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Der größte französische Onlinehändler Cdiscount hat 2011 für Frankreich eine Handelsplattform „C le Marché“ auch für deutsche Onlinehändler eröffnet

02.12.2014, 20:32 Uhr | Lesezeit: 3 min
Der größte französische Onlinehändler Cdiscount hat 2011 für Frankreich eine Handelsplattform „C le Marché“  auch für deutsche Onlinehändler eröffnet

Auch für deutsche Onlinehändler, die Waren oder Dienstleistungen verstärkt in Frankreich vertreiben wollen, ist es eine Herausforderung, sich auf dem französischem E-Commerce Markt durchzusetzen. Französische Kunden bevorzugen die ihnen vertrauten, französischen Onlineshops für Einkäufe. Es fehlen dem deutschen Onlinehändler in der Regel die Mittel und der finanzielle Atem, einen eigenen Onlineshop für Frankreich aufzubauen. So bleibt der Ausweg, die bekannten globalen Plattformen zu nutzen. Global agierende Plattformen wie Amazon oder eBay sind als Handelsplattformen für den französischen E-Commerce Markt aber keineswegs alternativlos.

Es gibt für professionelle deutsche Onlinehändler andere Optionen wie zum Beispiel die Handelsplattform „C le Marché “ des französischen Onlinehändlers Cdiscount, die die ganze Bandbreite des Einzelhandels abdecken und auch den Zugang zu anderen ausgewählten Ländern wie Kolumbien, Brasilien, Cote d’Ivoire, Senegal, Thailand, Vietnam ermöglichen. Dieser Zugang mag für deutsche Onlinehändler sehr attraktiv sein.

Hinweis: Die IT-Recht Kanzlei stellt ihren Mandanten speziell für die Plattform „C le Marché“ angepasste AGB zur Verfügung.

Cdiscount, Teil der französischen Casino Gruppe eine der größten Handelsketten weltweit, ist in Frankreich mit einem Umsatz von 1,6 Milliarden Euro (Zahlen von 2012) als Onlinehändler der Markführer vor Amazon.fr und eBay.fr. Cdiscount hat 2011 die Handelsplattform C le Marché gegründet, die professionellen Onlinehändlern als Dritthändler offensteht. Diese Handelsplattform hat sehr schnell an Popularität gewonnen und hat heute etwa 5000 Onlinehändler gewonnen, die etwa 10 Mio. Produkte über diese Handelsplattform anbieten. Die Handelsplattform C le Marché steht auch professionellen deutschen Onlinehändlern offen.

Der Onlinehändler, der sich der Handelsplattform C le Marché bedient, wird bei Cdiscount mit einem Logo ausgezeichnet, das ihn bei Produktangeboten von Cdiscount als „C le Marché-Händler“ auszeichnet. Ihm kommt so der enorme Bekanntheitsgrad des größten französischen Onlinehändlers zugute. Cdiscount bietet den auf seiner Plattform C le Marché registrierten Mitgliedern zwei Optionen für den Versand der Ware an. Die Ware kann an den Kunden ausgeliefert werden (hier hat C le Marché bestimmte Lieferkonditionen entwickelt) oder sie kann von dem Kunden in einer der vielen Filialen der Casino Gruppe abgeholt werden.

Die Regeln für die Nutzung der Handelsplattform „C le Marché“ ähneln den Regeln anderer Handelsplattformen in Frankreich. Die Bestellschritte und die Bezahlung werden zwischen Käufer und C le Marché abgewickelt. C le Marché überlässt dem Verkäufer die E-Mail Adresse der Käufers erst nach dessen verbindlicher Bestellung. Der Kaufpreis wird auf ein Anderkonto eingezahlt und dann nach Verstreichen der 14-tägigen Widerrufsfrist abzüglich einer Kommission an den Onlinehändler ausbezahlt. Gewährleistungsansprüche des Käufers werden nach den gesetzlichen Bestimmungen gegenüber dem Verkäufer geltend gemacht.

C le Marché behält sich allerdings das Recht vor, als eine Art Schiedsrechter zu intervenieren, wenn ein Streit um Sachmängel zwischen Verkäufer und Käufer nicht innerhalb von 8 Werktagen gelöst ist. Das Widerrufsverfahren wird zwischen Verkäufer und Käufer abgewickelt.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

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