Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
Diätetische Lebensmittel haben eine spezielle Zusammensetzung, damit sie den besonderen Ernährungserfordernissen zum Beispiel von Kranken, Schwangeren, Kleinkindern oder Säuglingen gerecht werden. Nach aktuellem wissenschaftlichem Kenntnisstand benötigen jedoch Personen mit Diabetes mellitus keine speziellen diätetischen Lebensmittel mehr, da für sie inzwischen die gleichen Empfehlungen für eine gesunde Ernährung gelten wie für die Allgemeinbevölkerung.
Daher wurde von wissenschaftlichen Fachgesellschaften und dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfohlen, die Diätverordnung zu ändern und sie dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand anzupassen. Das BMELV ist dieser Empfehlung gefolgt: die spezifischen Anforderungen an diätetische Lebensmittel für Diabetiker wurden aufgehoben.
Die Verordnung über diätetische Lebensmittel (Diätverordnung) enthielt spezifische Anforderungen an diätetische Lebensmittel für Diabetiker. Paragraf 12 der Diätverordnung legte beispielsweise Vorgaben für die Verwendung bestimmter Zuckeraustauschstoffe und Süßungsmittel in Diabetiker-Lebensmitteln, ihren Gehalt an Fett oder Alkohol, den Brennwert von Brot für Diabetiker, den Kohlenhydratanteil in Diabetiker-Bier sowie die Zusammensetzung von Mahlzeiten für Diabetiker fest.
Mit der 16. Änderungsverordnung der Diätverordnung werden diese Regelungen aufgehoben und die Diätverordnung dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand angepasst. Die Verordnung zur Änderung der Diätverordnung trat am 9. Oktober 2010 in Kraft. Sie sieht Übergangsfristen vor, um den betroffenen Unternehmen die notwendigen Umstellungen im Bereich der Kennzeichnung und Zusammensetzung der Produkte zu ermöglichen.
Weiter Informationen: s. hier
Quelle: PM des BMELV
» Weitere aktuelle Artikel zum Thema "Verkauf von Lebensmittel
Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
Rechtsanwalt
Tel.: 089 / 130 14 33 - 0
Fax: 089 / 130 14 33 - 60
Sie vertreiben gewerblich Waren und/oder Dienstleistungen über das Internet und möchten dauerhaft auf Nummer sicher gehen? Sie möchten bei rechtlichen Fragen auf einen kompetenten Gesprächspartner zurückgreifen können, ohne dass hierfür immer wieder hohe Beratungshonorare anfallen? Dann sind die Schutzpakete der IT-Recht Kanzlei genau das Richtige für Sie. Kümmern Sie sich um Ihr Geschäft – wir kümmern uns um Ihre rechtlichen Belange.
Und mal ehrlich, welcher Unternehmer kann sonst schon von sich behaupten, für ein überschaubares monatliches Honorar (ab 39,- Euro/Monat) auf eine eigene externe Rechtsabteilung zurückgreifen zu können?
IT-Recht Kanzlei
Alter Messeplatz 2
80339 München
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de