Hinweis: Interessante weiterführende Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "Handlungsanleitung: Der Verkauf von E-Zigaretten und Liquids (Update)" veröffentlicht.
Aus Sicht des Bundesrates ist die Einbeziehung von nikotinfreien E-Zigaretten in die Regelungen zu E-Zigaretten bei der Umsetzung der EU-Tabakprodukt-Richtlinie 2014/40/EU in deutsches Recht dringend notwendig. In einer Unterrichtung (18/7452) der Bundesregierung zur Stellungnahme der Länderkammer zum Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse (18/7218) führt der Bundesrat aus, dass nikotinfreie E-Zigaretten nach wissenschaftlicher Bewertung des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) sowie nach Auffassung des Deutschen Krebsforschungsinstitutes gesundheitsschädliche Wirkungen hätten.
Durch das Aerosol würden gefährliche Substanzen aufgenommen, die als krebsauslösend gelten oder die zell- oder gewebeschädigende Eigenschaften haben. In ihrer Gegenäußerung stimmt die Bundesregierung der Einbeziehung von nikotinfreien E-Zigaretten in den Gesetzentwurf zu. Dieser sieht darüber hinaus vor, dass in Zukunft zwei Drittel der Vorder- und Rückseite von Zigaretten-und Drehtabakpackungen für Warnbilder und zusätzliche Hinweise bedruckt werden sollen. Neben den neuen Text-Bild-Warnhinweisen soll auch das Überdecken des Tabakgeschmacks durch Aromen unterbunden werden. Um Fälschungen vorzubeugen, sollen Verpackungen künftig ein individuelles Erkennungs- sowie ein fälschungssicheres Sicherheitsmerkmal tragen.
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© V. Yakobchuk - Fotolia.com
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