Sie möchten sich nicht nur mit Informationshäppchen begnügen? Dann lesen Sie den nachfolgenden Beitrag der IT-Recht Kanzlei zum Elektrogesetz, der zu den umfangreichsten seiner Art gehören dürfte. Zudem ist er brandaktuell: So ist etwa bereits die Änderung der Verwaltungspraxis der EAR bezüglich Leuchten mit fest eingebauten Lichtquellen berücksichtigt worden. Auch interessant: Ein aktuelles Urteil des OLG München (vom 22.07.2010), das sich mit der Registrierungspflicht von Ladegeräten, Servos sowie Gyrosystemen für ferngesteuerte Elektrohubschrauber auseinandersetzt.
I. Folgende Gerichtsentscheidungen wurden berücksichtigt:
- Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 28.06.2010, Az. 20 ZB 10.401)
- Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 15.04.2010, Az. BVerwG 7 9.09)
- Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 02.03.2010 Az. 7 B 37/09)
- Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 21.2.2008, Az. 7 C 43.07)
- Saarländisches Oberlandesgericht (Beschluss vom 03.03.2010, Az. 1 U 621/09-167)
- Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 19.05.2010, Az. 20 C 10.1174)
- Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 01.03.2010, Az. 20 ZB 09.3099)
- Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 07.09.2009, Az.20 ZB 09.1694)
- Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (Urteil vom 26.08.2009, Az.20 BV 08.951)
- Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 03.08.2009, Az. 20 C 09.1770)
- Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (Urteil vom 30.06.2009, Az. 20 BV 08.2417)
- Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (Urteil vom 30.06.2009, Az. 20 BV 08.3242)
- Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (Urteil vom 02.10.2008, Az.: 20 BV 08.1023)
- Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 19.08.2008, Az. 20 ZB 08.1647)
- Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (Urteil vom 13.03.2008, Az. 20 BV 07.2360)
- Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (Urteil vom 22.3.2007 23 BV 06.3012)
- OLG München (Urteil vom 22.07.2010, Az. 6 U 3061/09)
- OLG Düsseldorf (Urteil vom 03.06.2008, Az. I-20 U 207/07)
- Landgericht Saarbrücken (Urteil vom 02.12.2009, Az. 7 O 204/09)
- Landgericht München I (Urteil vom 13.08.2008, Az. 1H KO 1815/08)
- Landgericht München I (Beschluss vom 20.06.2008, Az. 1HK O 10415/08)
- Landgericht Bochum (Urteil vom 02.02.2010, Az. I-17 O 159/09)
- VG Ansbach (Urteil vom 13.01.2010, Az. AN 11 K 09.00812)
- VG Ansbach (Beschluss vom 03.12.2009, Az. AN 11 K 09.01618)
- VG Ansbach (Urteil vom 16.07.08, Az. 11 K 07.02233)
- VG Ansbach (Urteil vom 02.07.2008, Az. AN 11 K 06.02339)
- VG Ansbach (Urteil vom 20.09.2006, Az. AN 11 K 06.01850)
- AG Dessau-Roßlau (Urteil vom 27.04.2009, Az. 13 OWi 128/09)
II. Folgende Themen werden behandelt:
Erstes Thema: Allgemeines zum ElektroG
- Um was geht es beim ElektroG?
- Welche Pflichten sieht das ElektroG für Hersteller vor?
- Welche Funktion kommt der "Gemeinsamen Stelle" (Stiftung EAR) zu und wie setzt sich die Stelle zusammen?
Zweites Thema: Begriffsbestimmungen / Inverkehrbringen
- Wer ist Hersteller im Sinne des ElektroG?
- Können auch Vertreiber Hersteller im Sinne des ElektroG sein?
- Was bezweckt der Gesetzgeber mit der Herstellerfiktion?
- Was ist ein Elektrogerät im Sinne des ElektroG?
- Was gilt, wenn auch bei Wegfall der elektrischen Funktion noch eine sinnvolle, vom Einsatzzweck des Geräts umfasste Verwendung bleibt?
- Wann liegt ein (registrierungspflichtiges) Elektrogeräte vor und wann ein (nicht registrierungspflichtiges) Bauteil?
- Elektrogerät vs. Bauteil --> nach welchen Kriterien geht die EAR-Stiftung vor?
