Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
BILD Marktplatz
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage ohne Verkauf
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
Voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

ElektroG2: Deutsche Händler, die Elektrogeräte nach Österreich versenden werden derzeit abgemahnt

21.08.2015, 07:49 Uhr | Lesezeit: 3 min
ElektroG2: Deutsche Händler, die Elektrogeräte nach Österreich versenden werden derzeit abgemahnt

Die Novelle des ElektroG wirft ihre Schatten voraus. Während das novellierte ElektroG (ElektroG2) derzeit in Deutschland noch nicht in Kraft ist (voraussichtliches Inkrafttreten des ElektroG2 zum 01.10.2015), haben andere EU-Mitgliedsstaaten ihre Hausaufgaben längst gemacht. So wurde die WEEE2-Richtlinie 2012/19/EU etwa in der Republik Österreich längst in nationales Recht umgesetzt. Erste Abmahnungen aus Österreich erreichen nun deutsche Onlinehändler.

Einleitung

Es gibt wohl noch unbeliebtere Schreiben als „Knöllchen“, die man sich Auslandsurlaub eingefangen hat und mittlerweile nahezu europaweit vollstreckt werden können: Abmahnungen aus dem Ausland. Derzeit bekommen etliche Händler solch unliebsame Post aus Österreich und Belgien.

Die IT-Recht Kanzlei hat bereits vor ziemlich genau einem Jahr über die neuen Pflichten des deutschen Händlers beim Vertrieb von Elektro- und Elektronikgeräten in das europäische Ausland nach dem ElektroG2 informiert.

Banner Unlimited Paket

Vienna calling?

Der „Schutzverband gegen den unlauteren Wettbewerb“ aus Wien bevorzugt den Schriftverkehr –seit Ende Juni 2015 schreibt dieser vermehrt deutsche Händler an. Einleitend beklagt man sich, dass „aus Mitgliederkreisen des Schutzverbandes“ massiv Beschwerde gegen den Empfänger geführt werde, weil ein Wettbewerbsverstoß vorläge.

Vorwurf: Fehlende Bestellung eines Bevollmächtigten nach der österreichischen Elektroaltgeräteverordnung (EAGVO)

Die EAGVO setzt die Richtlinie 2012/19/EU in österreichisches Recht um, dort sind die in der Richtlinie vorgesehenen Änderungen also bereits Gesetz.

Nach der Vorschrift des § 21b Abs. 1 EAGVO hat jeder Fernabsatzhändler, der in Österreich Elektro- oder Elektronikgeräte direkt an Endverbraucher liefert einen Bevollmächtigten zu melden, der für die Erfüllung der Verpflichtungen nach der EAGVO verantwortlich ist.

Werde diese Verpflichtung versäumt, stelle dies neben einer „Verwaltungsübertretung“ zugleich einen „unlauteren Rechtsbruch“, also einen Wettbewerbsverstoß nach § 1 des UWG (Österreich) dar, der einen Anspruch auf „Unterlassung, Urteilsveröffentlichung sowie allenfalls Schadensersatz“ begründe.

Gerichtsverfahren wird angedroht

Der Verband legt dem Empfänger „dringend die Bestellung eines solchen Bevollmächtigten“ nahe, und zwar „zur Vermeidung eines sonst notwendigen Gerichtsverfahrens“. Gefordert wird die schriftliche Bestätigung der Bestellung nebst Nachweis binnen einer Frist von zwei Wochen.

Demnächst auch Post aus Belgien?

Zudem mehren sich Gerüchte, dass auch Händler, die Elektro- und Elektronikgeräte nach Belgien liefern vergleichbare Post erreichen könnte.

Dies zeigt, dass die durch den zögerlichen Gesetzgebungsprozess in Bezug auf ElektroG2 in Deutschland herrschende Ruhe trügerischer Natur ist.

Fazit

Bereits nach alter Rechtslage war der europaweite Versand von Elektro- oder Elektronikgeräten ein Graubereich. Eine Registrierung eines deutschen Inverkehrbringers in anderen Mitgliedstaaten scheiterte jedoch häufig an formalen Hindernissen, da manche Länder einen Sitz im Inland zur Voraussetzung für eine Registrierung im jeweiligen Land machten. Abmahnungen zwischen Wettbewerbern wegen fehlender Registrierung im belieferten Ausland nach dem dortigen WEEE-Umsetzungsakt sind nicht in nennenswerten Umfang bekannt geworden. Dies mag daran liegen, dass – für das nötige Wettbewerbsverhältnis – der Abmahner selbst in das betroffene Land verkaufen müsste, wie der Abzumahnende. Deswegen hat der Abmahner in aller Regel auch dasselbe Problem wie der Abzumahnende: Auch er dürfte an den formalen Hindernissen der Auslandsregistrierung gescheitert sein. Eine Abmahnung wäre dann eher kontraproduktiv.

Dies hat sich nun massiv geändert. Die bekannt gewordenen „Abmahnungen“ aus Österreich und Belgien dürften Mitbewerberabmahnungen in diesem Bereich einläuten. Händler, die hier ihre Hausaufgaben machen, werden sich nicht lange ansehen, wenn Mitbewerber die Änderungen verschlafen bzw. sich diesen Mehraufwand ersparen wollen.

Das heißt: Reagieren Sie jetzt und schaffen Sie Rechtsicherheit, bevor es zu spät ist!

Haben auch Sie entsprechende Post erhalten – oder wollen Sie Elektro- oder Elektronikgeräte in das Ausland verkaufen? Wir beraten Sie!

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

Frage des Tages: Verkauf von gebrauchten Elektrogeräten auch ohne WEEE Nummer?
(21.08.2023, 12:47 Uhr)
Frage des Tages: Verkauf von gebrauchten Elektrogeräten auch ohne WEEE Nummer?
Jetzt wird es ernst: WEEE-Nummern müssen ab morgen auf Marktplätzen hinterlegt sein!
(30.06.2023, 15:51 Uhr)
Jetzt wird es ernst: WEEE-Nummern müssen ab morgen auf Marktplätzen hinterlegt sein!
Amazon: WEEE-Nummern bis 05.06.2023 zu hinterlegen
(05.04.2023, 09:21 Uhr)
Amazon: WEEE-Nummern bis 05.06.2023 zu hinterlegen
Stiftung EAR plant offenbar Einführung neuer regelmäßiger Gebühren
(07.12.2022, 14:34 Uhr)
Stiftung EAR plant offenbar Einführung neuer regelmäßiger Gebühren
Marktplatz-Prüfpflichten für Elektrogeräte erst ab 01.07.2023
(02.12.2022, 09:48 Uhr)
Marktplatz-Prüfpflichten für Elektrogeräte erst ab 01.07.2023
Verkauf von Quarzuhren: Abmahnungen wegen Verstoß gegen das Elektrogesetz in Umlauf
(30.11.2022, 14:56 Uhr)
Verkauf von Quarzuhren: Abmahnungen wegen Verstoß gegen das Elektrogesetz in Umlauf
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei