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Neue Pflicht zur Angabe der EAN/GTIN bei eBay – Antworten auf die drängendsten Fragen (Update!)

08.02.2016, 13:29 Uhr | Lesezeit: 11 min
Neue Pflicht zur Angabe der EAN/GTIN bei eBay – Antworten auf die drängendsten Fragen (Update!)

Bei eBay hält eine weitere Professionalisierung Einzug, die gerade kleinere und mittelgroße Händler vor einige Fragen stellt. Grundsätzlich verpflichtend ist künftig die Angabe der Produktkennzeichnungen EAN/GTIN bei der Erstellung eines Angebots. Was es damit auf sich hat und welche Ausnahmen bestehen, erläutert die IT-Recht Kanzlei in umfangreichen FAQ.

Inhaltsverzeichnis

I. Bei eBay kommt die GTIN

Zum 29. Februar 2016 stellt eBay seine Auktions- und Verkaufsplattform um. Von da an müssen eBay-Shopbetreiber bei neuen Angeboten grundsätzlich Produktkennzeichnungen wie EAN/GTIN angeben. Ohne eine solche Angabe kann nur noch in seltenen Fällen ein Angebot erstellt werden. Bei Angabe bewusst oder unbewusst falscher Produktkennzeichnungen drohen Konsequenzen durch eBay, etwa in Form von Sperren oder Löschen von Angeboten.

In der nachfolgenden FAQ werden die mit der Umstellung bei eBay verbundenen Fragen umfassend beantwortet.

II. Die am häufigsten gestellten Fragen samt Antworten

Was überhaupt sind Produktkennzeichnungen?

Produktkennzeichnungen sind Angaben zu Artikeln von Verkäufern, die es ermöglichen, das jeweilige Produkt eindeutig zu identifizieren. Produktkennzeichnungen sind somit etwa die Marke eines Produkts, die sog. MPN (Manufacturer Part Number, also Herstellernummer) und die GTIN/EAN (Global Trade Item Number, als globale Transaktionsnummer, bzw. European Article Number, also europäische Artikelnummer).

Was genau sind EAN und GTIN? Wofür sind sie gut?

EAN steht für European Article Number (= europäische Artikelnummer) und GTIN für Global Trade Item Number (=globale Artikelnummer) und bezeichnet den einzigartigen Barcode auf jedem Produkt, das man kaufen kann. Die EAN gab es bis 2009, bis sie endgültig von der GTIN abgelöst worden ist, so dass heute nur noch letztere als standardisiertes globales Barcode-System existiert.

Jeder Barcode existiert dabei nur ein einziges Mal auf der Welt und bezeichnet jeweils nur ein Produkt weltweit, so dass durch Abfrage des Barcodes Hersteller und Produktinformationen weltweit abgerufen und Produkte besser gefunden werden können.

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Was ändert sich in Bezug auf EAN und GTIN bei eBay zum 29. Februar 2016?

Mit Wirkung zum 29. Februar 2016 macht eBay in weiteren Kategorien die Angabe von Produktkennzeichnungen verpflichtend, so dass neue Angebote, wiedereingestellte Angebote, überarbeitete Angebote und „Gültig bis auf Widerruf“-Angebote in diesen Kategorien von da an nur noch mit einer Produktkennzeichnung wie der Produktmarke, der MPN und der GTIN gemacht werden können.

Bereits seit dem 31. Januar 2016 müssen Produktkennzeichnungen bei Angeboten mit Varianten zwingend bei eBay angegeben werden.

Welche Vorteile hat die Einführung der GTIN-Pflicht bei eBay?

Suchmaschinen wie Google stellen ihre Treffer nach einem bestimmten Algorithmus zusammen. Über die GTIN sind die damit gekennzeichneten Produkte eindeutig identifizierbar, weshalb man sie über die GTIN mit festen Informationen verknüpfen kann.

Sobald Händler auf eBay die einzelnen Artikel aus ihrem Sortiment mit GTIN versehen haben, werden diese von Internet-Suchmaschinen besser gefunden und damit höher gerankt. Dadurch ergibt sich für eBay und für die von Händlern auf eBay dargestellten Produkte eine deutlich höhere Reichweite. EBay selbst verspricht sich daher von der weitläufigen Einführung der GTIN bei eBay eine bessere Bewerbung der dort angebotenen Artikel im Internet sowie eine leichtere Einbeziehung von Artikelangeboten in Marketing-Aktionen und E-Mail-Kampagnen von eBay.

