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Die Firma take-e-way weist darauf hin, dass aufgrund des in Kraft tretens des BattG im Juni 2009 drei Paragraphen des ElektroG durch zusätzliche Anmerkungen vervollständigt worden sind.
Hier zwei wichtige Ergänzungen:
§ 4 S. 1:
"Elektro- und Elektronikgeräte, die vollständig oder teilweise mit Batterien oder Akkumulatoren betrieben werden können, sind so zu gestalten, dass eine problemlose Entnehmbarkeit der Batterien und Akkumulatoren sichergestellt ist."
§ 13:
"Abs. 7: Elektro- und Elektronikgeräten, die eine Batterie oder einen Akkumulator enthalten, sind Angaben beizufügen, welche den Nutzer über den Typ und das chemische System der Batterie oder des Akkumulators und über deren sichere Entnahme informieren."
Quelle: PM der Firma take-e-way
Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
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