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IT-Recht Kanzlei: distanziert sich von Abmahnungen der Binary Services GmbH

16.08.2012, 18:22 Uhr | Lesezeit: 1 min
IT-Recht Kanzlei: distanziert sich von Abmahnungen der Binary Services GmbH

Die IT-Recht Kanzlei wurde in den vergangenen Tagen des Öfteren mit offenbar in einer größeren Zahl verschickten Abmahnungen der Binary Services GmbH in Verbindung gebracht, da der Name unserer Kanzlei im Impressum der Homepage dieses Unternehmens genannt wird.

Wir möchten hiermit klarstellen, dass unsere Kanzlei mit diesen Abmahnungen in keinerlei Verbindung steht und sich ausdrücklich hiervon distanziert.

Ferner haben wir die Binary Services GmbH bereits aufgefordert, unseren Namen aus dem Impressum ihrer Homepage zu entfernen.

Update (vom 24.08.2012): Da die Binary Services GmbH unserer Aufforderung bisher nicht nachgekommen ist, wird es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung hinauslaufen.

Update (vom 01.09.2012): Wir haben am 30.08.2012 eine einstweilige Verfügung gegen die Binary Services GmbH erwirkt. Trotz mehrfacher Aufforderungen durch die IT-Recht Kanzlei war die Binary Services GmbH dem Verlangen auf Entfernen des Hinweises, der sich auf zwei Unterseiten deren Internetpräsenz befindet, bislang nicht nachgekommen. Von daher war die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe geboten.

Im Rahmen des einstweiligen Verfügungsverfahrens hat das erkennende Gericht der Binary Services GmbH nun unter Androhung eines Ordnungsgeldes, ersatzweise Ordnungshaft, zu vollziehen an ihrem jeweiligen Geschäftsführer untersagt, einen Bezug zur IT-Recht Kanzlei herzustellen...

 

Bildquelle:
© L. Kincaid - Fotolia.com

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7 Kommentare

c
christian schröder 03.09.2012, 16:23 Uhr
da scheint jemand auf Krawall auszusein
soso. die neue Variante.

Dieser Webauftritt wurde "durch eine IT-Rechtskanzlei" geprüft.

Richtig nach meiner Einschätzung - damit kein Bezug mehr zu Ihnen ist, wäre (zumindest macht man das in Norddeutschland, so.):

Dieser Webauftriit wurde "von einer" Rechtskanzlei für IT Recht geprüft.

So ist jedem der das alte Impressum der Binary Services kannte (und kennt) klar, dass hier immer noch DIE IT-Rechtskanzlei aus dem Blog gemeint ist. Andere Forenteilnehmer sehen das genauso. Ob von Ihnen jemals eine Prüfung durchgeführt wurde, bleibt dabei ebensounklar, wie die Prüfung durch irgendeine andere Kanzlei.

ich verfolge Ihre Kommentare weiter mit Spannung.

mfg
Christian Schröder
R
Riesterer 29.08.2012, 11:08 Uhr
Distanzieren ?
Ihr Vorgehen zeugt von Geduld. Warum ?

Zumindest eine Grund-Zusammenarbeit muss es ja gegeben haben, sonst wäre die Nutzung Ihres Logos unter ganz anderen Gesichtspunkten zu betrachten.
c
christian schröder 24.08.2012, 09:19 Uhr
Der Vorposter hat schon alles gesagt
Man distanziert sich offiziell von Ihrer Seite. Es passiert aber nach 8 Tagen NICHTS im Impressum der Binary Services. Das verwundert.
K
Konrad 24.08.2012, 08:53 Uhr
Immer noch vorhandener Eintrag!!!
...ich wundere mich nur, dass der unerwünschte Eintrag in deren Impressum immer noch vorhanden ist und die IT Recht Kanzlei dies nicht sofort abmahnt und unterbindet!?
T
TR 23.08.2012, 09:33 Uhr
Abmahnfähig? ;))
Hallo,
euer Kanzlei-Namen steht noch immer in deren Impressum. Wäre das nicht Abmahnfähig?
E
Ein Abmahnopfer 22.08.2012, 13:37 Uhr
Das finde ich gut
Hallo,

ich finde es gut das Sie sich davon distanzieren. Ich war auch ein bisschen Verblüfft als mir der Zusammenhang aufgefallen ist.

Haben Sie aber Verständnis dass ich meinen Klarnamen hier nicht eintragen möchte.

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