Woher erhalten Händler (neue) GTIN für die von ihnen verkauften Produkte?

Damit die Umstellung auf GTIN klappt, muss grundsätzlich jedes bei eBay verkaufte Produkt über eine GTIN verfügen. Die meisten in Deutschland verkauften oder nach Deutschland importierten Produkte verfügen bereits über eine GTIN., weil der jeweilige Hersteller das Produkt entsprechend mit einem solchen Barcode versehen hat. In diesem Fall kann und muss der eBay-Händler die bestehende GTIN verwenden – gewollt ist ja gerade, dass es für jedes Produkt eine, aber eben auch nur eine einzige GTIN gibt.

Hat ein Hersteller sein Produkt noch nicht mit einer GTIN versehen oder verkauft ein Händler bei eBay selbst hergestellte Produkte („handmade“), ist er also zugleich selbst der Hersteller, so muss er sich ggf. selbst um eine GTIN kümmern. In Deutschland ist die GS 1 Germany GmbH in Köln für die Vergabe von neuen GTIN und die damit einhergehende Lizenzierung zuständig. Gegen Zahlung von teils einmaligen und teils dauerhaften Gebühren können Hersteller und Händler von dem Unternehmen neue GTIN beziehen.

Bei (etwa selbst hergestellten) Unikaten und Artikeln, die keine Markenartikel sind, besteht eBay im Übrigen nicht auf die Angabe einer GTIN, wenn es diese noch nicht gibt. In dem entsprechenden Formularfeld dürfen Händler bei der Erstellung eines Verkaufsangebots „nicht zutreffend“ auswählen.

Im Internet werden teils, auch bei eBay und anderen Webshops, neue GTIN von anderen Anbietern als der GS 1 Germany GmbH deutlich günstiger als von dieser angeboten. Gibt es dabei einen Haken?

Ja. Offiziell zuständig für die Vergabe von GTIN ist in Deutschland nur die GS 1 Germany GmbH in Köln. GTIN, die von Drittanbietern verkauft werden, sind daher entweder keine offiziellen GTIN – also möglicherweise reine Fakes - oder es sind welche, die der jeweilige GTIN-Verkäufer von der GS 1 Germany GmbH bezogen und entgegen deren Lizenzbestimmungen an Dritte weiterverkauft. Es handelt sich demnach nicht um makellose GTIN, so dass sich Händler nicht darauf verlassen können, dass die Nummern tatsächlich gültig sind und ihren Zweck erfüllen kann. Händler, die GTIN von Drittanbietern beziehen, riskieren daher, u.a. von der GS 1 Germany GmbH abgemahnt zu werden, was teils schon passiert ist.

Muss bei eBay künftig auch beim Verkauf gebrauchter Artikel eine GTIN angegeben werden?

Nein. Laut eBay ist die Angabe einer GTIN nur bei neuen oder bei „von Herstellern generalüberholten“ Produkten verpflichtend. Beim Verkauf von gebrauchten Artikeln ist hingegen gegenwärtig keine GTIN-Angabe erforderlich. Händler, die bei eBay Second Hand-Ware verkaufen, müssen sich demnach nicht auf das neue Verkaufssystem einstellen.

Woher bekommen Händler eine neue EAN / GTIN, vor allem wenn sie Artikel selbst herstellen („handmade“) oder maßgefertigte Waren (etwa) aus dem Ausland beziehen?

Gibt es für ein Produkt noch keine GTIN, so muss grundsätzlich eine solche von der offiziellen Vergabestelle bezogen werden. In Deutschland ist hierfür die GS 1 Germany GmbH in Köln zuständig, die gegen teils einmalige und teils dauerhafte (und von der Höhe des Geschäftsumsatzes abhängige) Gebühren GTIN vergeben. Gibt es für ein Produkt allerdings bereits eine GTIN, so ist es nicht zulässig, hierfür eine weitere GTIN zu beantragen und zu verwenden. Für jedes Produkt auf der Welt soll es zwar eine GTIN geben, aber eben auch nur eine und nicht mehrere.

Handelt es sich bei den bei eBay zu verkaufenden Artikeln hingegen um selbst gemachte Unikate („handmade“), die keine Markenartikel sind, so erlaubt eBay die Angabe „nicht zutreffend“ in dem entsprechenden Feld – somit muss in diesen Fällen keine neue, eigene GTIN vergeben werden.

