Vorschriften für Diabetiker-Lebensmittel: aufgehoben

veröffentlicht von RA Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht), 27.10.2010, 09:27 Uhr
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Diätetische Lebensmittel haben eine spezielle Zusammensetzung, damit sie den besonderen Ernährungserfordernissen zum Beispiel von Kranken, Schwangeren, Kleinkindern oder Säuglingen gerecht werden. Nach aktuellem wissenschaftlichem Kenntnisstand benötigen jedoch Personen mit Diabetes mellitus keine speziellen diätetischen Lebensmittel mehr, da für sie inzwischen die gleichen Empfehlungen für eine gesunde Ernährung gelten wie für die Allgemeinbevölkerung.

Daher wurde von wissenschaftlichen Fachgesellschaften und dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfohlen, die Diätverordnung zu ändern und sie dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand anzupassen. Das BMELV ist dieser Empfehlung gefolgt: die spezifischen Anforderungen an diätetische Lebensmittel für Diabetiker wurden aufgehoben.

Die Verordnung über diätetische Lebensmittel (Diätverordnung) enthielt spezifische Anforderungen an diätetische Lebensmittel für Diabetiker. Paragraf 12 der Diätverordnung legte beispielsweise Vorgaben für die Verwendung bestimmter Zuckeraustauschstoffe und Süßungsmittel in Diabetiker-Lebensmitteln, ihren Gehalt an Fett oder Alkohol, den Brennwert von Brot für Diabetiker, den Kohlenhydratanteil in Diabetiker-Bier sowie die Zusammensetzung von Mahlzeiten für Diabetiker fest.

Mit der 16. Änderungsverordnung der Diätverordnung werden diese Regelungen aufgehoben und die Diätverordnung dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand angepasst. Die Verordnung zur Änderung der Diätverordnung trat am 9. Oktober 2010 in Kraft. Sie sieht Übergangsfristen vor, um den betroffenen Unternehmen die notwendigen Umstellungen im Bereich der Kennzeichnung und Zusammensetzung der Produkte zu ermöglichen.

Weiter Informationen: s. hier

Quelle: PM des BMELV

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