- Wann ist ein Elektrogerät in Verkehr gebracht?
- Wenn gebrauchte Geräte aufgearbeitet und wieder verkauft werden, gelten sie dann als erstmals in Verkehr gebracht und ist daher der Aufarbeiter zur Registrierung verpflichtet?
Drittes Thema: Anwendungsbereich des ElektroG / Kategorien (vgl. Anhang 1 ElektroG)
- Welche Elektrogeräte unterfallen dem Anwendungsbereich des ElektroG?
- Was gilt, wenn Geräte sich keiner der in Anlage 1 des ElektroG genannten Kategorien zuordnen lassen?
- Kategorie 1 und 2: Was versteht man unter dem Begriff "Haushalt"?
- Kategorie 1 (Haushaltsgroßgeräte) und Kategorie 2 (Haushaltskleingeräte): Wie lassen sich diese Kategorien voneinander abgrenzen?
- Kategorie 1: Was sind "Haushaltsgroßgeräte"?
- Kategorie 6: Was sind "Werkzeuge"?
- Kategorie 6: Was sind "ortsfeste industrielle Großwerkzeuge"?
- Kategorie 7: Was sind "Sport- und Freizeitgeräte"?
- Kategorie 9: Was sind "Überwachungs- und Kontrollinstrumente"?
- Was gilt, wenn ein (unselbständiges) Gerät Teil eines anderen Geräts ist?
Viertes Thema: Ausnahmen vom Anwendungsbereich des ElektroG
I. Geräte, die Sicherheitsinteressen der BRD dienen oder eigens für militärische Zwecke bestimmt sind
- Was gilt für Elektrogeräte, die der Wahrung der wesentlichen Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland dienen oder eigens für militärische Zwecke bestimmt sind?
- Was versteht man unter unter dem Begriff "Sicherheitsinteressen"?
- Sind alle Geräte vom Anwendungsbereich des ElektroG befreit, die bei Behörden und Organisationen mit sicherheitsrelevanten Aufgaben eingesetzt werden?
- Unterfallen sog. "Dual-Use-Geräte", deren Nutzung nicht nur in militärischen, sondern auch in außermilitärischen Einrichtungen stattfindet, dem Anwendungsbereich des ElektroG?
II. Außenwirtschaftliche Vereinbarungen
- Können außenwirtschaftliche Vereinbarungen oder US-amerikanische Ausfuhrbestimmungen ein Abrücken von der Registrierungspflicht nach dem ElektroG begründen?
III- Ortsfeste industrielle Großwerkzeuge
- Was gilt bei ortsfesten industriellen Großwerkzeugen?
Fünftes Thema: Registrierungspflicht i.S.d. ElektroG
- Worum geht es bei der Registrierungspflicht i.S.d. ElektroG?
- Was ist bei der Registrierung insbesondere zu beachten?
- Wie kann der Garantienachweis im Zuge der Registrierung erfolgen?
- Bei der Registrierung mehrerer Marken und Gerätearten: Reicht eine Stammregistrierung, d.h. die Registrierung einer Marke und/oder Geräteart, aus?
- Ist eine Registrierung unter der Marke „keine Marke“, „no name oder „fremde/wechselnde Marke“ möglich?
- Besteht ein Vertriebsverbot bei fehlenden Ergänzungsregistrierungen?
- Woran lässt sich erkennen, ob ein Gerät bereits registriert ist?
- Gibt es Möglichkeiten zur Kostenreduzierung im Rahmen der Registrierung?
Sechstes Thema: Registrierungspflichten beim Inverkehrbringen von Beleuchtungskörpern (wie z.B. LEDs etc.)
- Was ist eine Glühlampe?
- Was ist eine Halogenlampe?
- Was ist eine Lampe?
- Was ist eine Leuchte?
- Was ist ein (Geräte-) teil?
- Welche Beleuchtungskörper werden in Anlage I des ElektroG beispielhaft genannt?
- Welche Beleuchtungskörper sind ausdrücklich vom Anwendungsbereich des ElektroG ausgenommen?
- Ist die Verbindung einer Glühlampe mit einer Leuchte registrierungspflichtig?