Müssen Händler Abmahnungen fürchten, wenn sie künftig keine GTIN bei eBay angeben?

Aus technischen Gründen wird es in Zukunft nicht möglich sein, in den von der Pflicht zur Angabe der GTIN betroffenen Warenkategorien bei eBay neue Angebote einzustellen, ohne dabei eine Produktkennzeichnung (wie GTIN) anzugeben. Wer als Händler bei der Angebotserstellung erfundene oder sonst falsche GTIN angibt, kann dadurch ggf. einen Wettbewerbsverstoß begehen, den Mitbewerber oder Verbände abmahnen könnten.

Ist bei Waren, die in Handarbeit gefertigt werden, wie etwa Gardinen, Kunstblumengestecke, sonstige Deko-Artikel, Holzspielzeug oder Babyaccessoires etc. die Angabe einer GTIN bei eBay erforderlich und woher können Händler eine solche bekommen?

Ja, grundsätzlich schon. Auch beim Verkauf von in Handarbeit und in sonstiger Weise selbstgemachten Produkten fordert eBay künftig grundsätzlich die Angabe von Produktkennzeichnungen bei der Angebotserstellung. Wer somit Artikel in Eigenproduktion herstellt, muss für diese ggf. bei der hierfür in Deutschland zuständigen GS 1 Germany GmbH ggf. eine GTIN beantragen, falls es für dieses Produkt noch keine GTIN geben sollte.

Anders sieht es hingegen bei Produkten aus, die keine Markenware sind – etwa wenn es sich bei den in Eigenproduktion hergestellten Artikeln um Unikate handelt, die nicht unter einer Marke oder einem Label verkauft werden. In diesem Fall erlaubt eBay weiterhin, auf die Angabe einer GTIN bei der Erstellung eines Verkaufsangebots zu verzichten – man kann dann in dem entsprechenden Formularfeld der Eingabemaske „nicht zutreffend“ angeben und kommt damit um die Angabe einer GTIN herum. Allerdings weist eBay ausdrücklich darauf hin, dass es sich dabei dann tatsächlich nicht um ein Markenprodukt mit vorhandener GTIN handeln darf. Das eBay-System würde falsche Angaben aufspüren und entsprechende Verkaufsangebote sperren oder löschen.

Was muss bei eBay im Feld Marke eingetragen werden, wenn es um selbst gemacht Handarbeit geht?

Verkauft ein Händler selbst hergestellte Eigenprodukte, die keine Markenprodukte sind (weil der Händler/Hersteller dafür etwa keine Marke hat eintragen lassen), so genügt es laut eBay, wenn der Händler bei der Erstellung des Angebots in das entsprechende Feld „nicht zutreffend“ einträgt. Handelt es sich bei dem – ggf. in Serie hergestellten – Eigenprodukten jedoch um Markenprodukte, so muss hierfür eine GTIN bei der GS 1 Germany GmbH in Köln bezogen und schließlich bei der Angebotserstellung bei eBay angegeben werden.

Ist es rechtlich in Ordnung, eigene GTIN zu vergeben, wenn Markenprodukte als Bundle oder im Set verkauft werden?

Hier muss man differenzieren. Sollte es für das (ggf. vom Händler selbst zusammengestellte) Bundle oder Set bereits eine GTIN geben, so kann hierfür keine neue vergeben werden – pro Produkt/Ware/Dienstleistung soll es weltweit nur eine einzige GTIN geben. Ist das Bundle/Set noch nicht mit einer GTIN versehen worden, so kann in Deutschland über die GS 1 Germany GmbH aus Köln eine GTIN beantragt und an das jeweilige Bundle/Set vergeben werden.

Eine andere Frage ist, ob das eBay-System eigene GTIN für solche Bundles/Sets fordert, ob man diese also über eBay künftig nur noch dann verkaufen kann, wenn sie mit einer (eigenen) GTIN versehen sind. Das ist wohl nicht der Fall. EBay selbst spricht selbst davon, dass ein Händler bei der Angebotserstellung die Formularoption „Nicht zutreffend“ auswählen kann, wenn der jeweilige Artikel (also in dem Fall das Bundle/Set) keine eindeutige Produktkennzeichnung aufweist oder es sich nicht um Markenware handelt. Solange es keine anderweitigen Erfahrungswerte gibt, spricht nichts dagegen, Bundles/Sets ohne Angabe einer GTIN zu verkaufen.

Dürfen Händler passgenau zugeschnittenen Waren eine eigene GTIN vergeben?

Es erscheint wenig sinnvoll, für jeden individuell vom Kunden bestellten Zuschnitt eine eigene GTIN vergeben zu wollen, selbst wenn dies möglich wäre. Verfügt die Grundeinheit – beispielsweise die Textil- oder Teppichrolle – bereits über eine GTIN, so spricht nichts dagegen, diese bei Angebotserstellung im eBay-System anzugeben. Sollte die Grundeinheit noch keine GTIN haben, ist zweifelhaft, ob die Vergabe einer solchen zum Verkauf bei eBay nach jetzigem Stand überhaupt erforderlich ist.

Wie sollen Händler mit der Angabe von GTIN bei eBay umgehen, wenn sie baugleiche Elemente verkaufen, die jedoch von völlig verschiedenen Herstellern sein können und bei denen es mangels eines großen Qualitätsunterschieds nicht auf einen bestimmten Hersteller ankommt?

Dieser Fall ist offensichtlich von eBay bislang nicht bedacht worden. Wird letztlich eine bestimmte Form oder ein bestimmter Zuschnitt einer Produktart oder Produktkategorie verkauft, ohne dass der jeweilige konkrete Hersteller als solcher dabei relevant wäre oder (als Markenhersteller) in Erscheinung tritt, so muss bei der Angebotserstellung bei eBay wohl keine GTIN angegeben werden, sondern es genügt, wenn der Händler in das entsprechende Feld „Nicht zutreffend“ angibt. EBay selbst spricht davon, dass eine Produktkennzeichnung wie GTIN dann nicht angegeben werden muss, wenn der Artikel keine eindeutige Kennzeichnung ausweist oder es sich nicht um Markenware handelt. Genau dieser Fall dürfte vorliegen.

Müssen eBay-Händler künftig auch eine GTIN für solche Produkte bei Angebotserstellung abgeben, die lediglich auf Anforderung des Kunden im Einzelfall und dann in eigener Manufaktur gefertigt werden?

Sollte es sich bei den in Handarbeit gefertigten Waren trotz der individuellen Anfertigung letztlich um Massenware handeln, weil sich die einzelnen Waren in ihrer Qualität praktisch nicht unterscheiden, also zum Verwechseln ähnlich sind, und sie unter einer bestimmten Marke bzw. einem bestimmten Markenzeichen vertrieben werden, so legen die Aussagen von eBay nahe, dass eine (jedenfalls vorhandene) GTIN bei der Angebotserstellung angegeben werden muss.

Sind die auf Anforderung angefertigten Artikel allerdings jeweils unterschiedlich, so dass man nicht von einem einheitlichen Produkt sprechen kann, oder werden diese Artikel nicht unter einer bestimmten Marke bzw. einem bestimmten Markenzeichen vertrieben, ist laut eBay keine Angabe einer GTIN erforderlich. In diesem Fall genügt es, wenn der Händler in das entsprechende Formularfeld die Option „Nicht zutreffend“ bei der Angebotserstellung auswählt.

Ist die Angabe einer GTIN bei eBay künftig auch bei Versandhausware wie Bekleidung, Schuhen, Wohntextilien und Accessoires Pflicht, wenn diese bislang noch keine GTIN haben?

Grundsätzlich ist die Angabe einer GTIN bei den aufgezählten Warenkategorien künftig bei Verkäufen über eBay-Pflicht, wenn es eine solche eindeutige Produktkennzeichnung bereits gibt oder es sich um einen Markenartikel handelt (wobei die meisten Markenartikel bereits über eine GTIN verfügen, diese vielen Händlern nur nicht immer bekannt ist – diese gilt es also herauszufinden). Mit anderen Worten ist die Angabe einer Produktkennzeichnung wie einer GTIN keine Pflicht, wenn es eine solche nicht gibt oder es sich um „No-Name“-Produkte und damit nicht um Markenprodukte aus den genannten Kategorien handelt.

Welche Kategorien bei eBay sind von der GTIN-Pflicht betroffen?

