Frage des Tages: Übernahme der eBay-Gebühren = unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten?

von RA Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht), 08.01.2010, 15:13 Uhr
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Ist der folgende Hinweis eines eBay-Händlers abmahnbar?: "Die eBay-Gebühren übernehmen selbstverständlich wir."

  • Das Oberlandesgericht Hamm ist jedenfalls der Ansicht (vgl. Urteil vom 17.11.2009, Az. 4 U 148/09), dass insoweit keine Irreführung des durchschnittlich aufmerksamen und verständigen Verbrauchers vorliege. Zwar handele es sich um eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten. Die Selbstverständlichkeit der Gebührenübernahme werde aber auch zum Ausdruck gebracht, so dass die angesprochenen Interessenten nicht mehr meinen können, es gehe hier um eine besondere Vergünstigung durch den eBay-Händler, die Mitbewerber nicht bieten. Gerade auch die Stellung des Hinweises ohne Hervorhebung mitten unter anderen Hinweisen ändere nichts daran, dass die Verbraucher nicht getäuscht würden.
  • Dagegen hielt das OLG Hamburg (Beschluss vom 12.09.2007 - Az. 5 W 129/07) die Werbung „ebay ich, Versand der Käufer“ für einen nicht nur unerheblichen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. So handle es sich hier um eine irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten, da bereits aus den eBay-AGB verbindlich folge, dass der Verkäufer die eBay-Gebühren zu übernehmen habe. Eine irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten werde auch nicht dadurch gerechtfertigt, dass es Anbieter gibt, die Rechts- oder Vertragsbedingungen – hier die eBay-Bedingungen –, nicht beachten. Vielmehr werde der Verstoß noch verstärkt und könne nicht mehr als Bagatellverstoß i.S.d. § 3 UWG angesehen werden, wenn der Anbieter eine solche Werbung durch einen hervorgehobenen Hinweis (hier: animierte Grafik "Keine eBay-Gebühr") besonders herausstellt.
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Leser-Kommentare

4 Kommentare

Ohne Titel

14.01.2010, 00:39 Uhr

Kommentar von Rolf Pähler zum Beitrag Frage des Tages: Übernahme der eBay-Gebühren = unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten?

Beim Lesen der Kommentare beschleicht mich das Gefühl, daß die Kommentatoren gerne ihre Beiträge lesen.

Miniverdienst bei eBay

13.01.2010, 19:27 Uhr

Kommentar von Unbekannt zum Beitrag Frage des Tages: Übernahme der eBay-Gebühren = unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten?

zu vorherigem Beitrag: das wiederum ist Qatsch! Schon mal was gehört von Preiskonkurenz? Es gibt auch EBayer, die vielleicht nur 1-2 Euro am Artikel verdienen/übrig haben, da sie bei höheren... » Weiterlesen

Kaufmännisch betrachtet sieht die Lage schon anders aus

13.01.2010, 17:42 Uhr

Kommentar von I Robot zum Beitrag Frage des Tages: Übernahme der eBay-Gebühren = unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten?

Das ist doch eh vollkommener Quatsch und sowieso die Lüge schlechthin, dass die ebay Gebühren vom Verkäufer getragen werden.... Vordergründig sicherlich, denn die monatliche ebay Rechnung mit... » Weiterlesen

eBay-Gebühr

10.01.2010, 15:51 Uhr

Kommentar von Harald Bergmann zum Beitrag Frage des Tages: Übernahme der eBay-Gebühren = unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten?

Ich glaube, dass es bei der Werbung "die Ebay-Gebühr übernehmen selbstverständlich wir" nur auf das Hintergrund-Wissen des Käufers ankommt. Denn das SELBSTVERSTÄNDLICH kann iSd der Ebay-AGB gemeint... » Weiterlesen

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