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eBay Plus - Benötigen Verkäufer für eBays „Prime“ angepasste Rechtstexte?

30.09.2015, 08:34 Uhr | Lesezeit: 3 min
eBay Plus -  Benötigen Verkäufer für eBays „Prime“ angepasste Rechtstexte?

„Amazon Prime“ verkauft sich wie geschnitten Brot und bindet die Kunden stark an Amazon. Anscheinend versucht eBay nun auf diesen Zug aufzuspringen. Ab Herbst 2015 kommt das Kundenbindungsprogramm „eBay Plus“ – auch mit zahlreichen Anpassungen für die Verkäufer.

Worum geht es?

Derzeit werden viele eBay-Händler angeschrieben, ob sie am Kundenbindungsprogramm „eBay Plus“ teilnehmen möchten. Für ausgewählte Händler ist derzeit bereits eine Registrierung möglich. Sowohl Käufer als auch Händler müssen sich für "eBay Plus" anmelden, wobei Käufer eine Gebühr entrichten müssen.

Im Gegenzug erhalten Käufer spezielle Angebote, die Möglichkeit, im Rahmen des Programms gekaufte Artikel binnen eines Monats zurückzugeben und bekommen für die Rückgabe solcher Artikel seitens eBay.de kostenlos ein Rücksendeetikett zur Verfügung gestellt.

Teilnehmende Händler profitieren von einem Rabatt auf die Verkaufsprovision und besseren Platzierungen in den Suchergebnissen. Es können nur Händler teilnehmen, die in Deutschland sitzen und den Status „Top Bewertung“ erfüllen. Das Programm gilt nur für Festpreisartikel, die mit der Zahlungsart Paypal und kostenlosem Versand angeboten werden.

Details zu „eBay Plus“ sind hier abrufbar.

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Werden angepasste Rechtstexte benötigt?

In den letzten Wochen fragen unsere Mandanten häufig nach, ob die Rechtstexte bei eBay.de wegen des Programms „eBay Plus“ anzupassen sind. Diesbezüglich können wir unsere Mandanten beruhigen, da die Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei bereits „kompatibel“ für die Nutzung des Programms „eBay Plus“ sind. Änderungen sind deswegen nicht erforderlich.

Sollte sich ein Änderungsbedarf ergeben, würden wir unsere Update-Service Mandanten selbstverständlich rechtzeitig informieren und mit angepassten Rechtstexten versorgen.

Widerrufsfrist und eBay-Hinweis im Gleichlauf auf 1 Monat umstellen

Wir empfehlen aus Gründen der Vorsicht jedoch darauf zu achten, dass für jeden Artikel, der an diesem Programm teilnehmen soll, in den eBay-Hinweisen und im Rahmen der Widerrufsbelehrung selbst eine Widerrufsfrist von einem Monat genannt wird, um abweichende und damit irreführende Angaben zur Dauer der Widerrufsfrist zu verhindern.

1 Monat vs. 30 Tage?

Man kann nur hoffen, dass sich eBay noch festlegt, ob die „Rückgabefrist“ nun 1 Monat oder 30 Tage betragen soll. Ist sonst generell die Rede von 1 Monat, heißt es in einem PDF für Entwickler:

„Verkäufer, die an dem Programm teilnehmen möchten, gewährleisten taggleichen Versand mit einer schnellen Versandmethode für alle Bestellungen, die bis 14.00 Uhr eingehen (Lieferung in 1 bis max. 2 Werktagen) und bieten kostenlose Rücknahmen innerhalb von 30 Tagen ab Lieferdatum.“

Zwischen 30 Tagen und 1 Monat besteht ein kleiner, aber feiner Unterschied, der schon etlichen Händlern eine Abmahnung beschert hat.

Fazit:

Die Änderungen durch „eBay Plus“ sind eher kaufmännischer Natur und in rechtlicher Hinsicht überschaubar.

Egal ob Sie am Treueprogramm teilnehmen oder nicht, abmahnsichere Rechtstexte sind bei eBay unerlässlich.

Möchten auch Sie von den abmahnsicheren Rechtstexten der IT-Recht Kanzlei bereits ab 5,90€ (zzgl. MwSt.) monatlich profitieren? Nähere Information finden Sie hier

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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