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Vergabestellen haben es schwer. Sie haben bereits mit den Verdingungsunterlagen eine Wertungsmatrix mit Gewichtung bekanntzugeben, die alle Kriterien für die Bewertung der Angebote beinhaltet. Die nachträgliche Erstellung einer solchen Wertungsmatrix verstößt gegen das Transparenzgebot. Erfüllt die Vergabestelle aber diese Bedingungen, dann ist sie in der tatsächlichen Bewertung relativ frei. So entschied wieder einmal die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt (Beschluss VK 2-179/09 vom 27.12.2009).
Im zu entscheidenden Fall hatte die Vergabestelle Beratungsleistungen bei der individuellen betrieblichen Qualifizierung im Rahmen Unterstützter Beschäftigung (UB) nach § 38 a SGB IX/2009 in einem offenen Verfahren Europaweit ausgeschrieben.
Nach den Verdingungsunterlagen hatten die Bieter mit ihrem Angebot ein Konzept zur Durchführung der ausgeschriebenen Maßnahmen einzureichen, das anhand der Kriterien einer den Verdingungsunterlagen beigefügten Wertungsmatrix bewertet werden sollte. In der Wertungsmatrix waren die Wertungskriterien in Wertungsbereiche (B.4.1 bis B.4.5) eingeteilt. Jedes Wertungskriterium sollte mit einem Wert zwischen 0 und 3 Punkten bewertet werden . Zu den Punktbewertungen heißt es in den Verdingungsunterlagen (unter A.8):
0 Punkte: Das Leistungsangebot des Bieters entspricht nicht den Anforderungen.
1 Punkt: Das Leistungsangebot des Bieters entspricht mit Einschränkungen den Anforderungen.
2 Punkte: Das Leistungsangebot des Bieters entspricht den Anforderungen.
3 Punkte: Das Angebot des Bieters ist der Zielerreichung in besonderer Weise dienlich.
...
Ein Konzept wird mit 1 Punkt bewertet, wenn die genannten Anforderungen mit Einschränkungen erfüllt sind oder die Konzeption inhaltlich Unschärfen aufweist, die Konzeption der Maßnahme/Beauftragung aber insgesamt eine erfolgreiche Durchführung erwarten lässt.
Ein Konzept wird mit 2 Punkten bewertet, wenn die genannten Anforderungen erfüllt sind und die Konzeption inhaltlich schlüssig dargestellt ist sowie im Hinblick auf die Zielsetzung der Maßnahme/Beauftragung Erfolg verspricht.
....
Die Bepunktungen der einzelnen Wertungskriterien werden anschließend mit einem individuellen Gewichtungsfaktor multipliziert. Aus den so gewichteten Bepunktungen der einzelnen Wertungskriterien eines Wertungsbereichs wird dann ein Mittelwert für den jeweiligen Wertungsbereich gebildet, indem die gewichteten Bepunktungen addiert werden und diese Summe durch die Summe der Gewichtungsfaktoren dividiert wird. Dieser gewichtete Mittelwert wird mit 100 und anschließend mit einem individuellen Gewichtungsfaktor für den jeweiligen Wertungsbereich multipliziert. Aus der Addition der so für die einzelnen Wertungsbereiche erzielten Produkte ergibt sich die Gesamtleistungspunktzahl, die in die anschließende Preis-Leistungsbewertung nach der erweiterten Richtwertmethode nach UfAB IV eingeht.
Ausgeschlossen von der weiteren Wertung sind allerdings Angebote, bei denen die Summe der Leistungspunkte nicht mindestens 85 Prozent der Gesamtleistungspunktzahl beträgt, welche bei durchgängiger Bewertung der Wertungskriterien mit 2 Punkten erreicht wird (d.h. 17.000 Leistungspunkte).
Zu den Wertungskriterien gehören unter anderem die folgenden Kriterien mit folgender Gewichtung:
W
ertungskriterium
B.4.1.1
• Erläutern Sie Ihr strategisches Vorgehen bei der auftragsbezogenen Ausgestaltung der Zusammenarbeit mit Akteuren des regionalen Ausbildungs- und Arbeitsmarktes, um die Maßnahme erfolgreich durchzuführen.
• Benennen Sie die maßgeblichen einzubindenden regionalen Akteure und beschreiben Sie Art und Umfang der Zusammenarbeit ab Maßnahmebeginn unter Berücksichtigung der jeweiligen Zielsetzung und Zielgruppe der konkreten Maßnahme(n).
Gewichtung: 3
B.4.1.2
• Wie berücksichtigen Sie die aktuellen Entwicklungen auf dem regionalen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt bei der Vertragsausführung?
• Wie erfolgen Marktbeobachtung und Analyse?
• Wie erfolgt der interne Informationsaustausch unter dem an der Maßnahmedurchführung beteiligten Personal?
• Wie fließen diese Informationen in die konkrete Durchführung der Maßnahme(n) ein?
Gewichtung: 2
B.4.4.1
• Erläutern Sie, bei welchen Gegebenheiten Sie zu der Erkenntnis kommen, dass der Teilnehmer aus der Qualifizierungsphase in die Stabilisierungsphase übergeleitet werden kann.
• Wie bereiten Sie den Teilnehmer in der Stabilisierungsphase auf den Übergang in ein konkretesBeschäftigungsverhältnis vor?
Gewichtung: 3
B.4.4.2
• Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um den Betrieb davon zu überzeugen, dass das Ziel der Stabilisierungsphase erreicht ist? Was unternehmen Sie sodann, um dort die Übernahme in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu erreichen?
