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Nach Ansicht der Bundesregierung hat sich die zivilrechtliche Verfolgung von Wettbewerbsverstößen in Form der Abmahnung in Deutschland als effektives Mittel zur Durchsetzung von Rechten grundsätzlich bewährt. Das schreibt sie in einer Antwort (17/1585) auf eine Kleine Anfrage (17/1447) der SPD-Fraktion, in der diese einen ”Abmahnmissbrauch“ beim Online-Handel bemängelt hatte. Den Abgeordneten zufolge dienten Abmahnungen in diesem Bereich vor allem dazu, ”Geld zu verdienen und Wettbewerb zu verhindern“. Daher sei eine Mehrheit der Händler der Meinung, dass der Rechtsrahmen geändert werden müsse.
Die Bundesregierung erwidert darauf, dass sie ein Sonderrecht für den Bereich des Online-Handels für nicht sachgerecht hält. In vielen Fällen betreibe ein Online-Händler auch ein Ladengeschäft, so dass er die Einhaltung unterschiedlicher Regeln beachten müsste, schreibt sie. Sie räumt aber ein, dass es durch Wettbewerbsverstöße zu einer Verzerrung des Wettbewerbs kommen kann.
Derzeit werde ”sorgfältig und intensiv geprüft“, ob und gegebenenfalls welche gesetzgeberischen Maßnahmen ergriffen werden sollen. Konkrete Gesetzgebungsvorschläge oder Planungen gebe es aber noch nicht. Einen Bedarf, diese Frage auf EU-Ebene zu regeln, sieht die Bundesregierung nicht. Dies begründet sie damit, dass die zivilrechtliche Verfolgung von Wettbewerbsverstößen durch Abmahnungen in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union außer in Österreich nicht vorgesehen ist.
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Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
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4 Kommentare
Kommentar von Klaus aus Celle
zum Beitrag Bundesregierung: Sonderrecht für den Online-Handel nicht "sachgerecht"
Diese Meinung können nur Politiker äußern, die sich von Volkes Meinung meilenweit entfernt haben. Und warum? Diesen sog. "Volksvertretern" sind viele Dinge, die täglich das Volk finanziell bis zur... » Weiterlesen
Kommentar von ehemaliger Onlinehändler
zum Beitrag Bundesregierung: Sonderrecht für den Online-Handel nicht "sachgerecht"
da hat die Lobby der Rechtsanwälte ja wieder ganze arbeit geleistet. Sie hat ja vor einiger Zeit ja schon Gesetze hierzu verhindert. Es gibt leider Politiker, die sich für Ihre Kollegen statt für... » Weiterlesen
Kommentar von Andreas M.
zum Beitrag Bundesregierung: Sonderrecht für den Online-Handel nicht "sachgerecht"
Eine derart realitätsferne Aussage habe ich selten gelesen. Rechtsmissbräuchliche Massenabmahnungen aus purem Gewinnstreben (Und genau diese stehen doch wohl im Fokus der Kleinen Anfrage!) gibt es... » Weiterlesen
Kommentar von Adrian C.
zum Beitrag Bundesregierung: Sonderrecht für den Online-Handel nicht "sachgerecht"
Ja, aber nur, weil in vielen Fällen ein zusätzliches Ladengeschäft betrieben wird, heißt das doch noch nicht, dass gar kein Regelungsbedarf besteht!!! Dass ist doch Quatsch! Selbstverständlich gibt... » Weiterlesen
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