Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

Batterieverordnung: Drohen Abmahnungen?

04.04.2008, 15:01 Uhr | Lesezeit: 4 min
Batterieverordnung: Drohen Abmahnungen?

Achtung: Der nachfolgende Beitrag ist mittlerweile veraltet!
Aktuellere Informationen erhalten Sie in unserem Beitrag zum Thema "Verkauf von Batterien".

Diverse Verordnungen wie die Preisangabenverordnung oder die Verpackungsverordnung haben schon dem ein oder anderen Online-Shopbetreiber Kopfzerbrechen bereitet. Nun steht die Batterieverordnung in der Diskussion. Müssen Online-Händler auf die Batterieverordnung hinweisen? Müssen sie die in der Batterieverordnung geregelten Informationspflichten beachten und auf ihren Internetseiten entsprechende Hinweise platzieren?

Beim Thema Batterieverordnung und Abmahnung gibt es zwei Barrieren, die für Online-Shopbetreiber derzeit wohl noch einen Schutz vor Abmahnungen bilden, deren Bestand jedoch nicht rechtssicher ist.

1. Sind Internetseiten „Kataloge” im Sinne von § 12 Satz 2 Batterieverordnung (BattV)?

Bei der Frage, ob Online-Händler die Batterieverordnung beachten müssen, geht es letztlich um die Hinweispflicht nach § 12 BattV. Demnach muss derjenige, der Batterien (und auch Akkus etc.) im Versandhandel abgibt, dem Verbraucher in der Warensendung und im Katalog die Informationen gemäß § 12 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BattV geben.

Dies bedeutet, dass der Verkäufer darauf hinzuweisen hat,

  • dass die Batterien nach Gebrauch in der Verkaufsstelle oder in deren unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurückgegeben werden können,
  • dass der Endverbraucher zur Rückgabe gebrauchter Batterien gesetzlich verpflichtet ist und
  • welche Bedeutung die Symbole nach Anhang 1 Nr. 1 und 3 haben.

Fraglich ist jedoch, ob die Angebotsseite des Online-Shopbetreibers ein „Katalog” im Sinne dieser Vorschrift ist.

Das OLG Hamburg hat hierzu in einem Urteil ausgeführt, dass mit dem Wort Katalog der klassische Versandhauskatalog und nicht Radio- oder Fernsehwerbung gemeint sei (Urteil vom 23.12.2004, Az. 5 U 17/04). Zu Angeboten auf Seiten im Internet hat das Gericht in diesem Verfahren nichts gesagt. Allerdings nennt das Gericht als entscheidendes Kriterium eines solchen Katalogs, dass dieser dem Verbraucher für eine gewisse Zeit als Informationsquelle zur Verfügung stehen muss.

Zwar sind Internetseiten jederzeit abänderbar und gerade nicht so beständig wie gedruckte Kataloge, die der Kunde auch dann noch zu Hause aufbewahren und als Informationsquelle nutzen kann, wenn der Händler bereits neuere Auflagen herausgegeben hat. Allerdings sind auch im Internet Standardseiten denkbar, die nicht oder kaum geändert werden und auf denen über gewisse Dinge informiert werden kann. So wird ja beispielsweise auch auf die AGB des Online-Händlers auf dessen Internetseite hingewiesen.

Sinn und Zweck der Vorschrift des § 12 Satz 2 BattV, der die allgemeinen Informationspflichten für Versandhändler modifiziert, ist es letztlich, dass auch im Versandhandel, bei dem der Kunde gerade kein Schild im Verkaufsraum des Händlers sehen kann, die Hinweise an den Kunden erfolgen können.

Diese Überlegung spricht dafür, dass mit „Katalog” im Sinne der BattV auch der „Internetkatalog”, also die entsprechende Angebotsseite eines Online-Händlers im Internet, gemeint ist.

Ein höheres Instanzgericht hat diese Frage nach unserem derzeitigen Kenntnisstand noch nicht entschieden. Somit herrscht diesbezüglich noch keine Rechtsklarheit.

Banner Unlimited Paket

2. Ist die Batterieverordnung eine Marktverhaltensregel im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG?

Nun ist zwar festgestellt worden, dass Internethändler wohl die Hinweispflichten nach § 12 BattV beachten müssen. Allerdings ist damit noch nicht gesagt, dass sie auch abgemahnt werden können, wenn sie dies nicht tun.

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung setzt voraus, dass derjenige, der abgemahnt wird, einen Wettbewerbsverstoß nach dem UWG begangen hat. Bei Verstößen gegen die Batterieverordnung kommt lediglich die Vorschrift des § 4 Nr. 11 UWG in Betracht. Demzufolge handelt derjenige unlauter, der einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln.

Die Frage ist also, ob § 12 BattV eine solche sog. Marktverhaltensregel ist. Dies ist sehr zweifelhaft.
Nach Ansicht des OLG Hamburg, in dessen Verfahren dies allerdings keine entscheidungsrelevante Frage war, müsse man dies eher verneinen, denn nach § 1 BattV würden mit der Batterieverordnung im Wesentlichen abfallwirtschaftliche Ziele verfolgt und eher kein Marktverhalten geregelt.
Allerdings ist dies keine rechtsverbindliche Aussage, da die Entscheidung des OLG Hamburg noch nicht rechtskräftig ist, sondern sich in der Revision beim Bundesgerichtshof befindet.

Fazit

Die Tendenz weist dahin, dass Verstöße von Online-Händlern gegen die Batterieverordnung wohl nicht abmahnfähig sind. Allerdings ist dies noch nicht endgültig und rechtssicher entschieden.
Den Betreibern von Online-Shops ist somit unbedingt zu raten, den sichersten Weg zu wählen – und die Hinweispflichten nach der Batterieverordnung erst einmal zu beachten. Die IT-Recht Kanzlei hält Sie bei dem Thema weiter auf dem Laufenden.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
Ernst Rose / PIXELIO

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

EU-Batterieverordnung: Neue Pflichten für alle Marktakteure im Handel mit Batterien ab dem 18.08.2024
(05.02.2024, 08:23 Uhr)
EU-Batterieverordnung: Neue Pflichten für alle Marktakteure im Handel mit Batterien ab dem 18.08.2024
Ratgeber: Rechtliche Pflichten beim Verkauf von Batterien und Produkten mit Batterien
(18.01.2021, 14:13 Uhr)
Ratgeber: Rechtliche Pflichten beim Verkauf von Batterien und Produkten mit Batterien
Änderung des Batteriegesetzes: Ab 01.01.2021 wichtige Neuerungen (z.B. Registrierungspflicht)
(23.11.2020, 08:34 Uhr)
Änderung des Batteriegesetzes: Ab 01.01.2021 wichtige Neuerungen (z.B. Registrierungspflicht)
Frage des Tages: Muss ich meine UBA-Melderegisternummer (Batterieregister) online angeben?
(16.03.2020, 15:40 Uhr)
Frage des Tages: Muss ich meine UBA-Melderegisternummer (Batterieregister) online angeben?
BGH: Verstoß gegen Anzeigepflicht für die Marktbereitstellung von Batterien ist wettbewerbswidrig
(10.02.2020, 15:20 Uhr)
BGH: Verstoß gegen Anzeigepflicht für die Marktbereitstellung von Batterien ist wettbewerbswidrig
Vorsicht bei der Anmeldung im Batteriemelderegister: Auf die richtige Batterieart kommt es entscheidend an
(23.04.2019, 11:21 Uhr)
Vorsicht bei der Anmeldung im Batteriemelderegister: Auf die richtige Batterieart kommt es entscheidend an
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei