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Der Verkauf von Computerspielen und Konsolenspielen im Internet birgt große Risiken für den Händler. Beim Verkauf von Spielen sind die Vorschriften zum Jugendschutz besonders zu beachten. Die jugendschutzrechtlichen Vorschriften halten für den Händler zwingende Vorgaben bereit. Bei Verstößen drohen Bußgelder und Abmahnungen. Wie müssen Spiele gekennzeichnet sein? An wen darf ich die Spiele verkaufen? Bin ich überhaupt ein Versandhandel im Sinne des Jugendschutzgesetzes? Die IT-Recht Kanzlei hat hierzu einen umfangreichen Beitrag veröffentlicht, der Ihnen die Antworten im Zusammenhang mit dem Verkauf von Computer- und Konsolenspielen im Internet gibt.
Folgende Themen werden behandelt:
I. Einleitung und Bedeutung
II. Einstufung und Indizierung
III. Besonderheit des Versandhandels
IV. Fazit
I. Ablauf der Übergangsfrist am 31.03.2010: Grundsätzlich Nachstickern von Spielen und Filmen mit neuen USK- und FSK-Kennzeichnungen
II. Ausnahmen von der Nachstickerungspflicht für USK- und FSK- gekennzeichnete Trägermedien aufgrund des Informationsschreibens des Ministeriums für Bildung, Frauen und Jugend Rheinland-Pfalz?
I. Der Fall: Was war passiert?
II. Die Entscheidung (OLG Hamburg, Urteil vom 02.04.2008, Az.: 5 U 81/07)
Fazit
Den Beitrag finden Sie hier.
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Jan Lennart Müller
Rechtsanwalt
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Sie vertreiben gewerblich Waren und/oder Dienstleistungen über das Internet und möchten dauerhaft auf Nummer sicher gehen? Sie möchten bei rechtlichen Fragen auf einen kompetenten Gesprächspartner zurückgreifen können, ohne dass hierfür immer wieder hohe Beratungshonorare anfallen? Dann sind die Schutzpakete der IT-Recht Kanzlei genau das Richtige für Sie. Kümmern Sie sich um Ihr Geschäft – wir kümmern uns um Ihre rechtlichen Belange.
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