- Was gilt bei einer Verbindung anderer Lampen als Glühlampen (bspw. LED) mit einer Leuchte bzw. fallen z.B. mit LEDs bestückte Leuchten in Haushalten in den Anwendungsbereich des ElektroG?
- Sind LEDs registrierungspflichtig?
- Hat ein Hersteller LED-Module zu registrieren, die dazu bestimmt sind, von Lichtwerbefirmen oder Firmen, welche Werbung oder Großflächenlicht produzieren, in deren Produkte wie Reklamen oder Diakästen verbaut zu werden?
- Sind LED-Lichtleisten registrierungspflichtig, die bei Verbrauchern mit oder ohne Gehäuse montiert werden?
- Was gilt bei Zusatz- bzw. Zubehörgeräten wie Fernbedienungen, Ladegeräte oder Netzteile, die ausschließlich zur Verwendung im Zusammenhang mit Leuchten in Haushalten dienen?
- Sind „Energiesparlampen“ registrierungspflichtig?
- Sind LED-Taschenlampen oder etwa LED-Weihnachtsketten registrierungspflichtig?
Siebtes Thema: Registrierungspflicht für bestimmte Produkte
- Sind Textilien mit eingearbeiteten elektrischen Heizsystem (beheizbare Fußsäcke und Wärmeauflagen) registrierungspflichtig?
- Sind Druckerhöhungsanlagen und Schmutzwasserpumpen registrierungspflichtig?
- Sind Lupenleuchten registrierungspflichtig?
- Sind Netzteile registrierungspflichtig?
- Ist ein Ladegerät registrierungspflichtig, dass dafür ausgelegt ist, im Modellflugbereich eingesetzte "Lipo-Akkus" sachgerecht zu laden?
- Sind Kapselgehörschutzgeräte registrierungspflichtig?
- Sind Reiskocher, Wickeltischheizstrahler und Schokofontänen registrierungspflichtig?
- Sind batteriebetriebene Luxusuhren registrierungspflichtig?
- Sind magnetbefestigte Blinkleuchten an Kraftfahrzeugen registrierungspflichtig?
- Sind Signalverstärkeranlagen registrierungspflichtig?
- Ist ein Sportschuh mit elektronischen Bauteilen registrierungspflichtig?
- Sind digitale Bilderrahmen registrierungspflichtig?
- Sind thermische Sichtgeräte und batteriebetriebene Lüfter für Atemschutzmasken registrierungspflichtig?
- Sind Kompressoren registrierungspflichtig?
- Sind aus Implantaten und externen Komponenten bestehende Hörsysteme registrierungspflichtig?
- Sind Servo-Motoren und Gyrosysteme für ferngesteuerte Elektrohubschrauber registrierungspflichtig?
Achtes Thema: Kennzeichnungspflicht und Registrierungsnummer nach ElektroG
- Was hat es mit der Kennzeichnungspflicht auf sich?
- Wie haben Hersteller ihre Elektrogeräte ordnungsgemäß zu kennzeichnen?
- Ist die fehlende Kennzeichnung eines Elektrogeräts wettbewerbswidrig (also abmahnbar)?
- Ist das Fehlen einer Kennzeichnung ordnungsgeldbewehrt?
- Wer ist verpflichtet die Registrierungsnummer im Geschäftsverkehr zu führen?
- Wieso muss die Registrierungsnummer im Geschäftsverkehr geführt werden?
- In welcher Form und auf welchen Dokumenten muss die Registrierungsnummer geführt werden?
- Was geschieht im Falle des pflichtwidrigen Nichtführens der Registrierungsnummer?
- Was ist Herstellern (bzw. Händlern) bez. der Pflicht zur Führung der Registrierungsnummern zu raten?
Neuntes Thema: ElektroG und Wettbewerb
- Ist ein Verstoß gegen die Registrierungspflicht bußgeldbewehrt?
- Wonach bemisst sich die Höhe eines Bußgeldes?
- Wer ist zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten?
- Ist ein Verstoß gegen die sich aus dem ElektroG ergebende Registrierungspflicht wettbewerbswidrig?
- Ist ein Verstoß gegen die Markenregistrierungspflicht wettbewerbswidrig?
- Welche Streitwerte werden in Verfahren wegen Registrierung einer oder mehrerer Marken/Gerätearten nach dem Elektrogesetz überlicherweise angesetzt?