Gewichtung: 2
Im Rahmen der Angebotswertung gelangte die Vergabestelle in Bezug auf das Angebot eines Bieters zu einer Bewertung mit einer Gesamtleistungspunktzahl von nur 12.400 Leistungspunkten und damit weniger als die für eine weitere Wertung erforderlichen 17.000 Leistungspunkten (85 Prozent der Leistungspunkte, die bei durchgängiger Bewertung der einzelnen Wertungskriterien mit 2 Punkten erzielt würden). Ein (inhaltsgleiche) Konzept eines anderen Bieters bewertete die Vergabestelle hingegen mit über 17.000 Leistungspunkten. Die Bewertung (Bepunktung) der Konzepte erfolgte jeweils durch zwei Mitarbeiter der Vergabestelle. Das niedrig bewertete Konzept wurde überwiegend jeweils mit nur 1 Punkt bewertet. Zur Begründung führt die Vergabestelle stichwortartig insbesondere zu den folgenden Wertungskriterien aus:
W
ertungskriterium
B.4.1.1
• Erläutern Sie Ihr strategisches Vorgehen bei der auftragsbezogenen Ausgestaltung der Zusammenarbeit mit Akteuren des regionalen Ausbildungs- und Arbeitsmarktes, um die Maßnahme erfolgreich durchzuführen.
• Benennen Sie die maßgeblichen einzubindenden regionalen Akteure und beschreiben Sie Art und Umfang der Zusammenarbeit ab Maßnahmebeginn unter Berücksichtigung der jeweiligen Zielsetzung und Zielgruppe der konkreten Maßnahme(n).
Bepunktung: 1
Begründung:
Netzwerkpartner werden kaum konkret benannt. Art der Zusammenarbeit fehlt
B.4.1.2
• Wie berücksichtigen Sie die aktuellen Entwicklungen auf dem regionalen Ausbildungs undArbeitsmarkt bei der Vertragsausführung?
• Wie erfolgen Marktbeobachtung und Analyse?
• Wie erfolgt der interne Informationsaustausch unter dem an der Maßnahmedurchführung beteiligten Personal?
• Wie fließen diese Informationen in die konkrete Durchführung der Maßnahme(n) ein?
Bepunktung: 1
Begründung:
• Integrationsassistenten sind im Konzept benannt, jedoch nicht Bestandteil von [Unterstützter Beschäftigung].
• Info-Austausch und Info-Fluss sind nicht beschrieben
B.4.4.1
• Erläutern Sie, bei welchen Gegebenheiten Sie zu der Erkenntnis kommen, dass der Teilnehmer aus der Qualifizierungsphase in die Stabilisierungsphase übergeleitet werden kann.
• Wie bereiten Sie den Teilnehmer in der Stabilisierungsphase auf den Übergang in ein konkretes Beschäftigungsverhältnis vor?
Bepunktung: 1
Begründung:
Lediglich Beschreibung der Stabilisierungsphase. Eigentliche Frage wird nicht beantwortet.
B.4.4.2
• Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um den Betrieb davon zu überzeugen, dass das Ziel der Stabilisierungsphase erreicht ist?
• Was unternehmen Sie sodann, um dort die Übernahme in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu erreichen?
Bepunktung: 1
Begründung:
• Zu einfach strukturierte Antwort
• Förderung im Vordergrund
Bei der Bepunktung dieser Wertungskriterien jeweils mit einem Punkt statt mit zwei Punkten ergab sich ein Weniger von 3.500 Leistungspunkten.
Der Bieter mit der zu geringen Punktezahl erfuhr in der Benachrichtigung gemäß § 101a GWB, dass die Vergabestelle beabsichtige, den Zuschlag auf das Angebot eines anderen Bieters zu erteilen.
Der Zuschlag könne nicht auf sein Angebot erteilt werden, da er nicht das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot (§ 25 Nr. 3 VOL/A) abgegeben habe. Sein Angebot erfülle nicht die in den Verdingungsunterlagen geforderten Mindestanforderungen, da das Konzept in der Summe nicht mindestens 85 % der Leistungspunkte erreiche, die sich ergeben würden, wenn durchgängig alle Wertungskriterien mit 2 Punkten bewertet würden.
Der Bieter reichte unverzüglich eine Rüge ein und beantragte ein Nachprüfungsverfahren, als seiner Rüge nicht stattgegeben wurde. Er machte gelten, dass die Wertung seines Angebots vergaberechtswidrig sei. Es seien eine Reihe von Wertungskriterien unzutreffenderweise und willkürlich nur mit einem Punkt statt mit zwei Punkten bewertet worden. Der Antragsteller behauptete, dass die Bewertung seines Konzepts auf sachfremden Gründen beruhten, nämlich die Zuschlagserteilung an ihn zu vermeiden. Bei einer besseren Bewertung der einzelnen Wertungskriterien würde er die Mindestanforderung von 17.000 Leistungspunkten erfüllen und habe eine konkrete Chance auf den Zuschlag. Im Übrigen gebe es keine sachgerechte Erklärung dafür, dass ein und derselbe Bewerter die (inhaltsgleichen) Konzepte der Bieter am selben Tag so unterschiedlich bewertet habe. Die Vergabestelle habe alles in allem ihren Beurteilungsspielraum überschritten. Zudem habe die Vergabestelle in Anbetracht der bestehenden Wettbewerbsverhältnisse den Wertungsvorgang so organisieren müssen, dass ein und dieselbe Prüfergruppe tätig werde.
Elisabeth Keller-Stoltenhoff
Rechtsanwältin
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