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Oftmals wird der IT-Recht Kanzlei die Frage gestellt, unter welchen Voraussetzungen es erlaubt ist, von der eBay-Mich-Seite aus auf den eigenen Online-Shop zu verlinken.
Folgendes hat eBay hierzu geregelt:
Die "Mich"-Seite kann genutzt werden, um das Geschäft des Verkäufers näher zu beschreiben. Sie kann Web-Adressen (URLs) oder Links zur persönlichen Website oder zum Online-Shop des Verkäufers enthalten.
Links zu Seiten, die die gleichen Artikel, wie die vom Verkäufer bei eBay angebotenen Artikel, zum gleichen oder einem geringeren Preis anbieten (einschließlich dem Sofort-Kaufen-Preis) sind nicht gestattet. Es ist unzulässig, auf der "Mich"-Seite direkte Angebote zu unterbreiten und zu verlinken, die den Verkauf außerhalb von eBay zum Ziel haben. Außerdem ist die Aufnahme von Links zu Online-Handelsseiten Dritter, die Auktionen oder Festpreisangebote offerieren, unzulässig. Verboten sind ebenfalls Links zu Webseiten, auf denen Angebote unterbreitet werden, die bei eBay nicht zulässig sind.
Laut eBay kann ein Verstoß gegen diese Grundsätze eine oder mehrere der folgenden Konsequenzen nach sich ziehen:
eBay-Hinweis: Dies ist lediglich eine Zusammenfassung der eBay-Grundsätze für die Verwendung von Links. Lesen Sie bitte auch den Grundsatz für die Verwendung von Links auf den eBay-Artikelseiten.
Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
Rechtsanwalt
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1 Kommentar
Kommentar von MCS
zum Beitrag Frage des Tages - Verlinkungen von der eBay Mich-Seite
Tatsächlich verlinkt eine grosse Zahl von eBay-Anbietern entgegen den eBay AGB von der sog. "mich-Seite" oder oft auch direkt aus der Artikelseite heraus, was laut eBay AGB strikt untersagt ist, auf... » Weiterlesen
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