Facebook Custom Audiences: Achtung! Wenn es zur Abmahnfalle wird
Das VG Bayreuth entschied, dass Unternehmen für die Nutzung von „Facebook Custom Audience“ eine vorherige, informierte Einwilligung ihrer Kunden einholen müssen. Ohne diese Einwilligung stellt die Übermittlung von Kundendaten an Facebook einen Verstoß gegen den Datenschutz dar.
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