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Ist der folgende Hinweis eines eBay-Händlers abmahnbar?: "Die eBay-Gebühren übernehmen selbstverständlich wir."
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4 Kommentare
Kommentar von Rolf Pähler
zum Beitrag Frage des Tages: Übernahme der eBay-Gebühren = unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten?
Beim Lesen der Kommentare beschleicht mich das Gefühl, daß die Kommentatoren gerne ihre Beiträge lesen.
Kommentar von Unbekannt
zum Beitrag Frage des Tages: Übernahme der eBay-Gebühren = unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten?
zu vorherigem Beitrag: das wiederum ist Qatsch! Schon mal was gehört von Preiskonkurenz? Es gibt auch EBayer, die vielleicht nur 1-2 Euro am Artikel verdienen/übrig haben, da sie bei höheren... » Weiterlesen
Kommentar von I Robot
zum Beitrag Frage des Tages: Übernahme der eBay-Gebühren = unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten?
Das ist doch eh vollkommener Quatsch und sowieso die Lüge schlechthin, dass die ebay Gebühren vom Verkäufer getragen werden.... Vordergründig sicherlich, denn die monatliche ebay Rechnung mit... » Weiterlesen
Kommentar von Harald Bergmann
zum Beitrag Frage des Tages: Übernahme der eBay-Gebühren = unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten?
Ich glaube, dass es bei der Werbung "die Ebay-Gebühr übernehmen selbstverständlich wir" nur auf das Hintergrund-Wissen des Käufers ankommt. Denn das SELBSTVERSTÄNDLICH kann iSd der Ebay-AGB gemeint... » Weiterlesen
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