  • Auto & Motorrad: Teile
  • Baby
  • Beauty & Gesundheit
  • Bücher
  • Business & Industrie
  • Computer, Tablets & Netzwerk
  • Filme & DVDs
  • Foto & Camcorder
  • Handys & Kommunikation
  • Haushaltsgeräte
  • Haustierbedarf
  • Heimwerker (Werkzeug)
  • Kleidung & Accessoires
  • Musik
  • Musikinstrumente
  • PC- & Videospiele
  • Spielzeug & Spiele
  • Sport
  • TV, Video & Audio

Bei Problemen, Rückfragen und weiteren Fragen zu diesem Thema hilft Ihnen das Team der IT-Recht Kanzlei selbstverständlich gerne auch persönlich und im Einzelfall weiter.

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10 Kommentare

R
Robert 23.07.2021, 21:19 Uhr
alte, ungenutzte Neuware, ohne EAN, kann man nun nicht anbieten??
Ich handle mit NOS-Ware (New Old Stock), sprich Sammlerware im Bereich Fahrräder. Teilweise verpackte, unbenutzte und nie verbaute Ware. Oft gibts dafür aber auch keine Verpackung, EAN schon garnicht, dennoch handelt es sich um Neuware. Habe ein Unternehmen, was darauf aufgebaut ist und kann nun bei Ebay nicht mehr verkaufen, müsste alles als gebraucht angeben, obwohl es eben "nicht" gebraucht ist. Wie handhabe ich dass nun?

Grüße

Robert
T
Tunc 27.05.2020, 13:57 Uhr
Sind die EAN Codes auch auf dem Artikel notwendig?
Was ist mit der Bezeichnung auf der Artikelverpackung?
Ist das auch notwendig?
G
Geheim 04.02.2017, 12:22 Uhr
EAN
Also Liebe Leute EAN finde ich lustig da man auch interne nummern nehmen kann um Artikel zu verkaufen die dann nicht einem eindeutigen Produkt zu geordnet sind.


Fazit ist hier wird der Kunde wieder verdumm beutelt zum einem kann man auch eigen EAN nehmen und dann wird meist auch noch das Herstellungsland wohl weislich nicht angegeben.
Derzeit überschwemmt Atixo den Markt mit Ware aus China und Thailand.
Also viel Geld für nichts dann werden auch falsche Marken Namen abgeben um dem Kunden ein vermeintliches Marken Produkt zu Verkaufen.
Auf dem Etikett steht dann Distributor (Verteiler ) wie schön man verladen wird und keiner macht etwas dagegen schon lustig.
B
Bernhard Forner 29.09.2016, 10:56 Uhr
EAN
wenn jemand viele neue Jack Wolfskin Schuhe ohne Karton, als privater Verkäufer, ohne EAN anbietet,
sind das dann Fälschungen?Wenn ja,darf E-Bay sie dann einstellen?
U
Ulli 01.03.2016, 12:36 Uhr
Textilveredelung
Genau diese Fragen interssieren mich auch:

Welche EAN/GTIN bei bedruckten Artikeln.
Beitrag von Frank
08.02.2016, 10:36 Uhr

Oracal Folie als Motiv geschnitten und getapet
Beitrag von Schubert
02.02.2016, 11:36 Uhr

In meinen Augen sind das Unikate, mir würde aber eine Antwort aus fachlich kompetenter Hand interessieren
T
Thomas 20.02.2016, 03:36 Uhr
Hr.
Das klingt ja wirklich nach einer Gängelung gewerblicher Verkäufer - auch wenn ich den Ansatz verstehen kann.
Eine Frage habe ich aber neben diesem Kommentar auch: Wenn Markenschuhe verkauft werden und diese mit keiner - oder mit mehreren unterschiedlichen - EAN/GTIN versehen sind, ist es meine Pflicht den Hersteller zu kontaktieren und die richtige Nummer herauszufinden, oder verzichte ich komplett auf die Angabe einer Nummer? Ich stelle mir gerade vor, wie sich ein Designer mit diesem Sch** beschäftigen muss, wenn 1.000-de eBay-Verkäufer nach den richtigen Nummern für deren Schuhe fragen...
Eines ist für mich aber klar: wird man einmal abgemahnt, weil die Nummer nicht stimmt, dann kann man den Laden wohl zu machen, da die Fehlerquote mit falschen EAN/GTIN bei der Vielzahl an Zahlen gigantisch ist...ich hoffe das ist nicht der Zweck der Übung- sonst schafft sich eBay in diesem Kontext ab (zumindest in der bestehenden Form...)

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