Kommentar von Reinhold zum Beitrag Die elektronische Zigarette: Rauchfrei, aber apothekenpflichtig?

Hallo Zitate: nikotinhaltigen Wasserdampf produziert... in der Wasserdampf produziert... sorry, aber so einen Schwachsinn habe ich selten gelesen. Wo haben Sie abgeschrieben? Es gab... » Weiterlesen

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