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Seit der Novellierung des deutschen Vergaberechts am 01.11.2006 können öffentliche Auftraggeber die Kommunikationsmittel zur Vergabe öffentlicher Aufträge frei wählen. In der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen wird künftig angegeben, inwieweit mit den Unternehmen per Post, Fax, direkt oder elektronisch kommuniziert wird.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat in Zusammenarbeit mit dem Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern sowie BDI , DIHK und ZDH einen Plan erstellt, der die branchenweise Umstellung auf ausschließlich elektronische Angebote bis 2010 regelt.
Mit der Einführung des Stufenplans werden die Ziele der EU-Kommission umgesetzt, die in der i2010-Initiative ihre Mitgliedsstaaten auffordert, "ihre gesamte Auftragsvergabe zu 100 % elektronisch abzuwickeln und dafür zu sorgen, dass bis 2010 mindestens 50 % der öffentlichen Aufträge oberhalb des EG-Grenzwerts tatsächlich elektronisch vergeben werden."
Das Beschaffungsamt des BMI wird im ersten Schritt die IT und TK- Industrie auffordern, ihre Angebote über das Internet abzugeben. Unter www.evergabe-online.de ist das erste Verfahren eingestellt - die Angebote für Funkmeldeempfänger können nur über die Vergabeplattform abgegeben werden. Ab Oktober folgen weitere Ausschreibungen für ein Vergabemanagementsystem, Faxgeräte und Mobilfunkdienstleistungen. In der zweiten Phase des Stufenplans werden ab dem 01.10.2008 Angebote aus der Kfz-Industrie nur noch in elektronischer Form akzeptiert. Für die restlichen Branchen gilt der Startschuss 01.01.2010.
Quelle: Pressemitteilung der KBST (http://www.kbst.bund.de)
Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
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